Vermieten oder verkaufen einer Immobilie?
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Als Immobilienmakler Krefeld freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns als Immobilienmakler Krefeld gefunden haben. Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Angebot rund um den Verkauf und die Vermietung von Immobilien.
Machen Sie keine Kompromisse beim Verkauf oder der Vermietung Ihres wertvollen Eigentums. Legen Sie die Vermarktung in erfahrene, vertrauenswürdige Hände. Vertrauen Sie auf persönliche Betreuung und professionelles Marketing.
Sie wollen ein Haus oder Wohnung kaufen oder mieten? Dann helfen wir Ihnen gerne bei der Suche. Sprechen Sie uns einfach an oder schauen Sie, was wir im Angebot haben.
– Unsere Kompetenz, Ihre Sicherheit –
Machen Sie Ihren Immobilienkauf zur Vertrauenssache. Wir als Immobilienmakler Krefeld stehen Ihnen vom Erstkontakt bis zum Abschluss zur Seite – Kompetent, Sicher, Menschlich. Vereinbaren Sie einen persönlichen, unverbindlichen Beratungstermin und lernen Sie uns und unsere Arbeit kennen – für ein gutes Gefühl von Anfang an. Zeigen Sie uns Ihre Immobilie in einem Termin vor Ort, damit wir uns ein genaues Bild von Ihr machen können – für eine zuverlässige Wertermittlung und optimale Präsentation. Als Immobilienmakler Krefeld erläutern wir Ihnen detailliert, was wir alles tun, um speziell für Ihre Immobilie den besten Preis zu erzielen und kümmern uns darum – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können. Wir sind für Sie da – von der Wertermittlung bis zum notariellen Vertragsabschluß.
Wir freuen uns schon darauf, Sie kennenzulernen.
Wir sind als Immobilienmakler Krefeld in der Region Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Viersen, Düsseldorf, St-Tönis und Kempen tätig.
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Sie möchten Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen?
Wenn Sie uns als Immobilienmakler Krefeld Ihre Immobilie anvertrauen, erzielen wir mit Sicherheit den bestmöglichen Preis. Transparenz, Klarheit, Fairness – nach dieser Devise engagieren wir uns für den Erfolg Ihrer Immobilie. Als unabhängiger Experte und Immobilienmakler Krefeld sind wir in der Lage, Ihre Immobilie aus einer neutralen Perspektive heraus zu beurteilen und zum bestmöglichen Preis zu vermitteln – zeitnah und effizient. Wir nehmen uns viel Zeit für Sie und behandeln Ihre Immobilie mit der entsprechenden Wertschätzung als Immobilienmakler Krefeld.
Verkäufer
Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, lassen Sie uns die Arbeit für Sie übernehmen und schaffen Sie sich Freiräume für die wichtigen Dinge des Lebens!
Ihr Verkaufserfolg IST UNSERE HÖCHSTE PRIORITÄT – als IMMOBILIENMAKLER KREFELD
Vermieter
Sie sind auf der Suche nach einer passenden Immobilie?
Ob Wohn- oder Gewerbeimmobilie die Suche nach einem geeigneten Miet- oder Kaufobjekt gestaltet sich oft schwierig. Es ist sehr zeitintensiv, eine passende Immobilie zu finden, die den eigenen Bedürfnissen entspricht und den persönlichen finanziellen Rahmen berücksichtigt. Zeit die man oft nicht hat und daher mit der Suche nicht weiterkommt. Lassen Sie uns die Arbeit übernehmen und schaffen Sie sich Freiräume für die wichtigen Dinge des Lebens.
Käufer
Sie möchten eine Immobilie kaufen, die zu Ihnen passt, haben aber Ihr Traumobjekt noch nicht gefunden? Der Kauf einer Immobilie ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Daher gilt es, perfekt vorbereitet zu sein, um Unvorhergesehenes auszuschließen und über Risiken und Chancen umfassend informiert zu sein. Wir als Immobilienmakler Krefeld stehen Ihnen während des gesamten Kaufprozesses professionell zur Seite und überlassen Sie nichts dem Zufall.
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, sollte sich diese Entscheidung über Jahre rentieren. Deshalb ist es wichtig, das Angebot vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen und mögliche Fallstricke zu erkennen. Wir stehen Ihnen als Immobilienmakler Kamp-Lintfort, Krefeld, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Moers und Duisburg jederzeit hierbei zur Seite.
Mieter
Unsere Angebote für Sie
Das sagen unsere Kunden über uns
Kontakt
Das ABC der Immobilienvermittlung
Der erste Eindruck zählt: Wir als Immobilienmakler Krefeld sorgen dafür, dass sich Interessenten sofort in Ihre Immobilie verlieben. Wie bei vielen Ereignissen im Leben ist auch bei einem Immobilienkauf der erste Eindruck entscheidend. Wir helfen Ihnen mit vielfältigen Maßnahmen dabei, Ihre Immobilie so in Szene zu setzen, dass sie neben ähnlichen Angeboten zum Favoriten für Kaufinteressenten wird.
Der Vermieter darf im Laufe des Mietverhältnisses die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Unter ortsübliche Miete versteht man die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Mieters durchschnittlich gezahlt wird. Die Mieterhöhung muss begründet werden. Hier hat der Vermieter verschiedene Begründungsmittel zur Auswahl. So kann er sich auf einem Mietspiegel, einem Sachverständigengutachten oder auf drei Vergleichswohnungen, in denen heute schon soviel gezahlt werden muss, wie er mit seiner Erhöhung fordert. Einen besonders hohen Stellenwert haben qualifizierte Mietspiegel. Diese Mietspiegel sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt worden und werden von der Gemeinde und den beiden Interessenverbänden Mieter und Vermieter gemeinsam anerkannt. Der Vermieter kann die Mieterhöhung nicht einfach einseitig anordnen. Es gilt das Zustimmungsverfahren. Das bedeutet die Mieterhöhung wird nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt oder wenn in das Gericht zur Zustimmung verurteilt. Der Mieter muss zustimmen, wenn die Mieterhöhung formal in Ordnung ist, der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordert, die Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze eingehalten sind. Zur Überprüfung der Mieterhöhung hat der Mieter ausreichend Zeit. Er kann im gleichen und in den beiden darauffolgenden Monaten abklären ob er zustimmt oder nicht.
Die Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Manche Städte und Gemeinden haben diese Grenze auf 15 Prozent gesenkt.
Ein Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Der Mieter schuldet dann die erhöhte Miete mit Beginn des 3. Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Durch die vorgenannte Regelung soll eine Kontinuität der Mietentwicklung geleistet werden. Der Mieter soll vor allzu rasch aufeinander folgenden Mieterhöhungen geschützt werden.
– Unsere Kompetenz, Ihre Sicherheit –
„Besteller-Prinzip“: dies bestimmt, dass zukünftig derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt, ihn auch bezahlen muss. Das wird im Regelfall der Vermieter sein, der dem Immobilienmaklermakler mitteilt, dass er eine Wohnung zu vermieten hat. Nur wenn der Mieter ausdrücklich einen Suchauftrag erteilt, und der Makler nur deswegen für diesen Kunden aktiv sucht, muss der Mieter die Provision zahlen, die auf max. 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. begrenzt ist. Dies gilt für alle Wohnungen, die der Immobilienmakler bereits in seinem Bestand hat oder die ihm anschließend vom Vermieter angetragen werden, müssen vom Vermieter vergütet werden, wobei es gegenüber dem Vermieter keine Provisions-Obergrenze gibt. Wichtig: diese Regelung gilt nur für die Vermietung, NICHT für den Verkauf, wo auch weiterhin die Courtage frei vereinbart werden kann. Und es gilt nur für Wohnimmobilien, nicht für Gewerbe-Immobilien.
Als Immobilienmakler Krefeld ist Ihr Verkaufserfolg UNSERE HÖCHSTE PRIORITÄT
Fachkenntnis mit x Jahren Erfahrung
Die Objektunterlagen müssen für den erfolgreichen Verkauf zusammengesammelt, vorbereitet und gegebenenfalls neu erstellt werden. Als Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter benötigen wir die Unterlagen für eine ausführliche Immobilienbewertung Mit Hilfe der Objektunterlagen können wir die Immobilie genau analysieren. Gut aufbereitete Objektunterlagen sind die Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf. Wir benötigen folgende Unterlagen: Flurkarte, Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Baubeschreibung. Handelt es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung so ist die Teilungserklärung und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung von Bedeutung sowie eine Aufstellung über die letzten durchgeführten Investitionen und die Wohngeldabrechnung. Wir kümmern uns um die Unterlagen, falls diese nicht mehr vorhanden sein sollten. Oft haben wir schon ursprünglich falsch ausgestellte Unterlagen korrigiert, ergänzt oder neu erstellt denn im Laufe der Jahre hat sich eine Immobilie durch Umbaumaßnahmen oder Modernisierung verändert. Die sorgfältig aufbereiteten Unterlagen bilden die Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf. Auch darf ein Energieausweis nicht fehlen. Ein Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht. Nach der Beschaffung der Unterlagen und der fundierten Bewertung folgt die Vorbereitung des Objektes. Als erfahrener Immobilienmakler Krefeld schauen wir uns Ihr Objekt an. Kleinere Reparaturen oder Erneuerungen sollten zielgerichtet bei einem Verkauf vorgenommen werden. Dadurch wird Ihre Immobilie aufgewertet. Natürlich sprechen wir Punkt für Punkt die notwendigen Maßnahmen mit Ihnen ab. Aber es gibt auch hier Grenzen. Wir helfen Ihnen diese Grenzen zu erkennen. Mit unseren Partner helfen wir Ihnen, Ihr Haus auf Vordermann zu bringen. Vertrauen Sie unserer Expertise.
Wir sind als:
für Sie tätig.
Den Verkaufsabschluss sollt man nie als sicher ansehen, solange nicht die Unterschrift beim Notar erfolgt ist. Weiteren Kaufinteressenten sollte man sagen, das Verkaufsverhandlungen im Gange sind, aber der Verkauf noch nicht vollzogen ist. Noch vorhandene Käufer wird man nicht absagen so lange der Verkaufsabschluss nicht in trocken Tücher ist. Sollte der aktuelle Abschluss platzen, kann man wieder auf die anderen Interessenten zurückkommen. Es kostet enorm viel Zeit, wenn man mit dem Verkaufsprozess neu starten muss, weil Interessenten nicht mehr zur Verfügung stehen. Scheitert der Verkauf kann man sofort mit den anderen Interessenten weitermachen. Der Hausverkauf ist ein formbedürftiges Rechtsgeschäft. Ein Hausverkauf bzw. der Verkaufsabschluss muss bei einem vereidigten Notar erfolgen. Ist die Unterschrift erfolgt lässt der Notar ein Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt eintragen. Dies dient dazu, das der Käufer als zukünftiger Eigentümer vorgemerkt wird und die Immobilie für Ihn gesichert ist. Der Verkäufer kann den Eigentumsübergang dann nicht mehr rückgängig machen. Bis der eigentliche Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist können einige Wochen vergehen. Die verschiedenen Phasen neben bei einem Hausverkauf ein gewisse Zeit in Anspruch. Ergreift man zum richtigen Zeitpunkt im Vorfeld die richtigen Maßnahmen, kann man den Hausverkauf etwas beschleunigen. Darunter zählen ein marktgerechter Angebotspreis, ein guter Objektzustand, frühzeitige Beschaffung aller benötigter Unterlagen, die Erstellung eines ansprechendes Exposes und ein professionelles Verhalten beim Besichtigungstermin. Hat man sich hier sorgfältig vorbereitet so steht einem schnellen und zügigen Vertragsabschluss nicht im Wege. Sollten Sie noch Fragen zum Hausverkauf haben, so sprechen sie uns gerne an.
Das Einfamilienhaus ist so beliebt wie nie zuvor. Ob Verkauf oder Kauf wir begleiten Sie bei der spannenden Reise rund um die Immobilie. Neben der Tätigkeit als Immobilienmakler sind wir noch als Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachter tätig. Im Segment der Einfamilienhäuser haben wir hilfreiche Fachkompetenz zu bieten. Wir finden bzw. verkaufen Ihr Einfamilienhaus zum Bestpreis.
Das Einfamilienhaus ist viel mehr als eine Immobilie – es Ihre kleine Welt in der Sie Zuhause sind. Hier handelt es sich um mehr, als Lage oder Stein auf Stein – es ist Ihr Leben. Aus diesem Grund ist es wichtig rechtzeitig professionelle Hilfe bei Verkauf oder Kauf zu holen. Mit uns verkaufen Sie Ihr Einfamilienhaus zum Bestpreis. Wir kennen den Markt in der Region. Ihr Einfamilienhaus bietet Ihnen die Möglichkeit individuell zu leben, sich etwas aufzubauen und fürs Alter vorzusorgen. Denn sobald der Kredit abgezahlt ist, fallen nur noch die laufenden Betriebskosten an. Wollen Sie Ihr Haus verkaufen so sollten Sie sich auch auf kritische Fragen vorbereiten. Ein Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter sind heute fast obligatorisch bei einer Zweitbesichtigung. Ob Energieverbrauch oder Baukonstruktion wir sind für Ihren Hausverkauf bestens vorbereitet.
Klären Sie vor dem Verkaufsstart was mit den Schulden passiert, wenn diese noch nicht getilgt sind. Hier sollten Sie mit der Bank sprechen ob die Bank einer frühzeitigen Tilgung der Schulden zustimmt. In der Regel verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Überprüfen sie die Pläne des Verkaufs rechtzeitig. Ein guter Immobilienmakler wir Sie in solchen Fällen auf bestehende Risiken hinweisen. Überprüfen Sie auch ob Rechte Dritter im Grundbuch eingetragen sind. Sollten Sie Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie haben, so sprechen Sie uns gern an. Wir sind als
Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter in Krefeld, Moers, Duisburg, Rheinberg, Neukirchen – Vluyn, St.-Tönis, Tönisvorst, Mönchengladbach, Düsseldorf und am linken Niederrhein
tätig.
Für uns ist eine kompetente Beratung entscheidend beim Haus- oder Wohnungskauf. Es sind viele Aspekte zu beachten. Für den Immobilienmakler Krefeld ist der Kauf einer Immobilie mit einer größeren Investition verbunden. Deshalb ist eine Hauskaufberatung von einem Fachmann ratsam. Nicht alle aufkommenden Fragen beim Hauskauf können durch einen Laien beantwortet werden. Darunter fallen die Beurteilung des bautechnische Zustand oder ob der Preis gerechtfertigt ist. Sicherheit erhält man durch eine Hauskaufberatung, die ein unabhängiger Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter durchführt. Dies spart Nerven und Zeit. In der Regel gilt: gekauft wie gesehen. Nach dem Kauf bedeutet dies, dass Sie kein Rücktrittsrecht noch eine Gewährleistung haben. Ausnahmen sind jedoch arglistig verschwiegene Mängel oder falsche Angaben. Dies kann zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages führen. Eine ungewollte nachträgliche Rückabwicklung ist nicht im Sinne des Verkäufers oder Käufers. Als Käufer einer Wohnung oder eines Hauses ist es in diesem Fall besser, den Kauf erst gar nicht durchzuführen. Dadurch kann man einen jahrelangen Rechtsstreit vermeiden. Eine sachliche Abwägung der Punkte die gegen einen Kauf sprechen, müssen sachlich abgewogen werden. Eine neutrale Bewertung durch den Immobiliengutachter/Immobiliensachverständiger kann dabei ausschlaggebend sein oder eine große Hilfe. Daher sollte eine Hauskaufberatung obligatorisch sein. Verglichen zum Kaufpreis ist eine Hauskaufberatung eine sinnvolle Investition in die Zukunft Ihres neuen Zuhauses. Wir vertreten die Philosophie dass bei einem guten Geschäft beide zufrieden sein sollten. D.h. das der Verkäufer den bestmöglichen Preis erhält und dem Käufer klar ist, was er gekauft hat. Nur so ist eine langfristige Zufriedenheit auf Käufer und Verkäufer Seite gegeben. Brauchen auch Sie kompetente Beratung beim Immobilienverkauf oder Immobilienankauf so sprechen Sie uns gerne an.
Die Auswahl des richtigen Immobilienmaklers ist der erste Schritt für die erfolgreiche Vermarktung einer Immobilie. Makler gibt es viele und jeder behauptet er sei der Beste. Doch welche Unterschiede gibt es tatsächlich und was sind die Aufgaben eines Maklers für Immobilien? Die Aufgabe des Immobilienmaklers ist Häuser bzw. Wohnungen, die verkauft oder vermietet werden sollen, zu vermitteln. Im Gegenzug erhält der Makler für seine Leistung im Erfolgsfall eine Provision. In Deutschland liegt diese Provision im Erfolgsfall beim Verkauf einer Immobilie bei 5-7 Prozent. Oft werden diese auf Verkäufer und Käufer gleichermaßen aufgeteilt. Neben sein Fachwissen bezüglich der baulichen Bestandteile gehören auch Marktkenntnisse des jeweiligen Gebietes zur Vermittlungstätigkeit eines Maklers. Die Wahl des Maklers ist meist geprägt von der Sympathie und der bisher aufzuweisenden Referenzen. Bedacht werden sollte jedoch, dass jede Immobilie individuell ist und somit einen kompetenten Immobilienmakler benötigt. Kompetent bedeutet hier nicht den höchsten Verkaufspreis zu nennen und dem Verkäufer somit ein zu große Hoffnung zu machen. Laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber liegt der Wunschpreis und der realistische Wert einer Immobilie in den meisten Fällen weit auseinander. Üblicherweise werden Verkaufspreise etwas höher angesetzt, um bei einem mögliche herunterhandeln auf den Preis zu gelangen, der für den Eigentümer akzeptabel ist. Das richtige Verhalten ist jedoch an dieser Stelle den Eigentümer hinsichtlich des richtigen Verkaufspreises zu beraten. Zu hohe Preise schrecken den zukünftigen Käufer ab. Wird der Verkaufspreis während der Verkaufsphase schrittweise reduziert, warten Schnäppchenjäger auf die nächste Preisreduzierung. Wer einen ersten Anhaltspunkt für den späteren Verkaufspreis haben möchte, sollte eine Immobilienbewertung in Anspruch nehmen, die jeder Makler zu Beginn seiner Tätigkeit anbietet. Von teuren und kostspieligen externen Gutachten kann man getrost Abstand nehmen. Für Jürgen Schreiber Immobilienmakler Krefeld, den linken Niederrhein, Krefeld, Duisburg, Moers, Rheinberg, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn ist diese strukturierte Arbeitsweise ein muss für eine erfolgreiche Vermarktung.
Die Marktwertanalyse von Jürgen Schreiber Immobilien ist ein zielgenaues Mittel zur Preisbestimmung beim Verkauf einer Immobilie. Die Marktwertanalyse ist kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Sie hilft den Wert einer Immobilie richtig einzuschätzen. Mit Ihr können Sie Ihre Immobilie zum marktgerechten, Best erzielbarem Preis verkaufen. Beim Verkauf Ihrer Immobilie ist eine kompetente Analyse der Marktwerte durchzuführen und der genaue Immobilienwert zu ermitteln. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch mit unserer ganzen Infrastruktur. Als Immobilienmakler Krefeld bieten wir Ihnen dabei eine objektive Beratung und Vermittlung Ihrer Immobilie an. Gehen Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie kein Risiko ein. Der richtige Preis zur richtigen Zeit ist die Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung. Wir berücksichtigen die aktuellen Immobilienpreise und die aktuell herrschende Marktgegebenheiten wie Angebot und Nachfrage am Standorte der Immobilie. Denn wer den Preis deutlich zu hoch ansetzt verliert damit viele potentielle Interessenten und erzielt in der Regel erst nach sehr viel längerer Verkaufszeit einen deutlich geringeren Verkaufspreis, als es mit einem marktgerechten Verkaufspreis möglich gewesen wäre. Die Immobilie wird „verbrannt“. Beim Verkauf Ihrer Immobilie sind wir der richtige Partner bei der Marktwertanalyse. Bei der Ermittlung des marktgerechten Marktwerts Ihrer Immobilie beraten wir Sie gerne. Für uns ist der richtige Verkaufspreis die Basis für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie. Es ist unerlässlich den richtigen Marktwert zu finden. Haben Sie noch Fragen zur Marktwertanalyse so sprechen Sie uns gerne an.
Kompetente Immobilienmakler kennen den regionalen Immobilienmarkt. Wir verfügen über ein langjährige praktische Erfahrung. Die Aufgaben eines Immobilienmakler umfasst nicht nur das Erstellen eines Expose oder das Nachweisen von Immobilien. Ein guter Immobilienmakler Krefeld begutachtet Grundstücke, beschafft und überprüft Objektunterlagen, gibt wertvolle Tipps zu Kaufverträgen, vermittelt die passende Finanzierung oder eine Steuerauskunft, unterstützt die Parteien bei Bauvoranfragen oder vermittelt Energieberater oder Handwerker um Fachfragen rund um die Immobilie zu klären. Der ansässige Immobilienmakler kennt den Lokalen und regionalen Immobilienmarkt und kann über die Entwicklung des Immobilienmarkts informieren. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der Immobilienbewertung. Eine Immobilienbewertung nach dem Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren gehört zu den Routineaufgaben eines Maklers. Ein guter Makler kennt die Wünsche und Bedürfnisse seiner Kunden und die wirtschaftliche Situation. Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen und vor mögliche Risiken warnen. Wir bleiben auch nach Vertragsabschluss Ansprechpartner für unsere Kunden. Niemals werden wir unsere Kunden zu einem Vertragsabschluss drängen. Dies sind einige Firmengrundsätze von Jürgen Schreiber Immobilien. Für uns gilt:
-Unsere Kompetenz Ihre Sicherheit-.
Wir legen weiterhin Wert auf eine faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Vermieten einer Immobilie ist eine sehr Anspruchsvolle Aufgabe. Hierfür ist Fachwissen sowie Erfahrung bei der Vermietung einer Immobilie unabdingbar. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt jede Immobilie eine individuelle auf Ihre Gegebenheit abgestimmte Strategie. Für die meisten stellt sich die Frage hole ich mir professionelle Hilfe beim Vermieten und wie hoch sind die Kosten. Durch das 2015 eingeführte Bestellerprinzip, welches besagt, dass derjenige den Immobilienmakler bezahlt, welcher ihn bestellt, ist es folglich nicht mehr ohne Weiteres möglich, die Provision des Immobilienmaklers vom Mieter einer Wohnimmobilie zu verlangen. Deshalb ist die Provision des Immobilienmaklers vom Vermieter zu bezahlen, weil dieser den Makler beauftragt, seine Immobilie zu vermieten. Eine Immobilie stellt für den Besitzer eine wertvolle Kapitalanlage dar. Diese kann neben dem Verkauf auch zu attraktiven Konditionen vermietet werden. Es müssen jedoch zahlreiche Einflussfaktoren beachtet werden. Neben der Qualität und der Lage der Immobilie kommt es hierbei insbesondere auf die Argumentation sowie das Verhandlungsgeschick während der Besichtigung an. In der entscheidenden Phase kann der kleinste Fehler dazu führen, dass sich der Interessent nach einem anderen Objekt umsehen, und die Vermietung erfolglos bleibt. Auch die Anforderung der Mieter steigt immer weiter. Neben der Nähe zu Einzelhändlern, Schulen, und Kindergärten sind Internetverbindung und die Nähe zu Parkmöglichkeiten sowie Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Mieter besonders wichtig. Neben diesen Kriterien müssen zahlreiche weitere Erfolgsfaktoren berücksichtigt werden, um das Objekt erfolgreich vermieten zu können. Wir bieten Ihnen einen professionellen und umfassenden Service. Bei uns profitieren Sie insbesondere von unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir helfen Ihnen Ihre Immobilie optimal zu präsentieren. Sollten Sie noch Fragen zur Vermietung an so sprechen Sie uns gerne an. Als Immobilienmakler Krefeld helfen wir Ihnen gerne weiter.
Abteilung II Grundbuch wird gerne übersehen Für uns steht fest, für einen Verkauf müssen zahlreiche Faktoren im Vorfeld beachtet werden. Es gibt unter Umständen Einschränkungen dahingehend, was ein angehender Käufer mit der Immobilie machen darf, wenn er sie gekauft hat. Neben Abteilung II Grundbuch sollte das Baulastenverzeichnis und das Altlastenverzeichnis eingesehen werden. Im Grundbuch sind in Abteilung II dingliche Rechte auch Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten eingetragen. Sie beruhen auf privatrechtlichen Vereinbarungen benachbarter Grundstückseigentümer sowie auf gesetzlich begründeten Nutzungsrechten von z. B. Energie- und Telekommunikationsunternehmen.
Baulastenverzeichnis
Es sollte auch das Baulastenverzeichnis eingesehen werden. Daraus sind eventuell bestehende öffentliche-rechtliche Verpflichtungen ersichtlich, die auf einem Grundstück lasten. Mit der Baulast verpflichtet sich der Eigentümer eines Grundstückes gegenüber der Baubehörde auf sein Grundstück etwas bestimmtes zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Wer Eigentümer eines Grundstücks ist, kann andere von jeder Einwirkung auf sein Grundstück ausschließen, es sei denn, dass das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Dies bedeutet, dass der Eigentümer auch das Recht hat, sein Grundstück mit einem Recht zugunsten seines Nachbarn (z.B. Wegerecht) oder Dritter (Leitungsrechte) zu belasten. Teils sind Grundstücksbesitzer per Gesetz verpflichtet, Belastungen im Interesse der Allgemeinheit zu dulden.
Notwegerecht als Geh- und Wegerecht
Ein typisches Geh- und Wegerecht ist das Notwegerecht. Hat der Eigentümer eines Grundstücks keine Möglichkeit, die notwendige Verbindung zum öffentlichen Verkehrsraum herzustellen, kann er vom Nachbarn verlangen, ihm ein Notwegerecht einzuräumen. Der Nachbar muss dann dulden, dass der Berechtigte sein Grundstück zu Fuß begeht oder mit einem Kraftfahrzeug befährt.
Sollten Sie noch Fragen haben zu Eintragungen im Grundbuch Abteilung II haben so sprechen Sie uns an.
Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben in Eigentümergemeinschaften. Viele Käufer vergessen nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung das sie nicht nur Rechte haben sondern auch Pflichten. Rechte und Pflichten der Eigentümer regelt die Gemeinschaftsordnung. Um böse Überraschungen zu vermeiden empfiehlt es sich, die Gemeinschaftsordnung vor dem Kauf einer Immobilie zu lesen. Viele Käufer von Immobilien legen den Fokus auf Lage der Immobilie, Ausstattung und Zustand der Immobilie und natürlich die Finanzierung. Es wird in der Regel vergessen, dass die Gemeinschaftsordnung als Regelwert des Zusammenlebens in der Eigentümergemeinschaft gilt. In dieser sind die Details zum Eigentum geregelt.
Was regelt die Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung ist in der Regel auf drei Säulen aufgebaut. Die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, die Kostenaufteilung beim Gemeinschaftseigentum sowie die Regeln zum Sondereigentum. Sie legt zum Beispiel fest, wie hoch die Instandhaltungsrücklage sein muss. natürlich werden auch die Aufgaben des Verwalters geregelt. Hier stehen auch Einzelheiten zur Eigentümerversammlung. Auch bestimmte Vereinbarungen können darin stehen, etwa ob alle Eigentümer gemeinsam den Austausch von Fenstern finanzieren müssen, da Sie zur Fassade und damit zum Gemeinschaftseigentum gehören . In den meisten Fällen bestimmt die Gemeinschaftsordnung der Bauträger der die Eigentumswohnungen aufteilt und verkauft. Sie wird im Grundbuch hinterlegt und ein Notar muss Sie beglaubigen. Sind Änderungen erforderlich so müssen diese beim Notar veranlasst werden. Änderungen bedürfen der Zustimmung aller Eigentümer. Sie hängt oft mit an der Teilungserklärung einer Wohngemeinschaft. Meistens wird die Gemeinschaftsordnung vom Grundstückseigentümer bei der Abgabe der Teilungserklärung festgelegt. Sie kann aber auch später durch die Wohnungseigentümer festgesetzt werden.
Beim Privatverkauf einer Immobilie können Sie auf den ersten Blick die Provision für den Immobilienmakler sparen, wodurch sich durch den Verkauf der erzielte Gewinn erhöht. Viele Verkäufer unterschätzen, mit welchem Aufwand ein Immobilienverkauf verbunden ist und es sinnvoll ist sich für einen Makler zu entscheiden. Nutzen Sie die Marktkenntnisse des Immobilienmaklers . Beim erfolgreichen Verkauf einer Immobilie, unabhängig von der Frage, ob es sich um ein Haus oder Wohnung oder ein Grundstück handelt, ist ein marktgerechter Preis das A und O sowohl beim Privatverkauf als auch beim Verkauf mit einem Immobilienmakler. Wie überall in Deutschland unterliegen auch die Immobilienpreise in Krefeld und Umgebung zum Teil erheblichen Schwankungen und Bandbreiten. Wer sich nicht ständig mit den aktuellen Marktpreisen auseinandersetzt, wird Schwierigkeiten haben, das aktuelle Niveau richtig einzuschätzen. Beim Privatverkauf ergibt sich das Problem, dass der Preis zu hoch angesetzt wird, und sich kein Verkäufer findet. Ebenso ist ein zu niedriger Preis schädlich weil sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung dann unter Wert verkaufen. Als professioneller Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter haben wir Kontakte zu aktiv suchenden Kaufinteressenten. Dadurch kann ein Verkauf zu einem marktgerechten Preis üblicherweise schnell realisiert werden. Zusätzlich verfügen wir als Immobilienmakle über entsprechende Marketinginstrumente z.B. die Erstellung eines aussagefähigen Exposes sowie der Einstellung der Immobilie auf verschiedenen Online-Plattformen. Auf diese Weise lässt sich eine breite Masse von potentiellen Käfern ausfindig machen – was die Chance erhöht, dass auch der Verkaufspreis den Vorstellungen entspricht. Nutzen Sie unser Fachwissen und unsere umfangreichen Branchenkenntnisse als Immobilienmakler in Krefeld. Unterschätzen Sie nicht, mit welchem Zeitaufwand die Erstellung von Verkaufsunterlagen und die Durchführung von Besichtigungsterminen verbunden ist. Haben sie noch Fragen so können Sie uns gerne kontaktieren.
Eine Unterlagenprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil bei einem Kauf von einer Eigentumswohnung. Wir raten Unterlagen vor dem Kauf zu prüfen. Hierzu zählen die Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan, letzten Protokolle der Eigentümerversammlung, Teilungserklärung, Grundbuch bzw. Angaben im Kaufvertrag. In der Jahresabrechnung die umlagefähigen (Nebenkosten für den Mieter) und nicht umlagefähigen Kosten (reduzieren die Rendite). Die Nebenkosten sollten nicht unüblich hoch sein, da dadurch die Vermietbarkeit verschlechtert wird. Aus den Protokollen der Eigentümerversammlung können Sie eine Menge ablesen. Auch die Prüfung der Teilungserklärung gehört zum Prüfumfang. Sie regelt Z.B. die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten. Aus Ihr geht hervor, wie groß der Miteigentumsanteil ist. Üblicherweise entsprechen die Miteigentumsanteile den Wohnflächen. Dies muss aber nicht immer der Fall sein. Ist der Miteigentumsanteil überproportional gr0ß, bedeutet das, dass Ihnen viel vom Grund und Gebäude gehört, Sie aber überproportional an den Kosten beteiligt werden. In der Regel sind eher kleinere Miteigentumsanteile zu bevorzugen. Zur Unterlagenprüfung gehört auch die Prüfung des Grundbuchs. Es muss überprüft werden, dass Sie tatsächlich die besichtigte Wohnung kaufen und ob es wertmindernde Belastungen gibt. Auch die bestehenden Mietverträge sind von Bedeutung. Bei den Mietverträgen sollten folgende Punkte geprüft werden: Sind Mieterhöhungen grundsätzlich möglich und wann fand die letzte statt? Sind die Regelungen zur Betriebskostenumlage vernünftig, so dass Nebenkosten abgerechnet werden können? Wurde ein Mitkaution vereinbart? Gibt es Sonderregelungen wie Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung? Grundriss /Aufteilungsplan sollte überprüft werden, dies gilt insbesondere für die Wohnfläche. Auch eine Übersicht über die durchgeführten Modernisierungen ist wichtig, um einen Eindruck vom Zustand zu erhalten. Daraus läßt sich abschätzen welche Modernisierungen in Zukunft notwendig werden.
Was leistet ein Immobilienmakler für Eigentümer und Interessenten? Diese Frage lässt sich natürlich nicht pauschal für alle Eigentümer und Interessenten beantworten. Die Arbeitsweisen einzelner Makler und Gutachter sind sehr unterschiedlich. Für viele Eigentümer ist klar, dass ein guter Immobilienmakler schon etwas mehr für sein Geld tuen muss, als nur einmal Tür aufschließen und Provision kassieren. Jeder Immobilienmakler muss einen großen Teil seiner Arbeitszeit für Aus- und Weiterbildung aufwenden. Der Immobilienmarkt ist nie statisch, sondern ständig in Bewegung. Eine Pflichtaufgabe ist, immer über das aktuelle Geschehen am Immobilienmarkt informiert zu sein. Jeder Makler sollte seine Marktkenntnisse stetig auf dem aktuellen Stand halten, die Grundstücksmarktberichte kennen, Marktanalysen betreiben und sich ständig fortbilden. Eine wichtige Voraussetzung um den Eigentümer und die Interessenten gut zu beraten. Es reicht nicht aus einfach mal im Internet zu schauen was aktuell angeboten wird. Das wäre keine Basis für eine seriöse Markteinschätzung bzw. eine seriöse sachverständige Wertermittlung. Ein guter Immobilienmakler sollte wissen was angeboten wird. Viel wichtiger ist jedoch zu wissen was tatsächlich verkauft wird. Diese wichtigen Informationen erhält der Makler aus den Grundstücksmarktberichten der dort ansässigen Gutachterausschüssen. Sich damit intensiv zu beschäftigen ist eine Pflichtaufgaben für den Immobilienmakler. Dies muss immer wieder auf Neue geschehen, da der Immobilienmarkt sich ständig wandelt. Diese wichtige Erkenntnis kann dann an Eigentümer und Interessenten weitergeben.
Der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber rät Hilfe beim Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler oder Sachverständiger in Anspruch zu nehmen. Für den Immobilienmakler Krefeld muß ein eigenes Zuhause zur Lebenshaltung passen. Der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber empfiehlt vor dem Immobilienkauf Größe und Ausstattung sowie den Kaufpreis und die Kosten zu bestimmen. Der Wohnungs- oder Hauskauf belastet über Jahre das Familienbudget so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Bedenken sollte man auch, welche finanziellen Belastungen bei einer veränderten Familiensituation noch tragbar sind. Aber nicht nur die finanzielle Seite muss bedacht werden sondern auch der Zustand des Gebäudes z.B. beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Der Immobiliengutachter undImmobilienmakler Krefeld nennt 3 häufige Fehler die Immobilieninteressenten immer wieder machen:
-Unzureichende Besichtigungen
– unzureichende Prüfung des Kaufvertrages
-unterschätzter Modernisierungsbedarf.
Auf eine gründliche Besichtigung sollte großen Wert gelegt werden. Der Immobilienmakler Krefeld rät bei einem Kauf einer Immobilie mehrere Besichtigungen durchzuführen. Dabei sollte das Haus auf Herz und Nieren geprüft werden. Tauchen dabei Fragen auf, die ungeklärt bleiben, sollten diese vor einem Kauf durch einen Sachverständigen geklärt werden. Für den Immobilienmakler Krefeld ist wichtig den Zustand wesentlicher Bauteile wie des Kellers, des Daches, der Fenster, der Heizung sowie der Wasser- und Abwasserleitungen festzustellen. Tauchen Fragen im Zusammenhang mit auffälligen Rissen, feuchten Stellen, muffigen Geruch etc. auf, sollten diese sorgfältig geklärt werden. Bei älteren Häuser wird der Modernisierungsbedarf sehr häufig unterschätzt. Darauf weißt der Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständige Jürgen Schreiber hin. Die Modernisierungskosten können ganz schnell in einen 5-stelligen Bereich landen. Kommen dann noch unvorhergesehene Dinge dazu, wird es bei vielen Käufern schon eng. Nicht selten muss dann sogar das Kreditvolumen mit der finanzierenden Bank nachverhandelt werden, was natürlich ärgerlich und teuer ist.
Jürgen Schreiber Immobilien unterstützt Sie beim Kauf einer Immobilie, damit Sie sicher Ihr Ziel erreichen
Der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber steht Ihnen in Sachen Verkauf Ihrer Immobilie kompetent und diskret in allen Belangen zur Seite. Für den Immobilienmakler Krefeld kann der Verkauf und die Vermietung von Immobilien eine Mehrzahl von Risiken in sich bergen. Wir als Immobilienmakler Krefeld bringen Sicherheit in die Vermarktung Ihres Objektes. Die mühsame zeit- und nervenaufreibende Suche nach dem passenden Käufer für Ihr wertvolles Eigentum kann ab sofort zu Ihrer Freizeit und zur Aufgabe des Immobilienmaklers Krefeld Jürgen Schreiber werden. Überzeugen Sie sich persönlich von unserem Leistungsspektrum als Immobilienmakler Krefeld. Ein erstes Beratungsgespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber ist eine gute Verkaufsstrategie das A + O beim Immobilienverkauf. Wer mal eben seine Immobilie ohne sorgfältige Vorbereitung verkaufen will, verliert unter Umständen viel Geld. Hinzu kommt dann oftmals noch unnötiger Ärger und Zeitverlust für alle Beteiligten und Haftungsfallen. Mit einer optimierten Verkaufsstrategie und mit Tipps von uns gibt es keine böse Überraschungen. Es sollten im Vorfeld alle Details geprüft werden. Der Gang ins Bauaktenarchiv sowie die Einsicht in die Altlasten- und Baulastenauskunft sind nur wenige der ersten Schritte. Ebenfalls ist eine Begutachtung durch einen Bausachverständigen, der das Haus auf Bauschäden untersucht, von Vorteil. Vorhandene Bauschäden kann man dann bereits mit Handwerkern durchsprechen und vorliegende Kostenvoranschläge geben Ihnen und dem Interessenten Sicherheit und schützen Sie während der Preisverhandlung. Wir raten Ihnen, die für den Verkauf in Frage kommende Zielgruppe zu bestimmen. Anhand der Zielgruppe können Sie dann die Vermarktung darauf abstimmen. Ein weiterer Schritt für eine gute Verkaufsstrategie ist eine zielorientierte Preisstrategie. Die richtige Preisstrategie ist nicht nur eine einfache Rechenaufgabe, auch die mögliche Käuferzielgruppe und viele andere Faktoren spielen eine Rolle. Legen Sie sich eine Verkaufsstrategie zurecht. Viele Käufer wollen über den Preis verhandeln. Da Sie Ihre Mängel des Hauses kennen, lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Überlegen Sie sich aber frühzeitig, wie sie reagieren möchten, damit in diesen Situationen kein persönlichen Emotionen Ihren Verkauf gefährden. Beachten Sie diese Dinge so dürfte eine erfolgreichen Verkauf nichts entgegenstehen.
Eine Eigentumswohnung kostet normalerweise deutlich weniger als ein Haus. Für den Immobilienmakler Krefeld bedeutet dies, dass dadurch die Finanzierung einfacher zu bekommen und die Rückzahlung deutlich kürzer und die Belastung monatlich geringer ist. Meistens ist die Wohnfläche kleiner, die Höhe der notwendigen Gelder für Renovierung, Instandhaltung, Modernisierung und Betrieb recht gering. Auch ist der Unterhalt günstiger durch die gemeinsame Übernahme der Eigentümergemeinschaft. Das Gleiche gilt für die Verwaltungskosten, die auf alle Parteien aufgeteilt werden. Die meisten ETW liegen zentral im weiteren Stadtkernbereich und eine hervorragende Infrastruktur ist meist vorhanden. Eigentumswohnungen sind für Singles, kinderlose Paare und ältere Paare aufgrund der kleineren Größe interessanter. Die eigene Verantwortlichkeit hält sich in Grenzen, ein Verwalter ist zuständig. Eine ETW ist eine hervorragende Kapitalanlage. Die Zimmer findet man hier immer auf einer Ebene, es gibt kaum Treppensteigen.
Nachteile einer Eigentumswohnung
Leider hat der Eigentümer aufgrund der Eigentümergemeinschaft nur einen engen Spielraum für eigene Entscheidungen in Bezug auf Objektgestaltung oder Veränderungen. Man wohnt direkt neben und unter oder über Nachbarn, das kann zu Problemen führen. Die Hauskosten müssen einkalkuliert werden. Aufgrund der vorhandenen Hausordnung ist man nicht unabhängig. Oft sind auch die Pkw-Stellplätze ein großes Problem.
Den Begriff Nießbrauchrecht hört man im Zusammenhang mit einer Schenkung. Es gibt dem Nießbraucher das Recht, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und Einnahmen wie Miete daraus zu erzielen, ohne dass es ihm selbst gehört. Für den Der Berechtigte profitiert also in zweierlei Hinsicht und kann damit zwei von drei Rechten eines Eigentümers wahrnehmen. Verzichten tut er lediglich auf das dritte Recht, nämlich über die Sache zu verfügen. Er kann die Immobilie nicht verkaufen. Dieses Recht hat nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Am häufigsten kommt der Nießbrauch bei Immobilien zur Anwendung, und zwar in Form eines und Nutzen daraus zu ziehen. Das Recht des Nießbrauchs muss übrigens nicht für die gesamte Immobilie festgelegt werden. Es kann sich auch auf einen Teil der Immobilie beschränken – etwa eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dann ist von einem Bruchteilnießbrauch die Rede. Möglich ist auch ein Quotennießbrauch, der eine anteilige Nutzung vorsieht. Ein Nießbrauchrecht muss notariell beglaubigt werden und im Grundbuch in Abteilung II eingetragen werden. In der Regel wird ein Nießbrauchrecht lebenslang vereinbart. Es kann aber auch eine feste Dauer festgelegt werden oder durch schriftliche Vereinbarung gelöst werden. Das Nießbrauchrecht ist nicht vererbbar. Auch beim Verkauf der Immobilie bleibt das Recht bestehen es sei denn es wurde was anderes vereinbart In der Regel erlischt das Recht bei Tod des berechtigten.
Für den Immobilienmakler Krefeld berechtigt ein lebenslanges Wohnrecht einer Immobilie bzw. Wohnung ohne Mietzahlung bis zum Lebensende unter Berücksichtigung der vertraglichen Regelungen zu nutzen. Das Wohnrecht ist gesetzlich im BGB geregelt. Darin ist verankert, das dieses Recht personengebunden ist und somit nicht übertragbar ist. Zudem besteht die Berechtigung, Familienmitglieder oder Personen zur Pflege aufzunehmen. Ein Verkauf der Immobilie berührt das Wohnrecht nicht. Dieses bleibt bestehen auch wenn der Eigentümer wechselt. Eine Änderung wir nur rechtskräftig wenn beide Parteien dieser zustimmen. Es muss keine Eintragung ins Grundbuch stattfinden. Wir empfehlen aber diesen Schritt zu gehen, um bei Konflikten Ansprüche gelten machen zu können. Es ist auch wichtig, neben der Eintragung im Grundbuch einen Vertrag zwischen den Parteien aufzusetzen. Dabei ist es sinnvoll, den Vertrag notariell beglaubigen zu lassen. Um Streitigkeiten in Bezug auf die Kosten zu vermeiden, empfiehlt der Immobilienmakler Krefeld, diesen Aspekt im Vertrag festzuhalten. In der Regel trägt der zum Wohnen auf Lebenszeit Berechtigte die umlagefähigen Nebenkosten und Heizkosten aber nach Vereinbarung auch Kosten für kleine Reparaturen. Der Eigentümer ist verantwortlich für die Begleichung von Instandhaltungs- sowie Instandsetzungskosten.
Für den Immobilienmakler Krefeld steht fest, wenn sich ein Eigentümer für eine energetische Sanierung entscheidet, reduziert er nicht nur seine Energiekosten sondern leistet noch einen Beitrag zum Umweltschutz. Es gibt für viele Maßnahmen Förderungen. Unter einer energetischen Gebäudesanierung fallen bauliche Schritte, die den Energieverbrauch eines Gebäudes deutlich senken. Diese Maßnahmen können sein:
um nur einige Beispiele zu nennen. Es gibt in Deutschland in vielen Fällen einen Zuschuss für die energetische Sanierung. Ebenso besteht die Möglichkeit einige Maßnahmen von der Steuer abzusetzen. Wichtig zu wissen ist, dass für die Steuerermäßigung Nachweise über die Maßnahmen des entsprechenden Handwerksbetriebes einzureichen sind. Laut dem Immobilienmakler Jürgen Schreiber seigert eine energetische Sanierung auch den Wert der Immobilie. Grundsätzlich ist es wichtig, das Gebäude ganzheitlich zu betrachten. Auch die Reihenfolge, wie man ein Haus energetisch saniert und welche Schwachstellen eine Immobilie hat, spielen eine Rolle. Es empfiehlt sich vor Beginn die Beratung durch einen Energieberater in Anspruch zu nehmen. Der Experte erarbeitet ein entsprechendes Konzept, welche Ihnen eine erste Orientierung bietet, wie viel Energie sich mit welcher Maßnahme einsparen läßt und von welchem staatlichen Förderungsprogramm man profitiert.
Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen werden vom Staat mit einer sogenannten Spekulationssteuer belegt, wenn bei diesem Geschäft die Spekulationsfrist nicht eingehalten wird. Die Höhe der Spekulationssteuer ist abhängig vom ermittelten Wertgewinn sowie dem persönlichen Steuersatz. Das bedeutet, der Hausverkauf oder Wohnungsverkauf wird über private Einkünfte versteuert. Die Spekulationsfrist bei Immobilien beträgt 10 Jahre ab Zeitpunkt des Kaufs. Verkauft der Immobilienbesitzer eine Immobilie nach Ablauf der Frist, entfällt die Spekulationssteuer. Spekulationssteuer fällt beim Verkauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen an, wenn das Objekt innerhalb der Zehnjahresfrist wiederverkauft wird und dabei Spekulationsgewinn abwirft – also wenn der Verkaufspreis über dem Kaufpreis liegt. Es gibt jedoch Ausnahmeregeln wo keine Spekulationssteuer anfällt. So entfällt die Spekulationssteuer wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken selbst genutzt wurde. Bei einer geerbten Immobilie ist der ursprüngliche Kaufzeitpunkt, also der Zeitpunkt des Kaufs durch den Erblasser, maßgebend für den Beginn der Spekulationsfrist. Dieser Zeitpunkt gilt auch bei einer Schenkung. Die Spekulationssteuer kann aber durch entstehende Kosten beim Verkauf gemindert werde. Verkaufskosten (z.B. Maklergebühren) Kaufnebenkosten (z.B. Grunderwerbsteuer) Modernisierungskosten und die Vorfälligkeitsentschädigung können bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Was ist ein Bodenrichtwert
Laut dem Immobilienmakler Krefeld können Grundstückspreise mitunter sehr stark variieren und umständehalber immer wieder steigen oder sinken. Für den Immobilienmakler Krefeld geben sogenannte Bodenrichtwerte eine erste annähernde Einschätzungs- und Vergleichsmöglichkeit an. Der Bodenrichtwert gibt als amtlichen Wert an, welchen Preis ein Quadratmeter Bodenfläche in einer bestimmten Zone aktuell hat, berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen der Gemeinde mindesten im 2 Jahres Turnus festgelegt. Er wird aus den zuletzt erzielten Kaufpreisen einer Region berechnet so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Sie dienen als Richtgröße für Käufer oder Verkäufer und ist jedoch keinesfalls verbindlich und variiert. Um den Bodenrichtwert zu ermitteln, werden Grundstücke mit ähnlichen Faktoren wie Nutzungsmöglichkeit, Lage und Infrastruktur zu Bodenrichtwertzonen zusammengefasst berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Diese können unterschiedlich groß sein, nur einzelne Straßen oder ganze Stadteile, bzw. Orte umfassen, so der Immobilienmakler Krefeld. Gutachterausschüsse für Grundstückswerte berechnen anschließend den Durchschnitt aktuell erzielter Preise bei Grundstücksverkäufen. Dieser Durchschnittspreis gilt dann als Bodenrichtwert für die gesamte Zone. Außerdem wird jedem Bodenrichtwert ein beschreibender Datensatz zugeordnet, der alle wertrelevanten Merkmale wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der Nutzung, Geschoßzahl, Baulandtiefe und Grundstücksfläche. Diese Merkmale definieren das Bodenrichtwertgrundstück. Laut dem Immobilienmakler Krefeld können einzelne Grundstücke innerhalb einer Bodenrichtwertzone in Ihren wertrelevanten Merkmalen von der Beschreibung der Merkmale des Bodenrichtwertgrundstückes abweichen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstücks in Bezug auf die wertbestimmenden Eigenschaften bewirken Zu- oder Abschläge vom Bodenrichtwert. Diese können aus Umrechnungsvorschriften des jeweiligen Gutachterausschusses abgeleitet werden.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, welches Eigentumsverhältnisse einer Liegenschaft rechtswirksam regelt so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Es beinhaltet Informationen zur Lage, den Lasten (Hypotheken, Grundschuld) und den Rechten (Wegerecht, Nießbrauchrecht) eines Grundstücks. Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber ist das Eigentum an Grund und Boden ein ausgesprochen beachtenswerter und knapper Vermögenswert. Damit gewisse Rechte und Plichten im Zusammenhang mit einem Grundstück festgelegt und geltend gemacht werden können, setzt dies entsprechende Einträge und Vermerke im Grundbuch für den Immobilienmakler Krefeld voraus. Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist das Grundbuch wie folgenden Abschnitten aufgeteilt aufgebaut:
1 Aufschrift
In diesem Abschnitt sind das zuständige Amtsgericht, der Grundbuchbezirk, der Band sowie die fortlaufende Aktennummer des Blattes des Grundbuchs vermerkt. Zusätzlich sind die Schließungs- und Umschreibungsvermerke hier zu finden.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld findet man hier Angaben zur genauen Lage des Grundstückes mit der Gemarkung, dem Flurstück, der Flurstücknummer und der Grundstücksgröße.
Hier werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Beispielweise werden hier die Eigentümer eingetragen. Die Eintragungen müssen immer geändert werden, wenn die Immobilie den Besitzer wechselt berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Ein Auszug aus diesem Bereich gilt als Beleg für die Eigentümerschaft.
Das Grundbuch beschreibt in diesem Abschnitt alle Lasten und Beschränkungen, mit Ausnahme der Grundpfandrechte eines Grundstücks. Zu den Lasten gehören Reallasten, Nießbrauchrechte, das Erbbaurecht, eingetragene Wohnrechte, Vorkaufsrechte und Wegerechte. Laut dem Immobilienmakler Krefeld werden hier auch Zwangsversteigerungs- oder auch Insolvenzvermerke erfasst.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld werden hier alle Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden und Pfandrechte erfasst. Wenn z. B. eine Hypothek auf ein Baugrundstück aufgenommen wird, erfolgt der entsprechende Grundbucheintrag in der Abteilung III. Ein Auszug aus der Abteilung III des Grundbuchs kann vor allem für Banken interessant sein.
Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an, welche Entgelte für Mietwohnungen in der betreffenden Gemeinde in den vergangenen Jahren für Wohnraum verlangt wurde. Der Mittelwert dieser Beträge entspricht der ortsüblichen Vergleichsmiete berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Dies ist in § 558, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Laut dem Immobilienmakler Krefeld sind Wohnungen, deren Miethöhe per Gesetz oder aufgrund einer Förderzusage festgelegt wurden von dem Vergleich ausgeschlossen. Bei der Ermittlung der üblichen Vergleichsmiete für eine zu vermietenden Wohnung oder Haus ist es laut dem Immobilienmakler Krefeld wesentlich , dass für den Vergleich herangezogene Wohnungen in der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage sowie im Hinblick auf die energetischen Voraussetzungen vergleichbar sind.
Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?
Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber gibt es unterschiedliche Möglichkeiten die Vergleichsmiete zu ermitteln:
Ist für die Stadt oder den Ort ein Mietspiegel vorhanden, erleichtert dies die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erheblich so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Der Mietspiegel wird von der jeweiligen Stadt oder auch Gemeinde in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden herausgegeben und gibt Auskunft darüber, welche Mieten für Wohnraum im betreffenden Gebiet zum Zeitpunkt der Betrachtung zu zahlen sind. Laut dem Immobilienmakler Krefeld unterscheidet man zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Mietspiegel.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld gibt der einfache Mietspiegel gemäß §558c, Absatz 1 BGB eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten oder die vergleichbaren Gebieten zu zahlende Entgelte. Diese Übersicht wird von der Stadt und Interessenvertretern der Mieter und Vermieter erstellt. Laut dem Immobilienmakler Krefeld soll der einfache Mietspiegel im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.
Ein qualifizierter Mietspiegel gibt ebenfalls Auskunft über die am Ort jeweils zu entrichtenden Mieten und wird ebenfalls von der Stadt und Interessenverbänden von Mietern und Vermieter erstellt. Laut dem Immobilienmakler Krefeld geschieht dies jedoch nach anerkannten wissenschaftlichen Grundätzen. Der qualifizierte Mietspiegel muss alle 2 Jahre der Marktentwicklung angepasst werden. Nach 4 Jahren ist er zwingend neu zu erstellen berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber.
Ist in einer Stadt oder einem Ort kein Mietspiegel vorhanden kann die ortsübliche Vergleichsmiete alternativ über Vergleichswohnungen ermittelt werden. Laut dem Immobilienmakler Krefeld sind hierbei folgende Faktoren entscheidend:
Wird die nach diesem Verfahren ermittelte Vergleichsmiete für eine Mieterhöhung benötigt, so sind 3 Vergleichswohnungen notwendig wobei der Vermieter die Adresse, Geschossangabe und Lage der Wohnung dem Mieter zwecks Überprüfung angeben muss. Dabei ist wichtig das nicht der Mittelwert der 3 Wohnungen ermittelt werden muß, sondern lediglich die Miete bis zum niedrigsten Wert der drei ermittelten Mieten angehoben werden kann schildert der Immobilienmakler Krefeld.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann auch über ein Gutachten eines Sachverständigen ermittelt werden.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld kann die ortsübliche Miete auch mittels einer Mietdatenbank ermittelt werden. Eine Mietdatenbank enthält eine fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter geführt oder anerkannt wird. Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber kann anhand der Mietdatenbank ein Rückschluss auf die aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete für einzelne Wohnungen für den betrachteten Wohnbereich gezogen werden. Da in der Mietdatenbank fortlaufend Daten erfasst werden, ist sie aktueller als der Mietspiegel berichtet der Immobilienmakler Krefeld.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist das Bauen einer Immobilie, aber auch eines Schuppens, einer Garage und selbst eines Zaunes an der Grenze zum Nachbargrundstück. Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber Selbst das Pflanzen einer Hecke gehört dazu. Während es um den Zaun oder die Hecke eher selten Streit mit den Nachbarn gibt, bergen Garage, Schuppen & Co deutlich mehr Konfliktpotenzial. Generell gehen Grundstücksbesitzer davon aus, dass Sie auf dem eigenen Grundstück machen können, was Sie möchten berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Doch für die letzten Meter vor der Grundstücksgrenze gelten spezielle Regeln. Dabei geht es um die Bereiche Brandschutzmaßnahmen, Belüftung des Nachbargrundstückes, Belichtung und freie Sicht und natürlich die Privatsphäre des Nachbarn schildert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Für was wie dicht an der Grundstücksgrenze gebaut werden kann ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Behörden der Länder legen unterschiedliche Abstandsflächen fest, die einzuhalten sind.
Gibt es Ausnahmen von diesen Regelungen?
Laut Immobilienmakler Krefeld gibt es diese. Eine pauschale Ausnahmeregelung lautet: Nachbarn können in gleicher Weise das Grenzareal bebauen. Wenn also ein Eigenheimbesitzer dichter als vorgesehen an der Grenze zum (zunächst unbebauten) Grundstück etwas errichtet hat und das Nachbargrundstück später bebaut wird, darf der neue Nachbar genauso dicht an die Grenze heranbauen berichtet der Immobilienmakler Krefeld.
Der Mindestabstand von drei Metern ist bei großen Gebäuden aber aus Brandschutzgründen immer einzuhalten, alternativ ist eine Brandschutzwand zu errichten. Es können jedoch Häuser direkt miteinander verbunden werden, wenn sich die Nachbarn darüber einig sind und zwischen den beiden Gebäuden eine Baulast vereinbart wurde berichtet der Immobilienmakler Krefeld.
Wie dicht dürfen das Gartenhaus, die Garage und der Schuppen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
Laut dem Immobilienmakler Krefeld gelten hierfür die gleichen Regeln wie bei einem Wohnhaus oder Gewerbegebäude, allerdings entfällt die Pflicht zum Einholen einer Genehmigung. Laut dem Immobilienmakler Krefeld kann man auch eine Einigung mit dem Nachbarn treffen, wenn dieser auf seinem Grundstück diese Fläche zur Verfügung stellen kann. Er muss sich hierzu schriftlich verpflichten.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld wurde vor einigen Jahren das Mieter Vorkaufsrecht zum Mieterschutz eingeführt. Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber sieht dieses Recht vor, das Mieter im Falle eines Eigentümerwechsel vor dem Verlust der Wohnung oder einer stark steigenden Miete geschützt sind. Sollte die Wohnung, in der ein Mieter wohnt, verkauft werden, so hat der Mieter gegenüber Dritten das Recht auf den Vorkauf so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Das heißt, er kann die gemietete Wohnung kaufen bevor diese von einem Dritten gekauft werden kann. Damit das Recht Bestand hat, muss die Umwandlung des Wohneigentums dann stattfinden, wenn das Mietverhältnis besteht oder zumindest wenn dieses geplant ist berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Laut dem Immobilienmakler Krefeld greift das Vorkaufsrecht nur dann, wenn wirklich ein Immobilienverkauf geplant ist. Für Tauschgeschäfte, Schenkungen, Transfer von Gesellschaftsanteilen von Gesellschaften sowie Erbschaftsauseinandersetzungen kann prinzipiell kein Vorkaufrecht eingeräumt werden. Auch im Falle einer Zwangsvollstreckung kommt das Recht nicht zum Tragen. Laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber kann jeder Eigentümer einer Immobilie einer beliebigen Person ein Recht zum Vorverkauf einräumen. Diese Einräumung des Rechts muss nicht begründet werden. Für den Immobilienmakler Krefeld ist es wichtig, dass das Vorkaufsrecht vertraglich festgehalten wird.
Auf die folgenden Vertragsinhalte sollte besonders geachtet werden:
Weiter ist es für den Immobilienmakler Krefeld wichtig, dass nachdem der Vertrag aufgesetzt wurde, dieser notariell beurkundet wird. Dies dient zum Schutz des Vorkaufsberechtigten, falls dieser beim Verkauf nicht berücksichtigt wird.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber wurde zu 01.01.2020 der Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete im BGB geändert. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist nun nicht mehr anhand der letzten 4, sondern nach sechs Jahren zu bestimmen berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Dadurch werden mehr Mietverhältnisse in den Betrachtungszeitraum mit eingebunden bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Kurzfristige Änderungen des Mietpreisniveaus werden sich dadurch geringer auf die Vergleichsmiete auswirken schildert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Kurzfristige Änderungen des Mietpreisniveaus werden sich geringer auf die Vergleichsmiete auswirken. Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber bedeutet dies, dass bei Wohnungsmietmärkten mit kontinuierlich steigenden Angebotsmieten eine Dämpfung des Mietpreisanstieges zu erwarten. Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist die ortsübliche Vergleichsmiete in § 558 des BGB wie folgt definiert:
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren (neu seit 01.01.2020) vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist“.
Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber ist sie Grundlage für Mieterhöhungen im Bestand. Derzeit unterscheidet die Rechtlage zwischen einem einfachen Mietspiegel und einem qualifizierten Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach wissenschaftliche Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenverbänden der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Ein einfacher Mietspiegel ist lediglich eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten. Dieser wird zu einem bestimmten Stichtag erstellt und allgemein anerkannt erläutert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist die ortsübliche Vergleichsmiete nicht gleich Marktmiete. Unter Marktmiete ist jene Miete zu verstehen, die aufgrund der aktuellen Marktsituation erzielbar ist. Für den Immobilienmakler Krefeld spiegelt Sie die aktuelle Angebots und Nachfragesituation der jeweiligen Teilmärkte wieder. Diese ist in der Regel höher als die ortsübliche kurzperiodisch vergangenheitsorientierte Verleichsmiete.
Für den Immobilienmakler Krefeld gibt es einiges zu beachten bei einer Immobilienbesichtigung , damit beim Kauf nichts schief geht. Bevor man sich für eine Immobilie entscheidet werden in der Regel mehrere Immobilien besichtigt. Der in Krefeld ansässige Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber, weiss das es dabei einiges zu beachten gibt. Möchten Sie eine Immobilie in Krefeld kaufen, werden Sie sicherlich einige Besichtigungstermin mit Verkäufer wahrnehmen, bevor Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden haben. Laut dem Immobilienmakler Jürgen Schreiber sollt man ganz genau hinschauen, denn beim Immobilienkauf heißt es in der Regel „gekauft wie gesehen“. Es gibt nur wenige Mängel die sie im Nachhinein preismindernd gelten machen können. Doch bei der Besichtigung geht es nicht nur um spätere eventuelle Mängel, sondern auch darum, dass Sie eine Immobilie finden, die wirklich langfristig zu Ihnen passt. Laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber passiert es oft, das man sich Hals über Kopf in ein Detail verliebt und dabei dann, wie bei der Liebe üblich, alle Vernunft über Bord wirft. Dies sollten Sie vermeiden, denn mit einer solchen Kaufentscheidung werden Sie auf Dauer nicht glücklich. Vergewissern Sie sich, dass die Gegebenheiten wirklich mit Ihren Bedürfnissen übereinstimmen. Für den Immobilienmakler Krefeld ist es auch wichtig, die Heizungsanlage, die Fenster, die Dämmung und die Elektroinstallation genau unter die Lupe zu nehmen. Aber auch das Alter der Wasserleitungen ist von Bedeutungen. Rohrbrüche können schwere Schäden nach sich ziehen. Für den in Krefeld tätigen Immobilienmakler Krefeld ist die Bausubstanz ein wichtiges Kriterium. Altere Gebäude weisen oft erhebliche Mängel an der Bausubstanz auf. Für einen Laien sind diese oft nicht zu erkennen. so dass Sie vor einer endgültigen Kaufentscheidung einen Fachmann zu Rate ziehen sollten. Als erfahrener Immobilienmakler Krefeld stehen wir Ihnen natürlich gern beratend zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Objekt und besichtigen es gemeinsam. Wir sind als Immobilienmakler Krefeld auch im Raum Krefeld, Moers, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und am linken Niederrhein für Sie tätig. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne und geben Ihnen die nötige Unterstützung beim Hauskauf.
Der Kaufvertrag beim Immobilienkauf ist an hohe gesetzliche Auflagen geknüpft so der in Krefeld ansässige Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Für den Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter ist der Kaufvertrag sehr kompliziert und somit auch umfangreich. Dies trifft für den Hauskauf oder den Verkauf einer Eigentumswohnung zu. Der Kaufvertrag muss laut dem Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter immer durch einen Notar beurkundet werden. Erfolgt dies nicht gilt der Kaufvertrag als nicht durchgeführt. Laut dem Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter ist der Notar keine Partei verpflichtend, sondern fungiert als neutraler Dritter. Dieser erstellt im ersten Schritt einen Vertragsentwurf nach Vorstellungen vom Käufer und Verkäufer und schickt diesen den Parteien zur Prüfung zu. Ein versierter Immobilienmakler oder Rechtsanwalt sollte diesen Vertrag noch mal überprüfen ob z.B. alle Besonderheiten oder Vertragsdetails enthalten sind. Hier gehören etwaige Besonderheiten dazu wie z.B. Gegenstände die im Objekt verbleiben sollen. Der Kaufvertrag sollte außerdem die Angaben der Vertragsparteien enthalten. Auch sollte der Kaufgegenstand detailliert bestimmt sein. Dazu gehört die Lage der Immobilie. die genaue Anschrift und Details zum Grundbucheintrag. Weiterhin sind eventuelle Grundschulden, andere Rechte Dritter (Wohnrecht, Leitungsrecht, Notwegerecht, etc.) und ein Grundbuchauszug als Anlage in den Kaufvertrag aufzunehmen. Für den Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter gehört natürlich auch der Kaufpreis mitsamt aller Zahlungsmodalitäten in den Vertrag. Hierzu zählen die Fristen, zu denen die Zahlung zu erfolgen hat und ein Übergabetermin. Sinnvoll ist auch eine Vereinbarung für Schäden, die zwischen Unterzeichnung des Notarvertrages und Eigentumsübereignung entstehen können. Handelt es sich beim Kauf um eine Eigentumswohnung so gehören neben der Wohnung noch weitere Anteile zum Objekt. Diese können ein Kellerraum, eine Garage oder aber Sondernutzungsrecht an Gartenflächen, Stellplätzen sein. Aber auch das Gemeinschaftseigentum mit den erlaubten Nutzungsrecht müssen aufgeführt werden. Haben Sie beim Verkauf oder Ankauf Fragen so können Sie uns gerne kontaktieren.
Die Zeitdauer beim Hausverkauf wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst, so der Immobilienmakler Jürgen Schreiber. Bis ein Haus verkauft ist, angefangen bei der Verkaufsentscheidung und den ersten Verkaufsbemühungen bis zum endgültigen Eigentumsübergang an einen Verkäufer, vergehen in der Regel immer einige Monate. Die Zeitdauer hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. In der Regel sind mehrere Umstände und Aspekte für die Dauer verantwortlich. Für den Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter ist ein schneller Verkauf von der generellen Nachfrage abhängig. Die Region hat übergreifend wohl die größte Bedeutung für die Nachfrage. In Ballungsräumen wie München, Hamburg, Berlin und anderen Großstädten sind aufgrund des guten Arbeitsmarkts und hoher Kaufkraft stetig hohe Zuwanderungszahlen zu verzeichnen und damit stets auch eine hohe Wohnraumnachfrage. In ländlichen Gegenden ist die Nachfrage dagegen oft gering und die Zeitdauer des Hausverkaufs entsprechend höher. Für den Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter ist die Lage ein weiteres entscheidendes Kriterium, das die Zeitdauer beim Hausverkauf beeinflusst. Immobilien in guter Lage verkaufen sich zumeist schneller und auch zu einem guten Preis.
Wir haben die Erfahrung als Immobilienmakler Krefeld gemacht, das sich neu gebaute/ oder bezugsfreie Häuser leichter vermarkten lassen, als ältere Häuser. Je höher der Renovierungsbedarf, umso schwieriger gestaltet sich meist der Verkauf. Auch Gebäude, die erst noch energetisch saniert werden müssen, verkaufen sich schwieriger als Gebäude mit guten Energiekennzahlen. Die Kunst bei einem Hausverkauf ist, einen marktgerechten Angebotspreis zu ermitteln. Ist der Preis zu hoch kann alles andere stimmen und das Objekt ist nicht loszubekommen. Käufer sind oft erstaunlich gut über die marktübliche Preise informiert. Ein fairer realitätsnaher Angebotspreis ist also das A und O. Stimmt der Preis, findet sich in der Regel auch ziemlich schnell ein Käufer. Sollten Sie noch Fragen haben so sprechen sie uns gerne an.
Für uns als Immobilienmakler Krefeld ersetzt ein Preisspiegel oder Marktmonitor nicht die Arbeit eines ordentlichen arbeitenden Immobilienmaklers oder Immobiliensachverständigen. Preisspiegel und Marktmonitore gibt es im Internet genügend. Preisspiegel können einen ersten Anhaltspunkt geben wie der Verkaufspreis sein wird. Doch kann man diese Vergleichspreise auch mit dem eigenen Objekt vergleichen? Im Regelfall kann man die einzelnen Objekte nicht vergleichen. Zu groß sind die Unterschiede zwischen Lage, Ausstattung aber auch Restnutzungsdauer. Ein guter Immobilienmakler Krefeld oder Immobiliensachverständiger bzw. Gutachter kann Ihre Immobilie genau einschätzen. Als Immobilienmakler Krefeld sind für uns Fach- und Marktkenntnisse Grundlage für eine fundierte Immobilienbewertung. Marktpreise aus Internetportalen beruhen immer nur auf Angebotspreise. Bei Recherchen im Internet greift man auf unverhandelte Preise zurück. Hier sind sehr viele Ladenhüter und oder teure Immobilien dabei, die den Preis stark verfälschen. Dies führt zu einer starken Verfälschung der real erzielbaren Preise. Wir als Immobilienmakler Krefeld greifen wir auf tatsächlich beurkundete Preise zu. Der Preis einer Immobilie muss beim Verkauf angemessen sein. Sicher ist, dass man nichts verschenken will und die Immobilie nicht zu niedrig bewertet werden darf. Ein Käufer ist jedoch nicht bereit für Ihre Immobilie ein Wucherpreis zu bezahlen. Wir als Immobilienmakler Krefeld wissen um die Wichtigkeit einer seriösen Immobilienbewertung.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber erwirbt man bei einem Kauf einer Eigentumswohnung nicht nur das Sondereigentum an der Wohnung, sondern auch Anteile am Gemeinschaftseigentum. Zu dem Gemeinschaftseigentum gehören beispielsweise Anteile am Grundstück, am Treppenhaus, an Strom und Wasserleitungen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentum sind alle Eigentümer gemeinsam zuständig schildert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Für den Immobilienmakler Krefeld ist der damit verbundene Aufwand lässt sich jedoch in Eigenregie kaum überblicken. Eine professionelle Hausverwaltung leiste hier wertvolle Hilfe so der Immobilienmakler Krefeld. Für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind in der Eigentümergemeinschaft alle gemeinsam verantwortlich. Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet sich mit seinem Miteigentumsanteil an den Kosten und Lasten zu beteiligen. Für den Immobilienmakler Krefeld ist es sinnvoll hierfür einen Wirtschaftsplan zu erstellen der die jährlichen Einnahmen und Ausgaben beinhaltet. Aach die Beträge der Eigentümer zur Instandhaltungsrückstellung müssen festgelegt werden und auf ein dafür eingerichtetes Konto deponiert werden. Entscheidungen die das Gemeinschaftseigentum betreffen dürfen nicht von den einzelnen Eigentümer sondern müssen von allen Eigentümern beschlossen werden. Bei dem Sondereigentum ist der Eigentümer selber verantwortlich berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Sondereigentum ist im wesentlichen alles, was sich innerhalb der Wohnung selbst befindet. Dazu zählen z.B. Innentüren, nicht tragende Innenwände, Deckenverkleidungen, Fußbodenbeläge und sanitäre Einrichtungen. Ale alleiniger Eigentümer müssen Sie bei Schäden am Sondereigentum auch alleine für die entstehenden Kosten aufkommen.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber treffen sich bei einer Eigentümerversammlung alle stimmberechtigten Wohnungseigentümer sowie die Hausverwalter um Beschlüsse über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohneigentums zu treffen. Bei einer Eigentümerversammlung gibt es unterschiedliche Vorstellungen über die Investitionen die am Haus getätigt werden sollen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Jede Entscheidung bedarf daher einer Abstimmung innerhalb der Eigentümerversammlung. Je nach Art des Beschlusses ist dafür eine andere Mehrheit notwendig schildert der Immobilienmakler Krefeld. Für den Immobilienmakler Krefeld gilt bei Abstimmungen das Mehrheitsprinzip. Dabei ist je nach Art des Beschlusses eine andere Mehrheit notwendig. Laut dem Immobilienmakler wird zwischen der einfachen Mehrheit, der qualifizierten Mehrheit, der doppelt qualifizierten Mehrheit und der Allstimmigkeit unterschieden. Welche Mehrheit gefordert wird hängt vom Gegenstand der Abstimmung ab erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Bei einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit müssen je nach Teilungserklärung mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Anwesenden oder die Mehrheit der Miteigentumsanteile über den Beschluss abstimmen erläutert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Für den Immobilienmakler Krefeld wird die einfache Mehrheit für die Entscheidungsfindung der meisten Beschlüsse in einer Wohnungseigentümer benötigt. Laut dem Immobilienmakler Krefeld gehören hier zu Wirtschaftspläne, Anstellung/Auswechslung des Hausmeisters, Entlastung des Verwalters. Bei einer Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit müssen mindesten 51 Prozent der Eigentümer über den Beschluss abstimmen. Diese Mehrheitsform wird nach WEG (Wohneigentumsgesetz) lediglich für die Entziehung von Wohneigentum benötigt, beispielweise wenn der Wohnungseigentümer mit Zahlungen mehr als 8 Monat im Rückstand ist oder sich ordnungswidrig verhält erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Bei der doppelt qualifizierten Mehrheit müssen mindestens 75 Prozent aller Eigentümer (Kopfprinzip) und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile über den Beschluss abstimmen erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Für den Immobilienmakler Krefeld find die doppelt qualifizierte Mehrheit Anwendung bei Modernisierungsmaßnahmen. Laut Immobilienmakler Krefeld müssen bei der Allstimmigkeit alle im Grundbuch eingetragene Eigentümer über den Beschluss abstimmen. Laut dem Immobilienmakler Krefeld kommt dieser einstimmig getroffene Beschluss bei baulichen Veränderungen zum tragen.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld beschließt die Wohnungseigentümerversammlung den Wirtschaftsplan. Dieser wird vom Hausverwalter unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf das kommende Wirtschaftsjahr erstellt erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Auf der Grundlage des Wirtschaftsplans ergibt sich der monatliche Betrag, den jeder Eigentümer für die Bewirtschaftung des Wohneigentums zu entrichten hat schildert der Immobilienmakler Krefeld. Zum sogenannten Hausgeld gehört beispielsweise die Instandhaltungsrücklage. Diese ist zweckgebunden und darf nur dafür verwendet werden, um das Gemeinschaftseigentum instand zu halten bzw. nach einem Schaden wieder instand zu setzen.
Des Weiteren ist es nach § 28 Absatz 2 WEG die Aufgabe des Verwalters eine Jahresabrechnung aufzustellen, damit die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossen Vorschüsse beschließen können.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld regelt die Teilungserklärung die Aufteilung von Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus. In der Teilungserklärung werden auch die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümer definiert. In der Teilungserklärung werden die Eigentumsverhältnisse innerhalb einer Eigentümergemeinschaft geregelt berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Der Verkauf einzelner Wohnungen ist einem Grundstückseigentümer nur dann möglich, wenn das Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum aufgeteilt ist und eine Teilungserklärung existiert berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Nach den Bestimmungen des Wohneigentumsgesetz regelt die Teilungserklärung die Einteilung einer Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. In der Teilungserklärung werden, neben der Abgrenzung einzelnen räumlichen Einheiten, auch die von allen Miteigentümern genutzten Einzelkomponenten (Gemeinschaftseigentum) geregelt berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum tragende Wände, Das Dach, Haustüren, die Fassade, Geländer und Gitter von Balkonen, die Heizungsanlage, der Hausflur, das Treppenhaus oder ein Aufzug. Laut dem Immobilienmakler Krefeld sind bei Veränderungen oder Maßnahmen zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums entsprechende Beschlüsse in der Eigentümerversammlung notwendig. Für den Immobilienmakler Krefeld gilt das sogenannte Kopfprinzip bei Abstimmungen in der Eigentümerversammlung vorausgesetzt in der Teilungserklärung ist nichts anderes vereinbart. Für das Sondereigentum hingegen sind die jeweiligen Wohnungseigentümer selbst verantwortlich schildert der Immobilienmakler Krefeld. Zum Sondereigentum zählen die zu wohnzwecken dienenden Räume, Innentüren, dem Innenraum des Balkons, nicht tragende Innenwände oder Fußbodenbeläge in der Wohnung. Aber auch Garagen und Kellerräume können zum Sondereigentum zählen. Laut dem Immobilienmakler Krefeld bezeichnet man das Sondereigentum an einer Wohnung Wohnungseigentum. Bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes spricht man von Teileigentum erläutert der Immobilienmakler Krefeld.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld standen die in Deutschland stark gestiegenen Mieten immer wieder in der Kritik. Immer weiter steigende Mieten und kaum noch auffindbarer bezahlbarer Wohnraum bracht viele Haushalte an Ihre Belastungsgrenze berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Hiervon waren insbesondere die deutschen Ballungszentren betroffen schildert der Immobilienmakler Krefeld. Um die Mietsteigerung zu stoppen und Wohnraum wieder bezahlbar zu machen führte die Bundesregierung die Mietpreisbremse ein. Ziel der Mietpreisbremse ist, das starke Preiserhöhungen bei der Miete vermieden werden erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Im Fokus stehen dabei insbesondere Neuvermietungen. Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz im Juni 2015 dürfen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld wird vorausgesetzt, das eine Rechtsverordnung der Landesregierung vorliegt, die das Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt ausweist. Damit die Landesregierung die Rechtsverordnung ausweisen kann, muss die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet sein. Bsp. Indizien: Mieten steigen stärker als im Bundesdurchschnitt; durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte deutlich höher als im Bundesdurchschnitt; geringer Leerstand bei großer Nachfrage; Bevölkerung wächst, ohne das durch Neubautätigkeit der notwendige Wohnraum geschaffen wird erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Diese Rechtsverordnung ist für 5 Jahre gütig und kann nach Ablauf verlängert werden. Laut dem Immobilienmakler gibt es jedoch Ausnahmen für diese Regelung. So z.B. bei:
erläutert der Immobilienmakler Krefeld.
Mietrechtänderungsgesetz
Laut dem Immobilienmakler Krefeld können durch das Mietrechtanpassungsgesetz von 2018 können Vermieter Modernisierungskosten in Höhe von 8 Prozent ( vorher 11 % ) auf die Mieter umgelegt werden. Die Absenkung der Modernisierungsumlage greift für Modernisierungen, die ab dem 1.1.2019 angekündigt werden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Ferner gilt für die Umlage von Modernisierungskosten nun eine Kappungsgrenze von 3 Euro je Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren. . Sofern die Miete unterhalb von 7 Euro je Quadratmeter liegt, darf die Miete infolge einer Modernisierung nur 2 Euro innerhalb von 6 Jahren steigen schildert der Immobilienmakler Krefeld.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld sind in den letzten Dekaden sowohl Baulandpreise als auch Baupreise teilweise explosionsartig gestiegen. Für den Immobilienmakler Krefeld hat dieser Preiswettbewerb zu steigenden Miet- und Kaufpreisen geführt. Dies hat zur Folge, dass viele Einkommensgruppen, insbesondere die Einkommensschwachen, in vielen Lagen erhebliche Probleme haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Um dieser Entwicklung entgegen zu steuern soll das Baulandimmobilisierungsgesetz eine Beitrag leisten, einfacher Bauland für Wohnzwecke zu mobilisieren berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen und hierbei das Bauplanungsrecht zu verbessern erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld wird angestrebt, dass Gemeinden einfacher Bauland mobilisieren können und zum andern sollen die Möglichkeiten des Flächenzugriffs der Gemeinden gestärkt werden. Die wesentlichen Neuerungen sind:
Des Weiteren ist geplant, die Obergrenzen, die bisher für Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung galten, als Orientierungswerte auszugestalten; dadurch soll eine größere Flexibilität im Hinblick auf die Bebauungsdichte erreicht werden, vor allem bei der Ausweisung von Wohngebieten erklärt der Immobilienmakler Krefeld. . Schließlich sollen Aspekte des Klimaschutzes oder auch der Digitalisierung durch die Novellierung gestärkt werden. So rücken Grün- und Freiflächen als Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung mehr in den Fokus. Die Belange des Mobilfunkausbaus mit dem Ziel der flächendeckenden Mobilfunkversorgung werden ebenso wie die Elektromobilität als Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität weiterentwickelt.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld spricht man von sektoralem Bebauungsplan, wenn sich ein Bebauungsplan nur auf bestimmte Bereiche (Sektoren) bezieht. Die Einführung von sogenannten sektoralen Bebauungsplänen soll es Gemeinden ermöglichen im ungeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem neuen Bebauungsplantyp festsetzen zu können berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Dieser setzt fest, dass insbesondere nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die die baulichen Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen schildert der Immobilienmakler Krefeld. Es kann sich aber auch ein Vorhabenträger in einem städtebaulichen Vertrag dazu verpflichten, die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung einzuhalten erläutert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Für den Immobilienmakler Krefeld gehören hierzu die Einhaltung der Mietpreisbremse. Damit wird erstmals eine Rechtsgrundlage geschaffen, um auch die Entwicklung von Wohnungsbauvorhaben im ungeplanten Innenbereich an die dargestellten Voraussetzungen zu knüpfen erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld soll die Möglichkeit dieses neuen Planungsinstrument zunächst bis zum 31.12.2024 befristet sein.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist am 01.12.2020 die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Das Sondereigentum kann sich danach nach dem 01.12.202 auch auf außerhalb des Gebäudes liegende Grundstücksflächen beziehen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Demnach sind für den Immo0bilienmakler Krefeld Stellplätze uneingeschränkt sondereigentumsfähig. Sie werden dann wie abgeschlossene Räume behandelt. Voraussetzung hierfür ist, dass statt der Abgeschlossenheitserklärung die eindeutige Bestimmung der betreffenden Fläche durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt ist. Das Sondereigentum kann (neben den Stellplätzen) auch auf ein außerhalb der Wohnung liegenden Teil des Grundstücks – wie z.B. Garten oder Terrassenflächen – erstreckt werden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Voraussetzung dafür ist, dass eine Wohnung bzw. das Teileigentum die wirtschaftliche Hauptsache der gesamten Einheit bildet. Laut dem Immobilienmakler Krefeld können Stellplätze und Außenbereichsflächen weiterhin in Form von Sondernutzungsrechten ausgestaltet werden.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld sollen die Kosten so verteilt werden, dass sie in einem vertretbaren Verhältnis zu den durch Ihr Eigentum verursachten Kosten stehen. Es ist allerdings nicht vorgeschrieben, wie genau die Miteigentumsanteile festzulegen sind berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Seit dem 1.1.2022 kann der Verteilungsschlüssel für die laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nicht mehr nur für die Betriebskosten und Verwaltungskosten mit einfacher Mehrheit hin zu einem angemessenen Verteilungsschlüssel beschlossen werden, sondern auch für die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung schildert der Immobilienmakler Krefeld. Eine Beschränkung auf den Einzelfall – wie zuvor- besteht nicht mehr erklärt der Immobilienmakler Krefeld.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld bilden in Deutschland Mietspiegel die Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für den Vermieter diene Sie dazu, die Miete für Ihre Wohnung festzulegen oder eine Mieterhöhung zu begründen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Mieter können Mietspiegel heranziehen, um Informationen zu erhalten, ob sie die passende Miete zahlen. Mit der Reformierung des Mietspiegelrechts treten zum 1. Juli 2022 einige Änderungen in Kraft schildert der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld treten mit der Reform des Mietspiegelrechts zum 01. Juli 2022 einige Änderungen in Kraft. Das neue Mietspiegelreformgesetz beinhaltet unter anderem einheitliche Vorgaben für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel. So soll vor allem eine rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Wiedergabe der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden erklärt der Immobilienmakler Krefeld. In der Vergangenheit war es immer öfter der Fall, dass qualifizierte Mietspiegel vor Gericht angezweifelt wurden. Streitpunkt in solchen Fällen war häufig die ungenaue Abbildung des Wohnungsmarktes und die fehlende wissenschaftliche Grundlage der Mietspiegel erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kam es häufig, wenn zum Beispiel Mieter mit Mieterhöhungen nicht einverstanden waren. Um den Mietspiegel zukünftig rechtssicherer zu machen und den Wohnungsmarkt realistischer abzubilden, haben Bundestag und Bundesrat am 25.06.2021 die Reform des Mietspiegelrechts beschlossen schildert der Immobilienmakler Krefeld. Sofern die Mietspiegel den neuen gesetzlichen Standards entsprechen, wird juristisch zukünftig angenommen, dass sie nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind. Damit können sie dann vor Gericht nicht mehr ohne weiteres angezweifelt werden. Laut dem Immobilienmakler Krefeld waren Gemeinden in Deutschland bislang nicht zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Mit der Reform, die ab dem 01.07.2022 in Kraft tritt, ändert sich das jetzt. Erstellt werden müssen Mietspiegel dann für alle Gemeinden ab 50.000 Einwohnern. Für Gemeinden, die erstmalig einen Mietspiegel erstellen, muss dieser bis zum 01.01.2023 vorliegen. Für qualifizierte Mietspiegel räumt der Gesetzgeber den Gemeinden etwas mehr Zeit ein. Diese müssen bis zum 01.01.2024 erstellt werden. Laut dem Immobilienmakler Krefeld gelten bei der Erstellung qualifizierter Mietspiegel einheitliche Vorgaben. Die neue Mietspiegelverordnung legt dafür gesetzliche Mindeststandards fest berichtete der Immobilienmakler Krefeld. Für den Immobilienmakler Krefeld soll damit das Ziel erreicht werden, dass Mietspiegel zukünftig vor Gericht nicht mehr angezweifelt werden können. Weiter wird die Auskunft für Mieter und Vermieter über
Laut dem Immobilienmakler Krefeld beschloss das Bundesverfassungsgericht Ende 2019, dass die herkömmliche Berechnungsmethode der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Daraufhin leitete die Regierung eine Reform der Grundsteuer ein, die 2025 in Kraft tritt. Dadurch verlieren die bisherigen Einheitswerte Ihre Gültigkeit erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Bisher wurde die Grundsteuer mithilfe von dessen Einheitswert berechnet. Das Problem hierbei ist, dass diese Einheitswerte in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935 stammen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. In 58 bzw. 87 Jahren hat sich aber einiges auf dem Immobilienmarkt verändert, was in der alten Berechnungslage der Grundsteuer gar nicht berücksichtigt wird so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Die Einheitswerte spiegeln bei weitem nicht die aktuellen Marktwerte der Immobilien und Grundstücke wider. Dies hat zur Folge, dass selbst vergleichbare Immobilien völlig unterschiedlich bewertet werden und verschiedene Steuersätze erhalten. Da dies gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes verstößt, wird nun eine Reform der Grundsteuer durchgeführt berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld soll durch die Reform die Grundsteuer in der Zukunft fair und transparent errechnet werden und dadurch in erster Linie die Bewertungsgrundlage der Grundsteuer erneuert und die Anzahl der Kriterien für die Bewertung deutlich reduziert werden. Gleichzeitig soll die Grundsteuermesszahl gesenkt und die Hebesätze in den Ballungszentren minimiert werden schildert der Immobilienmakler Krefeld. Ebenfalls neu ist die sogenannte Grundsteuer C, die sich ausschließlich auf unbebaute Grundstücke bezieht erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Damit die Reform bis 2025 umgesetzt werden kann, müssen Sie als Eigentümer einer Immobilie eine gesonderte Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Laut dem Immobilienmakler geben Sie bestimmte Informationen und Daten zu Ihrem Grundstück und Ihren Gebäuden an. Die Informationen, müssen sich auf den Stichtag des 01, . Januar 2022 beziehen. Da jedes Land seine eigenen Grundsteuerregelungen erlassen kann sollten Sie sich genau informieren, welche konkreten Daten von Ihnen benötigt werden. Die meisten Länder werden dem Modell des Bundesgesetzgebers folgen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld verlangt das Modell des Bundesgesetzgebers Auskunft über folgende Daten z. B. bei Wohnungsgrundstücken: Lage (Straße und Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer), Grundstücksfläche, Grundstücksart, Bodenrichtwert, Art des Gebäudes, ggf. Anzahl der Wohnungen, Wohnfläche, Baujahr, ggf. Anzahl der Tiefgaragenplätze. Nach Eingang der Erklärung stellt das Finanzamt den neuen Grundstückswert per Bescheid fest. Laut dem Immobilienmakler wird der Wert ab 2025 erstmals zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen.
Wer denkt, er könne direkt nach dem Notartemin mit seinem Umzug beginnen, der irrt berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Für den Immobilienmakler Krefeld geht es beim Verkauf einer Immobilie immer um große Summen von Geld. Um die Vertragsparteien vor möglichen Betrugsabsichten zu schützen, gibt es verschiedene Maßnahmen die beachtet werden müssen. Laut Immobilienmakler Krefeld vergeht nach der Kaufvertragsunterzeichnung nochmals einige Zeit, bis die Schlüsselübergabe erfolgen kann und die Eigentumsänderung im Grundbuch vorgenommen werden kann. Nach der Vertragsunterzeichnung erwirbt der Käufer zunächst nicht automatisch die Immobilie, sondern erst einmal den Anspruch auf eine spätere Übertragung des Eigentums berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Damit dies erfolgen kann, ist die Bezahlung des Kaufpreises in voller Höhe an den Verkäufer erforderlich. Laut Immobilienmakler Krefeld ist auch hier wieder eine Sicherheitsmaßnahme in den Prozess eingebaut. Damit ein Immobilienverkäufer nicht zweimal an verschiedene Interessenten verkaufen kann wird zum Schutz des Verkäufers eine so genannte Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch eingetragen. Mit dieser Maßnahme wird die Immobilie durch einen weiteren Verkauf der Immobilie an eine andere Partei durch den Verkäufer blockiert. Nachdem die Auflassungsvormerkung für den Käufer eingetragen ist erhält dieser vom Notariat eine Aufforderung den Kaufpreis innerhalb einer bestimmten Frist an den Verkäufer zu bezahlen erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Ist die Kaufpreiszahlung erfolgt, kann der Besitz übergeben werden schildert der Immobilienmakler Krefeld. Eine Schlüsselübergabe vor einem erfolgten Kaufpreiszahlung ist zur Sicherheit des Verkäufers nicht empfehlenswert, denn so lange die Bezahlung nicht erfolgt ist, besteht immer ein grundsätzliches Risiko, dass sich der Verkäufer übernommen hat und der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Damit der Verkäufer in solchen Fällen auf seiner in der Zwischenzeit möglicherweise entkernten Immobilie sitzen bleibt, wird dieser durch die beschriebenen Mechanismus vor negativen Konsequenzen geschützt erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Nach der Kaufpreiszahlung steht einer Eigentumsübertragung im Grundbuch nicht mehr im Wege.
Für Käufer einer Immobilie ist der Prozess des Immobilienkaufs eine komplexe Angelegenheit. Es gibt eine Vielzahl an Dingen, die bis zum finalen Immobilienkauf geklärt sein sollten.
Klärung der Eigenschaften
Bevor Sie mit der Suche nach einer Immobilie beginnen, sollten Sie sich genau überlegen welche Kriterien Ihre Immobilie haben soll. Dies kann schnell zur Herausforderung werden weil in der Regel die Ansprüche an einer Immobilie mit dem zur Verfügung stehenden Budget nicht übereinstimmen. Hinzu kommt der angespannte Immobilienmarkt, der Käufer unweigerlich zu Kompromissen zwingt.
Besichtigungstermin
Haben Sie eine Immobilie gefunden die Ihren Vorstellung entspricht sollten Sie den Anbieter kontaktieren und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Als Immobilienmakler Krefeld empfehlen wir Ihnen sich im Vorfeld mit der Immobilie zu beschäftigen, damit Sie zielgerichtete Fragen während des Besichtigungstermin stellen können. Lassen Sie die Immobilie während des Besichtigungstermin auf sich wirken und nehmen Sie auch Details unter die Lupe.
Sichtung der Unterlagen
Besteht nach der Besichtigung weiterhin ein ernsthaftes Kaufinteresse, sollten Sie sich genügend Zeit nehmen sämtliche Unterlagen zu beschaffen, die für eine Finanzierungsanfrage bei der Bank notwendig sind. Diese Unterlagen geben Ihnen auch einen genauen Aufschluss darüber, was Sie letztendlich kaufen. Der Immobilienmakler Krefeld rät auch, sich von der finanzierenden Bank eine Finanzierungsbestätigung ausstellen zu lassen.
Zusage
Liegt die Finanzierungsbestätigung vor, können Sie Ihre Zusage dem Käufer geben. Der Immobilienmakler Krefeld rät, dem Verkäufer möglichst viele Informationen zu geben. Dazu zählen die Finanzierungsbestätigung der Bank und der anvisierte Abwicklungszeitraum. Denn wenn mehrere Interessenten am Erwerb der Immobilie interessiert sind, erleichtern Sie dem Immobilienbesitzer die Entscheidung für Sie als Käufer.
Notarielle Beurkundung
Sind Sie sich mit dem Verkäufer über den Kauf einig, ist die wichtigste Hürde beim Immobilienverkauf genommen. Jetzt geht es darum den Notartermin akribisch vorzubereiten. Denn je besser dieser vorbereitet ist, desto glatter wird der Notartermin verlaufen. Nach der Unterschrift des Kaufvertrages beim Notar, wir dieser sich um die weitere Abwicklung kümmern. Sobald seine Arbeiten erledigt sind, wird der Notar Ihnen mitteilen den Kaufpreis zu zahlen. Ist die geschehen, kann die Immobilie an Sie übergeben werden.
Als Immobilienmakler werden wir regelmäßig in wesentliche Entscheidungen unserer Kunden mit einbezogen. Meistens stellt eine Immobilie sogar einen Großteil des Vermögens dar. Deshalb ist es wichtig, als Immobilienmakler bestens ausgebildet zu sein und sich regelmäßig weiterzubilden. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und haben uns schon seit dem Jahr 2014 – also noch vor dem Eintreten der Fort- und Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler – regelmäßig weitergebildet. Seit 2017 sind wir als Immobiliensachverständiger für Immobilienbewertung bei der Sprengnetter Akademie zugelassen. Das Zertifikat wird erteilt, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Sprengnetter Akademie nachgewiesen wird. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Nach 5 Jahren kann das Zertifikat durch ein erneutes Prüfungsgespräch verlängert werden. Im Mai 2022 konnte die erneute Prüfung erfolgreich abgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen und wirtschaftlichen Situation rückt das Thema Energieeffizienz von Gebäuden Immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Laut Bundesregierung ist der Gebäudesektor mit 14 Prozent an den CO2 Emissionen verantwortlich. Aus diesem Grund steht die Energieeffizienz der Gebäude stetig auf der Tagesordnung der Bundesregierung. Für den Immobilienmakler Krefeld erlangt die energetische Sanierung von Gebäuden durch den Klimawandel und stark steigenden Energiepreisen an noch größerer Bedeutung in der Zukunft. Um die Energieeffizienz zu steigern gibt es mehrere Möglichkeiten.
Durch den Austausch von Fenstern können Heizkosten deutlich verringert werden und außerdem tragen Sie zur Verbesserung de Wohnkomforts bei. Neue Fenster sorgen dafür, dass Wärme aus dem inneren des Gebäudes verloren geht. Ein Austausch der Fenster macht jedoch nur dann Sinn, wenn die Außenwände gedämmt werden. Ein der wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Hauses ist die Dachdämmung. Durch eine mangelhafte Dachdämmung kann die nach oben steigende Wärme im inneren des Gebäudes ungehindert nach Außen entweichen. Eine Dachdämmung trägt demzufolge auch zum Einsparen von Heizenergie bei. Eine weitere effektive Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz ist die Dämmung der Kellerdecke. Die Durchführung der Kellerdeckendämmung ist verhältnismäßig einfach und günstig umzusetzen. Als Eigentümer einer Immobilie sollte man auch auf die Anlagentechnik achten. Wirksame Maßnahmen können die Erneuerung der Heizanlage, die Optimierung der bestehenden Anlage und die Optimierung der raumlufttechnischen Anlagen sein. Auch den Einbau von digitalen Systeme können den Verbrauch der der Heizungslage verbessern. Fest steht, dass die Sanierung der Gebäude in Deutschland im Rahmen der Energiewende eine zentrale Rolle spielt. Es ist ratsam eine energetische Sanierung ihrer Immobilie sorgfältig zu planen. Bei der Planung sollte man auf jedem Fall einen Energieeffizienz Berater mit ins Boot zu nehmen.
Eine Vermietung einer Wohnung an Angehörige lohnt sich für Sie und Ihren Angehörigen. Neben den steuerlichen Vorteilen müssen aber auch Dinge beachtet werden. Zu den Angehörigen zählen in den meisten Fällen eigene Kinder, Enkelkinder, Eltern Großeltern oder Geschwister. Für den Immobilienmakler Krefeld ist dies nicht nur vorteilhaft, weil Sie den Mieter schon gut kennen, sondern auch weil Sie steuerliche Vorteile erhalten können. Es sollte jedoch beachtet werden, das die vereinbarten Mietzahlungen nicht deutlich unter dem ortsüblichen Mietspiegel liegt um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Liegt die Miete deutlich darunter können Sie die Werbungskosten nur anteilig geltend machen. Möchten Sie Ihre Werbungskosten in voller Höhe absetzen sollten Sie den Mietzins nicht unter 66 Prozent der ortsüblichen Miete ansetzen. Auskunft über die ortsübliche Miete erhalten Sie bei Ihrem Immobilienmakler Krefeld, der Stadtverwaltung oder durch den Vergleich der Mieten dreier Vergleichswohnungen. Zu den Werbungskosten zählen die Zinsen für das Immobiliendarlehn, die Abschreibungen, sowie sonstige laufende Kosten der jeweiligen Immobilie. Verlangen Sie gar keine Miete von Ihrem Angehörigen, dann können Sie die Werbungskosten gar nicht absetzen. Vermieten Sie Ihre Wohnung an einen Angehörigen sollten sie einen ordnungsgemäßen Mietvertrag mit Ihm abschließen. In diesem sollten Sie die Höhe der Mietzahlung, die zu zahlende Nebenkosten aufführen. Kommt es dazu, dass die Miete nicht gezahlt wird, sollte der Angehörige, wie auch ein normaler Mieter, schriftlich abgemahnt werden. Sie haben noch Fragen oder wollen noch mehr zu diesem Thema wissen? Wir beraten Sie gerne!
Hinweis: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Empfehlungen ersetzen keine Beratung bei einem Experten und stellen nur Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dar. Trotz gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.
Als Verkäufer müssen Sie sich um zahlreiche Dokumente und Unterlagen kümmern. So bekommen Sie zum Beispiel den Energieausweis oder den Grundbuchauszug nur gegen eine Gebühr.
Maklerprovision
Wenn Sie sich dazu entscheiden einen Profi zu beauftragen fällt beim Verkauf der Immobilie eine Maklerprovision an. Je Bundesland gibt es Unterschiede in der Höhe der marktüblichen Provision. Bei Immobilienkäufen und -verkäufen gilt seit Ende 2020 eine gesetzliche Neuregelung zur Provision. Diese besagt, dass Verkäufer und Käufer die Provision je zur Hälfte übernehmen müssen.
Notarkosten
Die anfallenden Notarkosten beim Hausverkauf liegen bei 1,5 Prozent maximal 2 Prozent des Kaufpreises. Darunter fallen die Beurkundungsgebühren, dem Honorar für den Notar und die Kosten des Grundbuchamtes für die erforderlichen Eitragungen im Grundbuch.
Energieausweis
Für den Immobilienmakler Krefeld ist der Energieausweis Pflicht beim Hausverkauf Pflicht. Je nach Art des Ausweises für die Immobilie und des Energieausweises sehr stark variieren.
Spekulationssteuer
Laut dem Immobilienmakler Krefeld kann die Spekulationssteuer immer dann anfallen, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn der Wohnraum oder das Grundstück über 3 Jahre selber genutzt wurde.
Grundschuldlöschung
Wird der Immobilienkredit endlich abbezahlt entscheiden sich viele Eigentümer für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch. Auch hierfür fallen Kosten an berichtet der Immobilienmakler Krefeld.
Vorfälligkeitsentschädigung
Bei der vorzeitigen Kündigung eines Darlehensvertrages für eine Immobilienfinanzierung verliert die Bank Zinsen. Der Zinsschaden wird durch eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgeglichen die der Darlehensnehmer tragen muss.
Der Energieausweisgehört beim Hausverkauf zu den wichtigsten Unterlagen, die man als Hausverkäufer vorweisen muss. Dieser ist beim Hauskauf Pflicht, mit Ausnahme von Gebäuden die dem Denkmalschutz unterliegen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Er gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Energiebedarf oder -verbrauch einer Immobilie ist und welcher Energieeffizienzklasse sie entspricht. Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Energieausweisen: den Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis. Laut dem Immobilienmakler Krefeld wird der theoretische Energiebedarf einer Immobilie berechnet, der für das Beheizen, die Warmwasseraufbereitung und für die Lüftung notwendig sind. Er wird auf Grundlage baulicher Aspekt ermittelt Dazu zählen etwa Wandstärke, Heizanlage, Dämmung und Art der Fenster so der Immobilienmakler Krefeld. Die hierdurch ermittelte Zahl wird im Energieausweis als Endenergiebedarf bezeichnet. Je kleiner dieser Wert ist, desto besser die Energieeffizienz des Gebäudes schildert der Immobilienmakler Krefeld. Außerdem wird bei einem Bedarfsausweis der Primärbedarf angezeigt. Dieser Wert sagt aus, wieviel Energie es bedarf, um den Energiebedarf des Hauses zu erzeugen. Dazu wird dieser Bedarf mit festgelegten Werten für die Art der Energiegewinnung multipliziert, über der das Gebäude versorgt wird – also Öl, Holz, oder erneuerbare Ressourcen. Auch dieser Wert gilt als umso besser, je niedriger er ausfällt. Bei einem Verbrauchsausweis wir aus den Verbrauchsdaten der letzte 3 Jahren der Energiebedarf ermittelt. Dieser Bedarf entspricht dem was die Bewohner verbraucht haben. Er variiert sehr stark und ist abhängig davon, wie viele Menschen in einer Wohnung oder Haus leben, wie intensiv sie heizen und auch wie die Witterungsverhältnisse der letzten 3 Jahren waren. Um den Primärverbrauch zu berechnen , wird, wie beim Bedarfsausweis, der Endenergiewert mit einem bestimmten Faktor multipliziert, der für elektrische Energiegewinnung und Heizölversorgung am höchsten und für Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen am niedrigsten ist. Diese Werte sind für Käufer interessant, um den künftigen Verbrauch der Immobilie laut Energiepass abzuschätzen.
Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2022 um 17,6 % gegenüber Mai 2021 gestiegen. Dies ist der höchste Anstieg der Baupreise gegenüber einem Vorjahr seit Mai 1970 (+18,9 % gegenüber Mai 1969). Im Februar 2022, dem vorherigen Berichtsmonat der Statistik, waren die Preise im Vorjahresvergleich um 14,3 % gestiegen. Im Vergleich zum Februar 2022 erhöhten sich die Baupreise im Mai 2022 um 6,6 %. Alle Preisangaben beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Mehrwertsteuer.
Vom Festsetzen der Miete über den Mietvertrag bis hin zur Nebenkostenabrechnung gibt es im Alltag als Vermieter einiges zu beachten berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Hier nun einige Tipps.
Bevor Sie mit der Mietersuche beginnen sollten Sie sich über Miethöhe, Energieausweis und Mietvertrag informieren.
Step 1 Miete festlegen
Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist für die Höhe der Miete der Zustand, Größe und Ausstattung der Immobilie und die Lage ausschlaggebend. Für eine neue sanierte Wohnung in bester Lage können Vermieter eine deutlich höhere Miete verlangen als für einen maroden Altbau ohne direkten Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr und Einkaufsmöglichkeiten. Zu Überprüfen ist auch, ob für den Ort die Mietpreisbremse gilt. Wenn Ja dürfen Vermieter den Preis nicht kurzerhand festlegen oder bei einer Neuvermietung die Miete massiv erhöhen. Man sollte auf jedem Fall einen Blick in den Mietspiegel Ihrer Stadt werfen.
Step 2 Haus oder Wohnung anbieten
Auf den Online-Portalen im Internet lassen Wohnung und Haus sich am besten präsentieren. Als Anbieter sollten Sie die Zimmer detailliert beschreiben, aussagekräftige Fotos und einen Grundriss hinzufügen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Um rechtliche Vorgaben zu erfüllen, sollte auf jedem Fall der Vermieter einen Energieausweis vorliegen haben.
Step 3 Passenden Mieter finden
Die ersten Besichtigungstermine sind vereinbart, gilt es für Sie den idealen Mieter zu finden. Dabei können Sie sich ruhig auf Ihr Bauchgefühl verlassen, sollten aber stets auf Nummer sicher gehen und auch den Interessenten auf den Zahn fühlen. Eine Schufa Auskunft, Gehaltsnachweise und einen Bonitätscheck können hier hilfreich sein.
Step 4 Mietvertrag festsetzen
Ist der passende Mieter gefunden, sollte ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Für den Immobilienmakler Krefeld sollte dieser immer in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Damit lassen sich Rechte und Pflichten beider Seiten besser definieren. Doch Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Hier sollten Sie die Mietvertragsformulare in verschiedenen Varianten nutzen.
Step 5 Wohnungsübergabe an den neuen Mieter
Der Mietvertrag ist unter Dach und Fach, steht die Wohnungsübergabe an. Für den Immobilienmakler Krefeld besteht hier noch mal die Möglichkeit die Hausordnung mit dem neuen Mieter durchgehen, die Nebenkosten erläutern und offene Fragen klären. Alle wichtigen Details, wie z.B. wie Zählerstände und Anzahl an den Mieter übergebenen Schlüssel werden dann am besten in einem Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten.
Beim Kauf einer Immobilie, können in den meisten Fällen nur wenige den kompletten Kaufpreis aufbringen so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. In der Regel ist ein Darlehen notwendig. Bei der Vergabe der Darlehen und der Berechnung des Beleihungswertes lassen Banken Vorsicht walten berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Um die Finanzierung von bis zu 70 Prozent des Kaufpreises zu erhalten müssen mehrere Kriterien erfüllet werden. Bevor der Käufer von seiner Bank unterstützt wird, findet eine Bonitätsprüfung statt. Dabei müssen Käufer Auskunft über Ihr Eigenkapital geben, eine Schufa Auskunft erbringen und eine Dokumentation über Ihre monatlichen Einkommensverhältnisse erbringen schildert der Immobilienmakler Krefeld. Abhängig von dieser Bonität ist eine Finanzierung von 60-80 Prozent möglich. Grundlage zur Festlegung der Kredithöhe ist der Beleihungswert. Dazu legt die Bank den Beleihungswert der jeweiligen Immobilie zu Grunde. Der Beleihungswert ist der geschätzte Wert einer Immobilie, den das Haus oder das Grundstück bei einem Verkauf erreichen würde. Dieser Umstand gilt für den Fall, wenn ein Kunde die Finanzierung nicht mehr stemmen kann. Der Beleihungswert wird aus dem berechneten Verkaufspreis sowie einem Mindest-Abschlag von 20 Prozent ermittelt. Das Hypothekenbankgesetz schreibt vor, dass die Beleihung einen Höchstbetrag von 60 Prozent nicht überschreiten darf. Im Umkehrschluss bedeutet diese Regelung jedoch nicht, dass ein Kreditinstitut automatisch nur 60 Prozent eines Wohnobjektes finanzieren muss erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Die Vorgabe besagt lediglich, dass ausschließlich der erste Teil über die Hypothek finanziert wird. Für den 2. Teil muss der Kreditnehmer einen Risikoaufschlag bezahlen. Dies hat zur Folge, dass sich die Baufinanzierung erhöht. Eine Festlegung über pauschale Richtwerte sind nicht möglich, da die finanziellen Möglichkeiten der Kunden recht unterschiedlich sind. Wichtige Faktoren wie durch einen Kunden zu erbringende Sicherheiten oder das eingebrachte Eigenkapital fließen in die Einschätzung des Beleihungswertes mit ein. Außerdem ist die Bonität des Kreditnehmers und persönliche Kreditwürdigkeit eine wichtige Rolle. Schließlich ist auch Verhandlungsgeschick gefragt so der Immobilienmakler Krefeld.
Sobald ein Mangel in einer Mietwohnung auftritt darf der Mieter die Miete mindern. Laut dem Immobilienmakler Krefeld muss dieser nicht nur unerheblich sein. Die Miete mindern darf man so lange wie der Mangel besteht. Folgen Mängel berechtigen zu einer Mietminderung: Schimmel in der Wohnung, kaputte Heizung, andauernder Baustellenlärm, Legionellen im Trinkwasser oder dauerhafter Gestank im Treppenhaus. Leider ist nicht definiert in welcher Höhe man die Miete mindern darf berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Wie hoch der Mieter die Miete mindern darf ist im Einzelfall zu ermitteln. Im wesentlichen kommt es darauf an, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung durch den Mangel ist. Ist die Wohnung völlig unbewohnbar ist ein Minderung von 100 % möglich. Das BGB nennt Fälle wann eine Mietminderung möglich ist. Unkommentiert sollten Mieter die Miete nicht kürzen. Hier ist es notwendig den Mieter über den Mangel zu informieren und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzten. Der Immobilienmakler Krefeld rät dazu bei einer Mietminderung einen Experten zu Rate ziehen. Dies kann ein Fachanwalt oder beim Mieterbund sein.
Für den Immobilienmakler Krefeld ist bei Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen wichtig, zwischen Wohn- und Nutzfläche zu unterscheiden. Der Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche ist, dass die Nutzfläche im Gegensatz zu Wohnflächen genutzt werden können aber nicht bewohnt werden. Wohnflächen einer Wohnung sind Grundflächen eines Raumes, die zum Aufenthalt oder zu Wohnzwecken genutzt werden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld gehören Wohnzimmer, Esszimmer, Schlaf- und Kinderzimmer, Bad, Flur, wenn diese in der Wohnung liegt. Balkon und Terrasse dürfen nur zur Hälfte berechnet werden. Zu Nutzflächen zählen der Dachboden, Kellerräume oder Geschäftsräume und Büros. Bei der Berechnung sollte beachtet werden, das Decken, die eine Höhe von mehr als 2 Metern aufweisen, vollständig angerechnet werden. Liegt die Deckenhöhe zwischen einem und zwei Metern, wird diese nur zu 50 Prozent angerechnet. Im Gegensatz zur Wohnflächenberechnung spielt die Deckenhöhe bei der Berechnung der Nutzfläche keine Rolle. Ungeheizte, geschlossene Wintergärten oder auch Schwimmbäder sind zur Hälfte anzurechnen, so der Immobilienmakler Krefeld. Verkehrsflächen in einem Haus gehören weder zur Wohnfläche noch zur Nutzungsfläche. Dazu zählen Eingänge, Aufzüge, Treppen- und Heizungsräume berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Wollen Sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten sollten Sie sich mit der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung-WoFi) und Nutzflächenberechnung nach DIN 277 vertraut machen rät der Immobilienmakler Krefeld.
Eine Immobilienblase ist eine Sonderform der Spekulationsblase. Eine Immobilienblase entsteht wenn Käufer bereit sind, stark überhöhte Preise zu zahlen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Daraus folgen deutlich überhöhte Immobilienpreise. Zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichen die Preise ihren Höchststand. Kommt es z.B. zu steigenden Kreditzinsen kann dies zur Folge haben das die Nachfrage sinkt und die Preise dadurch drastisch abfallen. Dies kann man mit dem Platzen der Immobilienblase gleichsetzen. Anzeichen für eine Immobilienblase ist die Abweichung vom eigentlichen Sachwert der Immobilie oder von den Mietpreisen. Dies ist der Fall wenn Käufer bereit sind, überhöhte Kaufpreis zu zahlen und die Mietpreise und Löhne nur moderat ansteigen so der Immobilienmakler Krefeld. Dies kann schnell zu einer finanziellen Überforderung der Käufer und Kreditnehmer führen. Das führt dazu das die Preise wieder fallen. Findet jedoch ein plötzlicher Preisverfall statt laut dem Immobilienmakler Krefeld , so spricht man vom Platzen der Immobilienblase.
Gebäude die unter Denkmalschutz stehen sind besonders reizvoll und für Kapitalanleger sehr interessant berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Neben den steuerlichen Vorteilen muss der Eigentümer auch die kostenintensive Instandhaltung in Betracht ziehen. Unter Denkmalschutz stehende Häuser unterstehen der örtlichen Denkmalschutzbehörde. Der Immobilienmakler Krefeld weißt darauf hin, dass Sanierungsarbeiten ein Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde benötigen. Dies Auflagen sind notwendig, dass nach der Durchführung der Maßnahmen das Gebäude unbeschadet bleibt. Aus diesem Grund ist eine Sanierung denkmalgeschützter Häuser nicht nur kompliziert sondern auch sehr kostenintensiv. Der Immobilienmakler Krefeld rät zu prüfen welche Bereiche des Hauses sich unter Denkmalschutz befinden. Es ist sinnvoll sich im Vorfeld durch die Denkmalschutzbehörde beraten zu lassen. Diese prüft welche Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Im Gegenzug profitieren Hausbesitzer denkmalgeschützter Objekte von einigen finanziellen Vorteilen. So können Kapitalanleger Sanierungskosten über 12 Jahr komplett abschreiben. Genauer gesagt in den ersten 8 Jahren für jeweils 9 Prozent und im darauffolgendem Zeitraum 7 Prozent. Eigennutzer der Immobilie können die Sanierungskosten von jeweils 9 Prozent über 10 Jahre abschreiben berichtet der Immobilienmakler Krefeld.
Nach monatelangen Streitigkeiten hat die Ampel Koalition das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Bundestag gebracht. Dieses soll Januar 2024 in Kraft treten berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Laut dem Immobilienmakler Krefeld soll das Heizungsgesetz einen Schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen gegen klimafreundliche Alternativen abzielen. Neu eingebaute Heizungen sollten zumindest mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden schildert der Immobilienmakler Krefeld. Dies gilt jedoch erstmal nur für Neubaugebiete. Bei Bestandsbauten allerdings soll ein kommunale Wärmeplanung maßgebend sein. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen schildert der Immobilienmakler Krefeld. Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) dürfen weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden erklärt der Immobilienmakler Krefeld. .
Laut dem Immobilienmakler Krefeld will die Bundesregierung die Krise in der Bau- und Wohnungswirtschaft mit neuen Maßnahmen abwenden. Familien sollen zum Bauen oder Kaufen durch zinsvergünstigte Darlehen der KFW Bank animiert werden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Dafür soll die Einkommensgrenze von 60000 Euro auf zukünftig 90000 Euro bei Familien mit einem Kind erhöht werden. Außerdem soll es mit Hilfe eines Förderprogrammes einfacher werden, Gewerbeimmobilien z.B. Büroräume in Gewerbeimmobilien umzuwandeln. Laut Regierung können hier ca. 235000 neue Wohnungen entstehen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Grundsätzlich will die Bundesregierung bei Ihrem Ziel bleiben 400000 neue Wohnungen jährlich zu bauen. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage werde dieses Ziel in diesem Jahr nicht mehr erreichbar sein. Mit diesem Maßnahmepaket will die Bundesregierung die verschärfte Krise in der Bau und Wohnungswirtschaft abzuwenden. Laut dem Bundeskanzler Scholz muss mehr bezahlbarer Wohnraum gebaut werden und dadurch sollen die Aktivitäten im Wohnungsbau massiv ausgebaut werden. Mehr Familien als bisher sollen zinsgünstige Kredit bekommen. Die staatlich geförderten Kredithöchstbeträge steigen um 30000 Euro auf bis zu 270000 Euro schildert der Immobilienmakler Krefeld. Es soll auch der Erwerb sanierungsbedürftige Bestandsgebäude gefördert werden so der Immobilienmakler Krefeld. Dieses Programm soll ebenfalls über die KfW Bank abgewickelt werden. Für alle Gebäude, die Wohnzwecken dient und mit deren Bau nach dem 1. Oktober 2029 begonnen wird, soll es eine Abschreibung für Abnutzung mit jährlich sinkenden Abschreibungsbeträgen geben. Durch die degressive Abschreibung soll der Neubau attraktiver machen, weil größere Beträge in den ersten Jahren geltend gemacht werden können berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Beim Heizungsbau soll es einen Speed-Bonus beim schnellen Einbau klimafreundlicher Heizungen geben. Für den Immobilienmakler Krefeld sollen so Wohnungsunternehmen motiviert werden zeitnah einen Beitrag zur Wärmewende zu leisten. Laut dem Immobilienmakler Krefeld will der Bund in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten den Bau von bezahlbaren vereinfachen und beschleunigen.
Mieten oder Kaufen kann eine folgenschwere Entscheidung des Lebens sein berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Aufgrund der steigenden Mieten und der fallenden Immobilienpreise ist die Beantwortung dieser Frage ganz einfach, wenn da nicht die gestiegenden Finanzierungskosten für Immobilien wären. Laut dem Immobilienmakler Krefeld sind Wohnimmobilien in Deutschland ein der wertstabilsten Anlageklassen und bieten weiter einen intakten Inflationsschutz. Nach Meinung des Immobilienmakler Krefeld dürfte sich das Verhältnis Kaufen zu Mieten Richtung Kaufen neigen. Für den Immobilienmakler Krefeld dürften hohe Inflationsraten für steigende Mieten sorgen und demnach sind mit weiteren Preissprüngen zu rechnen sein. Laut dem Immobilienmakler Krefeld dürfte sich dies positiv für Selbstnutzer auswirken die eine Immobilie erwerben möchten. Viele Marktforschungsinstitute rechnen in den nächsten Jahren mit moderaten Preissteigerungen. Für den Immobilienmakler Krefeld ein weiteres Argument sich ernsthaft mit dem Thema Immobilienkauf auseinanderzusetzen.
Beim Kauf einer Wohnung im Gebäude, dass durch eine Teilungserklärung in separate Einheiten aufgeteilt wurde, ist es wichtig laut dem Immobilienmakler Krefeld, dass Sie die Begriffe Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum kennen. Das Sondereigentum ist der Anteil, der den einzelnen Eigentümer selber gehört berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Dabei ist es wichtig zu wissen, das jeder Eigentümer sein Eigentum exklusiv nutzen kann. Das Gemeinschaftseigentum gehört der Allgemeinheit. Darunter fallen z.B. das Treppenhaus, Dach, Fassade, Außentür, Heizung etc. schildert der Immobilienmakler Krefeld. Das Gemeinschaftseigentum darf demzufolge nicht ohne die Zustimmung aller anderen Eigentümer nutzen. Möchte ein Eigentümer z.B. eine tragende Wand in seiner Wohnung entfernen oder ein neues Dach installieren, Änderungen an Fassade oder Fenster durchführen benötigt er die Zustimmung aller Eigentümer, um die Arbeiten durchführen zu können schildert der Immobilienmakler Krefeld. Ein weiterer Begriff ist das Teileigentum. Dazu zählen Stellplätze, Garagen oder z.B. eine gewerbliche Einheit z.B. Ladenlokal. Auch diese Einheit gehört exklusiv dem Eigentümer laut dem Immobilienmakler Krefeld. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben so sprechen Sie uns gerne an.