Abteilung II Grundbuch

vonadmin
21. August 2019
Kategorie:   Allgemein

Abteilung II Grundbuch wird gerne übersehen so der in Krefeld tätige Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständige und Gutachter Jürgen Schreiber. Für den Immobilienmakler Krefeld  steht fest, für einen Verkauf müssen zahlreiche Faktoren im Vorfeld beachtet werden. Es gibt unter Umständen Einschränkungen dahingehend, was ein angehender Käufer mit der Immobilie machen darf, wenn er sie gekauft hat. Neben Abteilung II Grundbuch sollte das Baulastenverzeichnis und das Altlastenverzeichnis eingesehen werden. Im Grundbuch sind in Abteilung II dingliche Rechte auch Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten eingetragen. Sie beruhen auf privatrechtlichen Vereinbarungen benachbarter Grundstückseigentümer sowie auf gesetzlich begründeten Nutzungsrechten von z. B. Energie- und Telekommunikationsunternehmen berichtet der Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständige bzw. Immobiliengutachter.

Baulastenverzeichnis

Laut dem Immobilienmakler Krefeld  sollte auch das Baulastenverzeichnis eingesehen werden. Daraus sind eventuell bestehende öffentliche-rechtliche Verpflichtungen ersichtlich, die auf einem Grundstück lasten. Mit der Baulast verpflichtet sich der Eigentümer eines Grundstückes gegenüber der Baubehörde auf sein Grundstück etwas bestimmtes zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Wer Eigentümer eines Grundstücks ist, kann andere von jeder Einwirkung auf sein Grundstück ausschließen, es sei denn, dass das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Für den Immobilienmakler Krefeld  bedeutet dies, dass der Eigentümer auch das Recht hat, sein Grundstück mit einem Recht zugunsten seines Nachbarn (z.B. Wegerecht) oder Dritter (Leitungsrechte) zu belasten. Teils sind Grundstücksbesitzer per Gesetz verpflichtet, Belastungen im Interesse der Allgemeinheit zu dulden.

Notwegerecht als Geh- und Wegerecht

Ein typisches Geh- und Wegerecht ist für den  Immobilienmakler Krefeld  das Notwegerecht. Hat der Eigentümer eines Grundstücks keine Möglichkeit, die notwendige Verbindung zum öffentlichen Verkehrsraum herzustellen, kann er vom Nachbarn verlangen, ihm ein Notwegerecht einzuräumen. Der Nachbar muss dann dulden, dass der Berechtigte sein Grundstück zu Fuß begeht oder mit einem Kraftfahrzeug befährt.

Sollten Sie noch Fragen haben zu Eintragungen im Grundbuch Abteilung II haben so sprechen Sie uns an.

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