Sachverständiger für Immobilien

vonadmin
19. Mai 2019
Kategorie:   Allgemein

Sachverständiger für Immobilien

Sachverständiger für Immobilien zu beauftragen lohnt sich fast immer, sobald man sich mit Immobilien beschäftigt. Geht es um familienrechtliche Streitigkeiten, Streitigkeiten mit dem Finanzamt, Ankauf, Verkauf oder  das Erbe, ist es sinnvoll ein Immobiliensachverständigen oder Immobiliengutachter einzuschalten. Bei schwierigen Immobilienentscheidungen ist es ratsam einen Sachverständigen für Immobilien zu Rate zu ziehen. Er berücksichtigt alle objektspezifischen Besonderheiten (z.B. Erbbaurchte oder Baulasten) und erstellt eine ausführliche begründete Bewertung. Jürgen Schreiber ist

Sachverständiger für Immobilien in Krefeld

und erstellt plausible Wertermittlung. Als Immobilienmakler und Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger verfügt er über Erfahrung und gute Marktkenntnisse. Unsere Expertise gibt Ihnen ein weiteres Plus an Sicherheit.Sie als  Auftraggeber stärken mit dieser Sicherheit die Verhandlungsposition gegenüber potenziellen Käufern, Verkäufern, Banken, Finanzamt oder auch der Versicherung. Ein Sachverständiger für Immobilien hilft Ihnen den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie zu erzielen. Meist geht es um viel Geld. Schon eine geringe Abweichung im einstelligen Prozentbereich wird eine spürbare Lücke im Portemonnaie hinterlassen. Diese Lücke ist fast immer größer, als ein Gutachten kostet.

Sachverständiger für Immobilien – Was genau macht ein Immobiliensachverständiger

Immobiliensachverständige oder auch Immobiliengutachter sind ungeschützte Begriffe, auch im Bereich der Immobilien. Im Idealfall zeichnen Sie sich jedoch durch eine hohe fachliche Expertise aus und haben langjährige Erfahrung im Bereich der Immobilienberatung und Immobilienbewertung.

Das Tätigkeitsfeld, in dem der Sachverständige aktiv ist  sehr breit. Die Anlässe zur Erstellung eines Gutachtens sind vielfältig. Immobiliensachverständige oder Immobiliengutachter werden tätig, wenn es um den An- und Verkauf von Einfamilienhäuser- und Mehrfamilienhäuser geht. Soll das Haus beliehen oder verkauft werden benötigt man den Beleihungswert bzw. den Verkehrs- oder Marktwert gemäß § 194 BauGB. Wertermittlungen erfolgen auch im Rahmen von Erbschaftsangelegenheiten, Streitigkeiten unter Eigentümer oder Schenkung.

Als Immobiliensachverständiger und Immobilienmakler in Krefeld, Moers, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn und am linken Niederrhein

beraten wir Sie gerne rund um die Immobilie. Bei Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


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  • Jürgen Schreiber Immobilien

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