Immobiliensachverständiger Krefeld

Guten Tag, ich bin Jürgen Schreiber, geprüfter Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter. Ich fertige professionelle, unabhängige Immobilienbewertungen an. Diese können Ihnen eine guten Anhaltspunkt für den Wert Ihrer Immobilie geben, sind aber auch vor Gericht gültig. Dank umfangreichem theoretischen Fachwissen, aber auch stetiger Weiterbildung kann ich Ihnen stets hochqualitative Ergebnisse garantieren.

 

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Wir freuen uns auf Sie.
Immobilienbewertung Krefeld

 

 

 

Als Immobiliengutachter bzw. -sachverständiger

erstellen wir Immobilienbewertungen für die Einzugsgebiete:

 

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Alpen, Anrath, Brüggen, Büderich, Duisburg, Düsseldorf, Geldern, Grefrath, Grevenbroich, Issum, Kaarst, Kaiserswerth, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerken, Kevelaer, Kleve, Korschenbroich, Krefeld, Meerbusch, Moers, Nersen, Nettetal, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Niederkrüchten, Oedt, Ratingen, Rheinberg, Schwalmtal, St.-Tönis, Süchteln, Tönisberg, Tönisvorst, Velbert, Viersen, Vorst, Wesel, Willich, Xanten.

 

 

 

Umfassend, sachgerecht, unabhängig

Sicher den Wert einer Immobilie, eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung zu kennen, ist eine wichtige Erkentnis in vielen Zusammenhängen. Gut, dass bei uns Immobilienbewertung immer auch zusammenhängt mit:

 

  • einer vollständigen, umfassenden Bewertung
  • einer sachgerechten Bewertung, die alle Details abdeckt
  • der Klarheit, die eine unabhängige Wertermittlung einbringt.

 

 Auch vor Gericht

Vor allem bei rechtlichen Auseinandersetzungen, Nachlass- der Betreuungsfällen kann vieles von einer stichhaltigen, unabhängigen und professionellen Immobilienbewertung abhängen. Gehen Sie auf Nummer sicher  – mit Immobilienbewertung Jürgen Schreiber:

  • gerichtsfeste Verkehrs- oder auch Kurzgutachten
  • für reibungslose Abläufe vor Gericht
  • 100%ige Fachlichkeit und Zuverlässigkeit

 

Professionelle Bewertung vom Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger

Sie möchten den Wert ermitteln lassen? Bei uns sind Sie dazu in besten Händen. Als Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter ersten wir für Sie qualifizierte Immobilienwertgutachten:

  • offiziell, als Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien
  • professionell, in unserer hauseigenen Abteilung für Immobilienbewertung
  • rechtlich auf der sicheren Seite: Wertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Geprüft, gesichert garantiert

Ihre Vorteile auf einem Blick:

  • Geprüfte Fachkompetenz
  • kurze Bearbeitungszeiten
  • umfangreiches theoretisches Fachwissen
  • individuell auf Kundenanforderungen zugeschnitten
  • gekonnte praktische Umsetzung, z.B. bei der Anfertigung von Gutachten.

 

 

 

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Ein Geh- und Fahrrecht bei Immobilien ist für sowie Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger ein wichtiger Punkt der bei der Erstellung eines Gutachtens berücksichtigt werden muss. Für den  Immobiliengutachter bzw. Sachverständigen Jürgen Schreiber der im Großraum Düsseldorf, Krefeld, Moers und Neuss tätig ist, werden diese Belastungen gerne übersehen. Diese Belastungen werden im Grundbuch in Abteilung II eingetragen. Für den  Immobiliensachverständigen bzw. Gutachter ist es wichtig zu wissen, mit welchen Rechten das Grundstück belastet ist. Erste Informationsquelle ist wie gesagt für den  Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter das  Grundbuch Abteilung II. Im Grundbuch sind in Abteilung II als dingliche Rechte auch Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönlich Dienstbarkeiten  eingetragen. Sie beruhen auf privatrechtlichen Vereinbarungen benachbarter Grundstückseigentümer sowie auf gesetzlich begründeten Nutzungsrechten von zum Beispiel Energie- und Telekommunikationsunternehmen. Zweite Informationsquelle für den Immobilienmakler und Immobiliensachverständigen bzw. Gutachter ist das Baulastenverzeichnis. Für den Makler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ersichtlich, die auf einem Grundstück lasten. Im Baulastenverzeichnis hat sich der Eigentümer eines Grundstücks  verpflichtet etwas bestimmtes zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht kann unterschiedlich begründet werden . Zum einen als schuldrechtliche Vereinbarung zwischen 2 Personen oder die Bestellung als Grunddienstbarkeit.  Die schuldrechtliche Vereinbarung gilt ausschließlich für die unterzeichnenden Personen. Für den Makler und Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter im Raum Düsseldorf, Moers, Neuss und Krefeld sorgt eine Bestellung der Grunddienstbarkeit im Grundbuch für mehr Rechtssicherheit. Diese bleibt auch beim Verkauf der Immobilie bestehen. Das Geh- und Fahrrecht  wird immer im Grundbuch des dienenden Grundstücks eingetragen. Natürlich entstehen auch Pflichten beim Wegerecht da dies auch mit Kosten verbunden ist. Üblicherweise trägt derjenige, der das Wegerecht ausübt (der Eigentümer des herrschenden Grundstücks), auch die Kosten für die Instandhaltung und Räumung, andere Vereinbarungen sind jedoch möglich. Daher sollte dieser Punkt immer sorgfältig geklärt werden. Wichtig: Der Rechteinhaber darf das Wegerecht nicht in beliebiger Weise ausüben, sondern ist angehalten, die Zuwegung möglichst schonend zu nutzen. Dies bedeutet, dass er die Auflagen einhalten muss, die an das Wegerecht geknüpft sind. Zudem muss er dafür sorgen, dass das Eigentum auf dem dienenden Grundstück (auf dem sich die Zuwegung befindet) weder beschädigt noch beeinträchtigt wird. So ist beispielsweise bei einem Fahrrecht nicht vorgesehen, dass das Auto des Wegerechtsinhabers auf der Zuwegung geparkt werden darf. Umgekehrt darf der Eigentümer des dienenden Grundstücks die Zuwegung nicht versperren. Für den Makler und Immobiliensachverständigerachverständiger Jürgen Schreiber der als Makler und Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachter in Düsseldorf, Neuss, Krefeld und Moers tätig ist, daß für das Gewähren des Wegerechts  eine Nutzungsentschädigung des Rechteinhabers an den Eigentümer des dienenden Grundstücks festgelegt werden kann. Um den Wert eines Wegerechts zu ermitteln, empfiehlt es sich, im Rahmen einer Grundstücksbewertung einen Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter einzuschalten. So kann am ehesten gewährleistet werden, dass eine angemessene Entschädigung vereinbart wird.

 

Baulastenverzeichnis

Für den in Krefeld tätigen und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter Jürgen Schreiber ist es wichtig neben dem Grundbuch auch Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu nehmen. Neben Krefeld arbeitet der Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachtergutachter auch im Raum Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Rheinberg und  Neukirchen-Vluyn. Das Baulastenverzeichnis hat vor allem auch für Kaufinteressenten einer Immobilie Bedeutung. Die Inhalte dieses amtlichen des Baulastenverzeichnisses findet man nicht im Grundbuchauszug so der Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachter Jürgen Schreiber. Es ist ein Verzeichnis von Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss (z.B. Wegerechte des Nachbarn). Das Grundbuch hingegen informiert über die privaten Eigentumsverhältnisse und die Rechte Dritter am Grundstück (z.B. Grundschuld). Beim Kauf einer Immobilie, sollte ein Kaufinteressent daran interessiert sein, auch Einblick in das Baulastenverzeichnis zu nehmen. Als Käufer wird er Rechtnachfolger des Verkäufers und übernimmt die eingetragene Verpflichtung am Grundstück außerhalb des Grundbuchs. Laut dem Immobiliengutachter und Immobiliensachverständigen der im Raum Krefeld, Düsseldorf, Neuss, Duisburg, Moers, Mönchengladbach und am linken Niederrhein tätig ist, entsteht eine Baulast dadurch, dass der Eigentümer eines Grundstücks eine Baugenehmigung beantragt und sich gegenüber der zuständigen Stelle bereit erklärt, an seinem Grundstücks etwas bestimmtes zu tun, oder zu unterlassen. Die Baulast ist daher öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Besitzers gegenüber der Baubehörde, durch die er die Baugenehmigung erhält. Es muss sich dabei um ein öffentliches Interesse handeln, so der Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachter. Das bloße Interesse eines Nachbarn genügt nicht. Die Baulastenverzeichnisse werden bei den Gemeinden von den Bauaufsichtsbehörden geführt. Nur in Bayern und zeitweise in Brandenburg sind die Grundbuchämter zuständig. Möchten Sie das Baulastenverzeichnis einsehen oder sich eine Abschrift erteilen lassen, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse. Bloße Neugierde genügt nicht. Als Kaufinteressent sollten Sie darlegen können, dass sie ernsthaftes Kaufinteresse haben. Da ein Kaufinteressent nicht immer ein solches berechtigtes Interesse begründen kann, sollte der Eigentümer oder sein bevollmächtigter Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter bei einem Immobilienverkauf oder Immobilienbewertung einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Sollten Sie noch Fragen haben, so sprechen Sie uns an. Wir sind als Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger im Raum Krefeld, Duisburg, Moers, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss und am linken Niederrhein tätig.  

 

Marktwert ermitteln lohnt sich immer

Den Marktwert einer Immobilie zu ermitteln lohnt sich für den Immobiliensachverständigen bzw. Gutachter  Jürgen Schreiber immer. Für den in Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf und am linken Niederrhein tätigen Immobiliensachverständiger  bzw. Immobiliengutachter ist dies wichtig für Verkäufer, Käufer und Eigentümer.

Starke Dynamik der Immobilienpreise

In den vergangenen Jahren haben die Immobilienpreise sowohl auf dem Land als auch in den Städten eine starke Dynamik erfahren. Beschäftigt man sich nicht tagtäglich mit der regionalen Marktlage, kann man den Marktwert der Immobilie nicht einschätzen. Es besteht das Risiko, dass man als Verkäufer zu wenig bekommt oder als Käufer zu viel bezahlt. Daher ist eine Immobilienbewertung nahezu unverzichtbar.

 Immobiliensachverständige oder Immobiliengutachter kennen den Markt

Den Wert von Immobilien können Immobiliengutachter, Immobiliensachverständige professionell ermitteln. Schließlich sollten Kaufinteressenten den Wert Ihrer Wunschimmobilie kennen, um gut vorbereitet in die Preisverhandlungen zu gehen. Verkäufer sollten mit dem Marktwert vertraut sein, um es für einen realistischen Verkaufspreis zügig veräußern zu können.

Lage, Ausstattung und Zustand sind entscheidend

Der Wert von Immobilien wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Zum einen ist die Lage entscheidend. So haben nahe gelegene Grünflächen, Erholungs-, Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten und eine gute Verkehrsinfrastruktur einen positiven Effekt auf den Wert der Immobilie. Berücksichtigt werden auch Objektdaten, Ausstattung, und Bauzustand. Je nachdem wie die Antwort ausfällt, kann der Kaufpreis steigen oder sinken.

 

 

Immobiliensachverständige oder Immobiliengutachter ermitteln den Marktwert nach unterschiedlichen Verfahren

Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige  wenden bei der Ermittlung des Marktwertes unterschiedliche Verfahren an. Je nach Objektart und zur Verfügung stehenden Daten wählen Sachverständige bzw. Gutachter oder Makler das Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren an.

Professionelle Immobilienbewertung nur vom Experten

Um auf der wirtschaftlich sicheren Seite zu sein, empfiehlt der in Krefeld ansässige  Immobiliensachverständig bzw. Immobiliengutachter Jürgen Schreiber, beim Kauf oder Verkauf von Wohneigentum unbedingt eine hochwertige Marktwertanalyse durchführen zu lassen. Als versierte Immobilienexperten besitzen wir die notwendigen Immobilienkenntnisse und Erfahrungen. Wir erkennen die Marktrealität. Lassen Sie von uns ein qualifiziertes Wertgutachten erstellen.

Online Immobilienbewertung

Online Immobilienbewertung findet man im Internet so der in Krefeld tätige  Immobiliensachverständiger Krefeld bzw. Immobiliengutachter Krefeld Jürgen Schreiber. Mit den Online-Immobilienbewertungen können Sie den Wert der Immobilie in wenigen Minuten berechnen und sind meist kostenlos. Man könnte also meinen, die Online-Tools ersetzen ein professionelles Gutachten. Doch dieser Glaube kostet mitunter Geld und Zeit, denn die Online-Rechner helfen Eigentümern lediglich bei der Ersteinschätzung. Dass es sich dabei um zumeist hohe Vermögenswerte handelt, und Fehler in der Bewertung zu hohen Vermögensschäden führen können, bleibt außer acht. Laut dem  Immobiliengutachter Krefeld bzw. Immobiliensachverständiger Krefeld müssen Sie einige Daten eingeben, wie den Standort der Immobilie, Wohnfläche, Zimmerzahl, den Gebäudezustand, und die Art der Immobilie (freistehendes Einfamilienhaus, Wohnung, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus etc.). Weitere Informationen über eventuelle Besonderheiten, Rechte und Belastungen im Grundbuch, Bauplanungsrecht, Bodenbelastungen oder Renovierungs- und Modernisierungsbedarf der Immobilie werden hierbei meist nicht berücksichtigt. Übergroße Grundstücke, die eventuell geteilt erden können, ein besonderer Grundriss oder besondere Einbauten oder Außenanlagen werden nicht hinterfragt. Eine Ortsbesichtigung wird nicht durchgeführt. Da es sich bei den Angaben um durch den Kunden hinterlegte Daten handelt, schließen die Anbieter ein Haftung für das Ergebnis aus. Für den in Krefeld tätigen  Immobiliensachverständiger Krefeld bzw. Immobiliengutachter Krefeld werden die für die Berechnung eingegebenen Daten mit denen ähnlicher Immobilien abgeglichen. Die Datenqualität ist für den Krefelder Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter  dabei entscheidend. Mal werden nämlich Angebotspreise, die oft über dem tatsächlichen Kaufpreis liegen, für die Blitz-Ermittlung herangezogen. Manchmal werden aber auch die Zahlen realer Verkaufspreise auf Basis der von den Gutachterausschüssen gesammelten Verkäufe genommen. Der Datenbestand ist für diese Online-Tools für Außenstehende nicht transparent. Im Gegensatz zur Online Immobilienbewertung werden durch einen Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter oder aber auch Immobilienmakler umfassende Recherchen betrieben, alle wertbeeinflussende Faktoren berücksichtigt und es wird eine objektbezogene Wertermittlung durchgeführt. Der Sachverständige haftet mit seiner Unterschrift für Fehlbewertungen. Diese Leistung kostet Geld. Haben Sie noch Fragen so sprechen Sie uns an.

 

 

Baunutzungsverordnung

Die Baunutzungsverordnung regelt die bauliche Nutzung eines Grundstücks, so der Immobilienmakler und Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter Jürgen Schreiber. Damit soll erreicht werden, das man ein einheitliches Stadtbild hat. In den Bebauungsplänen ( wird von den Flächennutzungsplänen abgeleitet)  wird geregelt wie man ein Grundstück bebauen darf.  Es wird festgelegt:

  • Nutzungsarten
  • Höhe der Gebäude
  • Grundflächenzahl
  • Geschossflächenzahl
  • Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen
  • Bauweise ( offen oder geschlossen)
  • Baulinien
  • Baugrenzen
  • Bebauungstiefen.

Für den in Krefeld tätigen Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter ist es wichtig sich vor dem Grundstückskauf zu informieren, was man auf dem Grundstück bauen darf. Die Einhaltung der baurechtlichen Nutzung wird durch die Bauaufsichtsbehörde überprüft. Bei Verstößen wird ein Verwaltungsakt erlassen, der folgende Konsequenzen haben kann:

  • Stillegung
  • Nutzungsuntersagung
  • Beseitigung.

Baunutzungsverordnung beeinflusst Immobilienwert.

Laut  Immobiliensachverständiger bzw. Gutachter Jürgen Schreiber, der im Raum Krefeld, Moers, Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss, Duisburg, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort und am Linken Niederrhein tätig ist, hat die Baunutzungsverordnung Einfluss auf den Immobilienwert.  Die Baunutzungsverordnung  legt fest, wie ein Gebäude gebaut wird und welche Größe es haben darf. Außerdem wird beschrieben, ob es die Möglichkeit für Anbauten gibt oder andere bauliche Anlagen errichtet werden können. Allgemein gilt, dass der Wert der Immobilie steigt, wenn Sie möglichst viele Nutzungsmöglichkeiten bietet.

Beim Verkauf oder Ankauf einer Immobilie sollte die Baunutzungsverordnung geprüft und die baulichen Anlagen anhand der Vorgaben überprüft werden. Um einen verlässlichen Verkehrswert zu berechnen, muss der Immobiliengutachter Bzw. Immobiliensachverständige auch die Regelungen der Baunutzungsverordnung einbeziehen. Ein Immobiliensachverständiger benötigt viel Erfahrung und Kompetenz um alle Dinge bei der Immobilienbewertung zu berücksichtigen. Deshalb raten wir beim Ver- und Ankauf einen Experten mit ins Boot zu nehmen. Eine Investition dies sich auf kurz oder lange auszahlt. Sollten Sie noch Fragen haben so sprechen sie uns gerne an. Wir sind als

 Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter

im Raum

Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Viersen, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort und am linken Niederrhein

tätig.

 

 

Mikrolage

Die Mikrolage ist mit entscheidend für den Wert einer Immobilie. Ein  Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachter sind Experten für die Einschätzung der Mikrolage. Es ist nicht ganz einfach die Mikrolage zu bewerten, denn sie erfordert Sachkenntnis und gute Ortskenntnisse. Dies ist ein Grund dafür beim Verkauf einer Immobilie einen Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger oder gegebenenfalls einen Immobilienmakler damit zu beauftragendenn Marktwert der Immobilie rechtssicher zu bewerten. Neben Größe, Zustand, Ausstattung ist vor allem die Lage der Immobilie entscheidend. Wie wir alle wissen, hängen die Immobilienpreise stark von der Mikrolage und der Makrolage der Immobilien ab. Ein Haus was in München ein Million kostet, ist in einer strukturschwachen oder ländliche Gegend nur hunderttausend Euro Wert. Ein korrekte Immobilienbewertung erfordert vom Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger  somit neben guten Ortskenntnissen auch eine große Erfahrung um den Wert der Lage richtig einschätzen zu können. Es stellt sich nun die Frage, welche Kriterien für die Makrolage bzw. Mikrolage relevant sind? Die Makrolage umfasst die gesamt Stadt oder Region. Berücksichtigung finden Infrastruktur  (Anbindung an Nahverkehr, Geschäfte, Schulen, Betreuungsmöglichkeiten, Ärzte, Freizeitangebot), die Wirtschaftskraft (Arbeitsplätze, Arbeitslosenquote), Bevölkerungsstruktur, Bevölkerungsentwicklung und auch gegebenenfalls die soziale Situation. Die Mikrolage ist die unmittelbare Umgebung der Immobilie. Der Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger aber auch der Immobilienmakler untersuchen und bewerten Geschäfte für den täglichen Bedarf, Dienstleistungsangebot, Freizeitmöglichkeiten, öffentlicher Nahverkehr, Parkmöglichkeiten vor Ort, Infrastruktur Nähe zum Zentrum, Bebauungsdichte, Straßenlärm und Nachbarschaft. Aber auch die zukünftige Entwicklung werden analysiert die zu einer Verbesserung der Lage beitragen. Dies kann z.B. die Ansiedlung eines neuen Unternehmens sein, aber auch die neuen Bebauungspläne finden Berücksichtigung. Diese Fakten können sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht Einfluss auf den Immobilienpreis nehmen. Der gute Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger  wird sich über geplante Bauvorhaben in der Region informieren und die Perspektiven in der Wertermittlung einbeziehen. Haben Sie eine Immobilie, deren Lage nicht so günstig ist, sollten Sie die Verkaufsstrategie mit einem Immobilien Profi  entwickeln. 

 

 

 

Wertguachten

Ein Wertgutachten benötigt ein Immobilienmakler z.B. für den Verkauf einer Immobilie. Ein Wertgutachten schafft auch Klarheit, wenn es um den Verkauf, die Beleihung, den Bau- oder umfangreiche Renovierungsarbeiten geht. Im Zeitalter hoher Scheidungsraten geht es auch entsprechend oft um die nachehelichen Vermögensaufteilungen oder aber auch um die Ermittlung von Erbanteilen. Für den in Krefeld tätigen  Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger  ist es nicht ausreichend, sich das Objekt allein anzuschauen. Für die Wertermittlung der Immobilie muss die Größe und Zustand des Objektes entsprechend gewürdigt werden. Aber auch die Lage und die geltenden Marktverhältnisse vor Ort sind  wichtig.  Ziel eines Wertgutachtens ist, den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie zu ermitteln. Dazu zählen auch die Wohnqualität und die Infrastruktur der Umgebung. Der Immobiliensachverständiger Krefeld  bzw. Immobiliengutachter Krefeld aber auch die Immobilienmakler  Krefeld wenden zur Bestimmung des Immobilienwertes unterschiedliche Verfahren an. Der Gesetzgeber hat 3 Verfahren normiert und legitimiert. Das Vergleichswert-, Sachwert- und das Ertragswertverfahren können vom Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständiger angewendet werden. 

Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wendet der Immobiliengutachter bei einem Wertgutachten vorrangig bei Renditeobjekten an. Hierbei werden die zu erzielenden Netto Erträge plus den Bodenwert hochgerechnet auf die Dauer der Restnutzung. Die Summe aus beiden ergibt den Ertragswert.

Das Sachwertverfahren

Wendet der Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter  z.B. bei eigengenutzten Immobilien an. In diesem Fall sind nicht die erzielbaren Einnahmen die Grundlage der Bewertung sondern die Kosten der Herstellung oder die Wiederbeschaffung. Benötigt werden der Bodenwert, der Gebäudewert (nach technischen Faktoren) und der Wert der Aussenanlagen. Der erzielte Wert wird im Anschluss um die Alterswertminderung reduziert.

Das Vergeichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren werden für das Wertgutachten vergleichbare Objekte herangezogen. Als Grundlage für die Wertermittlung dienen die Basisdaten, die aus den realisierten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte der relevanten Gegend. Dabei müssen Lage, die Nutzung, die Bodenbeschaffenheit, der Zuschnitt und sonstige vergleichbare Faktoren der Beschaffenheit ausreichend mit dem zu vergleichenden Objekt übereinstimmen.

 

Immobilienwertermittlung

Eine Immobilienwertermittlung wir durch viele Faktoren beeinflusst, so der in Krefeld ansässige  Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter Jürgen Schreiber. Mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis und der Quadratmeterzahl der Wohnfläche, erhält man keinen genauen Verkehrswert. Sie dient lediglich als grobe Preisfindung. Für den  Immobiliensachverständiger Krefeld bzw. Immobiliengutachter Krefeld der in Krefeld, Moers, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss, Viersen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und am linken Niederrhein tätig ist, hängt die Bewertung noch von anderen Dingen ab. Zu berücksichtigen sind Ausstattungsstandard, Grundstücksgröße, Baujahr, Modernisierungen in den letzten Jahren und die Lage. Auch hängt die Bewertung von Angebot und Nachfrage ab. Es stellt sich die Frage, wie der durchschnittliche Käufer die Wohnung sieht. Das heißt was ist ein normaler Käufer im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bereit für diese Immobilie zu bezahlen.

Immobilienwertermittlung im Überblick

Bewertet man eine Immobilie so spielt das Baujahr ein entscheidende Rolle. Dabei wird die gesamte Lebensdauer eine Immobilie betrachtet. Zum anderen rückt die energetische Qualität der Immobilie immer mehr in den Fokus der Käufer. Aber auch die Bausubstanz wird mit beurteilt. Für den Krefelder Immobilienmakler Krefeld und Immobiliengutachter Krefeld bzw. Immobiliensachverständiger Krefeld spielen Größe und Anzahl der Zimmer bei der Immobilienwertermittlung eine Rolle, aber auch Lebensräume wie Balkone oder Loggien sind mindestens genauso wichtig wie das Vorhandensein einer Garage. Es gibt viele Gründe die für eine Immobilienwertermittlung sprechen. Neben dem Verkauf eines Hauses können auch steuerliche Gründe wie Schenkung oder Erbschaftssteuer oftmals Grund für eine Immobilienbewertung sein. Wenn Sie also Ihr Haus vererben oder sogar noch zu Lebzeiten verschenken wollen, ist der sogenannte Verkehrswert zu ermitteln. Die jeweiligen Steuern bzw. deren Höhe resultieren aus den Wert des Hauses. Aber auch bei Scheidung ist der Wert der gemeinsam angeschafften Immobilie zu ermitteln. Haben Sie noch Fragen  so sprechen Sie uns gerne an. Wir sind als

Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter

im Raum

Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Viersen, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort und am linken Niederrhein

 

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist für den in Krefeld beheimateten  Immobiliensachverständige bzw. Immobiliengutachter eine kostengünstige Alternative zum Verkehrswertgutachten. Im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten müssen beim Kurzgutachten nicht so viele Unterlagen bei den Ämtern beschafft werden. Der Aufwand ist für die Erstellung demzufolge geringer. Das Kurzgutachten ersetzt aber kein Vollgutachten. Für den  Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter der im Raum Krefeld, Moers, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Viersen und am linken Niederrhein tätig ist, dient das Kurzgutachten zur Bestimmung des Immobilienwerts bzw. Marktpreises beim Immobilienverkauf. Diese kostengünstige Variante wird oft auch als Grundlage für Verkaufsargumentation gegenüber dem Kaufinteressenten  genutzt. Das Kurzgutachten besitzt dabei keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten. Es erfolgt eine Innen und Außenbesichtigung. Als Grundlage der Immobilienbewertung dien die vorhandenen Unterlagen zur Immobilie. Die wichtigsten Merkmale der Immobilie und des Grundstücks werden hierbei dokumentiert und die Bausubstanz beurteilt. Es wird eine rein optische Prüfung vorgenommen, d.h. Bauteil Öffnung werden nicht vorgenommen.   Als Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter  überprüfen wir dabei folgende Punkte: Überprüfung der Bausubstanz auf eventuelle Undichtigkeiten oder Feuchtigkeit, Wohnbereich und Kellerüberprüfung auf Schimmel bzw. Feuchtigkeit, energetische Prüfung von Bauteilen wie Fenster, Türen, Geschossdecken, usw. Sichtung des Daches und der Fassade, Balkone, Terrassen, Gesamtzustand, Wartung und Sanierungsstau und etwaige Bauschäden. Die Beurteilung erfolgt nach Augenschein. Eigentumsrechtliche Gegebenheiten können  optional mit aufgenommen werden. Darunter zählen Rechte und Lasten in Abteilung II.

 Kurzgutachten ähnliche Weise wie Verkehrsgutachten

Es wird ähnlich erstellt wie das Verkehrsgutachten. Der Umfang der Ausarbeitung ist jedoch deutlich geringer. Es werden nicht alle Aspekte ausgearbeitet. Für den Immobilienmakler und Immobiliensachverständige bzw. Immobiliengutachter ist diese Form des Gutachtens eine interessante Dienstleistung für Käufer. Haben Sie noch Fragen  so sprechen Sie uns gerne an.

 

Immobiliengutachter Krefeld

Immobiliensachverständiger Krefeld

Immobiliengutachter Moers

Immobiliensachverständiger Moers

Immobiliengutachter Düsseldorf

Immobiliensachverständiger Düsseldorf

Immobilienbewertung Krefeld

Immobilienbewertung Moers

Immobilienbewertung Düsseldorf

 

                                                            

 

 

  • Jürgen Schreiber Immobilien

    Geprüfter Immobilienmakler (ILS)

    Moerser Landstrasse 458a
    47802 Krefeld

    Mobil: +49 (0) 173 2 51 76 31
    Telefon: +49 (0) 2151 3 27 35 27
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