Vermieten oder verkaufen einer Immobilie?
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Als Immobilienmakler Krefeld freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns als Immobilienmakler Krefeld gefunden haben. Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Angebot rund um den Verkauf und die Vermietung von Immobilien.
Machen Sie keine Kompromisse beim Verkauf oder der Vermietung Ihres wertvollen Eigentums. Legen Sie die Vermarktung in erfahrene, vertrauenswürdige Hände. Vertrauen Sie auf persönliche Betreuung und professionelles Marketing.
Sie wollen ein Haus oder Wohnung kaufen oder mieten? Dann helfen wir Ihnen gerne bei der Suche. Sprechen Sie uns einfach an oder schauen Sie, was wir im Angebot haben.
– Unsere Kompetenz, Ihre Sicherheit –
Machen Sie Ihren Immobilienkauf zur Vertrauenssache. Wir als Immobilienmakler Krefeld stehen Ihnen vom Erstkontakt bis zum Abschluss zur Seite – Kompetent, Sicher, Menschlich. Vereinbaren Sie einen persönlichen, unverbindlichen Beratungstermin und lernen Sie uns und unsere Arbeit kennen – für ein gutes Gefühl von Anfang an. Zeigen Sie uns Ihre Immobilie in einem Termin vor Ort, damit wir uns ein genaues Bild von Ihr machen können – für eine zuverlässige Wertermittlung und optimale Präsentation. Als Immobilienmakler Krefeld erläutern wir Ihnen detailliert, was wir alles tun, um speziell für Ihre Immobilie den besten Preis zu erzielen und kümmern uns darum – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können. Wir sind für Sie da – von der Wertermittlung bis zum notariellen Vertragsabschluß.
Wir freuen uns schon darauf, Sie kennenzulernen.
Wir sind als Immobilienmakler Krefeld in der Region Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Viersen, Düsseldorf, St-Tönis und Kempen tätig.
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Sie möchten Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen?
Wenn Sie uns als Immobilienmakler Krefeld Ihre Immobilie anvertrauen, erzielen wir mit Sicherheit den bestmöglichen Preis. Transparenz, Klarheit, Fairness – nach dieser Devise engagieren wir uns für den Erfolg Ihrer Immobilie. Als unabhängiger Experte und Immobilienmakler Krefeld sind wir in der Lage, Ihre Immobilie aus einer neutralen Perspektive heraus zu beurteilen und zum bestmöglichen Preis zu vermitteln – zeitnah und effizient. Wir nehmen uns viel Zeit für Sie und behandeln Ihre Immobilie mit der entsprechenden Wertschätzung als Immobilienmakler Krefeld.
Verkäufer
Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, lassen Sie uns die Arbeit für Sie übernehmen und schaffen Sie sich Freiräume für die wichtigen Dinge des Lebens!
Ihr Verkaufserfolg IST UNSERE HÖCHSTE PRIORITÄT – als IMMOBILIENMAKLER KREFELD
Vermieter
Sie sind auf der Suche nach einer passenden Immobilie?
Ob Wohn- oder Gewerbeimmobilie die Suche nach einem geeigneten Miet- oder Kaufobjekt gestaltet sich oft schwierig. Es ist sehr zeitintensiv, eine passende Immobilie zu finden, die den eigenen Bedürfnissen entspricht und den persönlichen finanziellen Rahmen berücksichtigt. Zeit die man oft nicht hat und daher mit der Suche nicht weiterkommt. Lassen Sie uns die Arbeit übernehmen und schaffen Sie sich Freiräume für die wichtigen Dinge des Lebens.
Käufer
Sie möchten eine Immobilie kaufen, die zu Ihnen passt, haben aber Ihr Traumobjekt noch nicht gefunden? Der Kauf einer Immobilie ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Daher gilt es, perfekt vorbereitet zu sein, um Unvorhergesehenes auszuschließen und über Risiken und Chancen umfassend informiert zu sein. Wir als Immobilienmakler Krefeld stehen Ihnen während des gesamten Kaufprozesses professionell zur Seite und überlassen Sie nichts dem Zufall.
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, sollte sich diese Entscheidung über Jahre rentieren. Deshalb ist es wichtig, das Angebot vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen und mögliche Fallstricke zu erkennen. Wir stehen Ihnen als Immobilienmakler Kamp-Lintfort, Krefeld, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Moers und Duisburg jederzeit hierbei zur Seite.
Mieter
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Das ABC der Immobilienvermittlung
Der erste Eindruck zählt: Wir als Immobilienmakler Krefeld sorgen dafür, dass sich Interessenten sofort in Ihre Immobilie verlieben. Wie bei vielen Ereignissen im Leben ist auch bei einem Immobilienkauf der erste Eindruck entscheidend. Wir helfen Ihnen mit vielfältigen Maßnahmen dabei, Ihre Immobilie so in Szene zu setzen, dass sie neben ähnlichen Angeboten zum Favoriten für Kaufinteressenten wird.
– Unsere Kompetenz, Ihre Sicherheit –
Als Immobilienmakler Krefeld ist Ihr Verkaufserfolg UNSERE HÖCHSTE PRIORITÄT
Fachkenntnis mit x Jahren Erfahrung
Beim Kauf einer Wohnung im Gebäude, dass durch eine Teilungserklärung in separate Einheiten aufgeteilt wurde, ist es wichtig laut dem Immobilienmakler Krefeld, dass Sie die Begriffe Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum kennen. Das Sondereigentum ist der Anteil, der den einzelnen Eigentümer selber gehört berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Dabei ist es wichtig zu wissen, das jeder Eigentümer sein Eigentum exklusiv nutzen kann. Das Gemeinschaftseigentum gehört der Allgemeinheit. Darunter fallen z.B. das Treppenhaus, Dach, Fassade, Außentür, Heizung etc. schildert der Immobilienmakler Krefeld. Das Gemeinschaftseigentum darf demzufolge nicht ohne die Zustimmung aller anderen Eigentümer nutzen. Möchte ein Eigentümer z.B. eine tragende Wand in seiner Wohnung entfernen oder ein neues Dach installieren, Änderungen an Fassade oder Fenster durchführen benötigt er die Zustimmung aller Eigentümer, um die Arbeiten durchführen zu können schildert der Immobilienmakler Krefeld. Ein weiterer Begriff ist das Teileigentum. Dazu zählen Stellplätze, Garagen oder z.B. eine gewerbliche Einheit z.B. Ladenlokal. Auch diese Einheit gehört exklusiv dem Eigentümer laut dem Immobilienmakler Krefeld. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben so sprechen Sie uns gerne an.
Der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber rät beim Immobilienverkauf Hilfe durch einen Immobilienmakler oder Sachverständiger in Anspruch zu nehmen. Für den Immobilienmakler Krefeld muss ein eigenes Zuhause zur Lebenshaltung passen. Der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber empfiehlt vor dem Immobilienkauf Größe und Ausstattung sowie den Kaufpreis und die Kosten zu bestimmen. Der Wohnungs- oder Hauskauf belastet über Jahre das Familienbudget so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Bedenken sollte man auch, welche finanziellen Belastungen bei einer veränderten Familiensituation noch tragbar sind. Aber nicht nur die finanzielle Seite muss bedacht werden sondern auch der Zustand des Gebäudes z.B. beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Der Immobiliengutachter und Immobilienmakler Krefeld nennt 3 häufige Fehler die Immobilieninteressenten immer wieder machen:
-Unzureichende Besichtigungen
– unzureichende Prüfung des Kaufvertrages
-unterschätzter Modernisierungsbedarf.
Auf eine gründliche Besichtigung sollte großen Wert gelegt werden. Der Immobilienmakler Krefeld rät bei einem Kauf einer Immobilie mehrere Besichtigungen durchzuführen. Dabei sollte das Haus auf Herz und Nieren geprüft werden. Tauchen dabei Fragen auf, die ungeklärt bleiben, sollten diese vor einem Kauf durch einen Sachverständigen geklärt werden. Für den Immobilienmakler Krefeld ist wichtig den Zustand wesentlicher Bauteile wie des Kellers, des Daches, der Fenster, der Heizung sowie der Wasser- und Abwasserleitungen festzustellen. Tauchen Fragen im Zusammenhang mit auffälligen Rissen, feuchten Stellen, muffigen Geruch etc. auf, sollten diese sorgfältig geklärt werden. Bei älteren Häuser wird der Modernisierungsbedarf sehr häufig unterschätzt. Darauf weißt der Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständige Jürgen Schreiber hin. Die Modernisierungskosten können ganz schnell in einen 5-stelligen Bereich landen. Kommen dann noch unvorhergesehene Dinge dazu, wird es bei vielen Käufern schon eng. Nicht selten muss dann sogar das Kreditvolumen mit der finanzierenden Bank nachverhandelt werden, was natürlich ärgerlich und teuer ist.
Jürgen Schreiber Immobilien unterstützt Sie beim Kauf einer Immobilie, damit Sie sicher Ihr Ziel erreichen
Der Vermieter darf im Laufe des Mietverhältnisses die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben erläutert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Unter ortsübliche Miete versteht man die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Mieters durchschnittlich gezahlt wird so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Die Mieterhöhung muss begründet werden. Hier hat der Vermieter verschiedene Begründungsmittel zur Auswahl. So kann er sich auf einem Mietspiegel, einem Sachverständigengutachten oder auf drei Vergleichswohnungen, in denen heute schon soviel gezahlt werden muss berufen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Einen besonders hohen Stellenwert haben qualifizierte Mietspiegel. Diese Mietspiegel sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt worden und werden von der Gemeinde und den beiden Interessenverbänden Mieter und Vermieter gemeinsam anerkannt erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Der Vermieter kann die Mieterhöhung nicht einfach einseitig anordnen. Es gilt das Zustimmungsverfahren. Das bedeutet die Mieterhöhung wird nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt oder wenn in das Gericht zur Zustimmung verurteilt erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Der Mieter muss zustimmen, wenn die Mieterhöhung formal in Ordnung ist, der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordert, die Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze eingehalten sind. Zur Überprüfung der Mieterhöhung hat der Mieter ausreichend Zeit. Er kann im gleichen und in den beiden darauffolgenden Monaten abklären ob er zustimmt oder nicht.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber wurde zum 01.01.2020 der Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete im BGB geändert. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist nun nicht mehr anhand der letzten 4, sondern nach sechs Jahren zu bestimmen berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Dadurch werden mehr Mietverhältnisse in den Betrachtungszeitraum mit eingebunden bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Kurzfristige Änderungen des Mietpreisniveaus werden sich dadurch geringer auf die Vergleichsmiete auswirken schildert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Kurzfristige Änderungen des Mietpreisniveaus werden sich geringer auf die Vergleichsmiete auswirken. Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber bedeutet dies, dass bei Wohnungsmietmärkten mit kontinuierlich steigenden Angebotsmieten eine Dämpfung des Mietpreisanstieges zu erwarten. Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist die ortsübliche Vergleichsmiete in § 558 des BGB wie folgt definiert:
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren (neu seit 01.01.2020) vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist“.
Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber ist sie Grundlage für Mieterhöhungen im Bestand. Derzeit unterscheidet die Rechtlage zwischen einem einfachen Mietspiegel und einem qualifizierten Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach wissenschaftliche Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenverbänden der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Ein einfacher Mietspiegel ist lediglich eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten. Dieser wird zu einem bestimmten Stichtag erstellt und allgemein anerkannt erläutert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist die ortsübliche Vergleichsmiete nicht gleich Marktmiete. Unter Marktmiete ist jene Miete zu verstehen, die aufgrund der aktuellen Marktsituation erzielbar ist. Für den Immobilienmakler Krefeld spiegelt Sie die aktuelle Angebots und Nachfragesituation der jeweiligen Teilmärkte wieder. Diese ist in der Regel höher als die ortsübliche kurzperiodisch vergangenheitsorientierte Verleichsmiete.
Der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber steht Ihnen in Sachen Verkauf Ihrer Immobilie kompetent und diskret in allen Belangen zur Seite. Für den Immobilienmakler Krefeld kann der Verkauf und die Vermietung von Immobilien eine Mehrzahl von Risiken in sich bergen. Wir als Immobilienmakler Krefeld bringen Sicherheit in die Vermarktung Ihres Objektes. Die mühsame zeit- und nervenaufreibende Suche nach dem passenden Käufer für Ihr wertvolles Eigentum kann ab sofort zu Ihrer Freizeit und zur Aufgabe des Immobilienmaklers Krefeld Jürgen Schreiber werden. Überzeugen Sie sich persönlich von unserem Leistungsspektrum als Immobilienmakler Krefeld. Ein erstes Beratungsgespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Die Objektunterlagen müssen für den erfolgreichen Verkauf zusammengesammelt, vorbereitet und gegebenenfalls neu erstellt werden. Als Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter benötigen wir die Unterlagen für eine ausführliche Immobilienbewertung. Mit Hilfe der Objektunterlagen können wir die Immobilie genau analysieren berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Gut aufbereitete Objektunterlagen sind die Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf. Laut dem Immobilienmakler Krefeld benötigen wir folgende Unterlagen: Flurkarte, Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Baubeschreibung. Handelt es sich bei dem Objekt um eine Eigentumswohnung so ist die Teilungserklärung und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung von Bedeutung sowie eine Aufstellung über die letzten durchgeführten Investitionen und die Wohngeldabrechnung so der Immobilienmakler Krefeld. Wir kümmern uns um die Unterlagen, falls diese nicht mehr vorhanden sein sollten. Oft haben wir schon ursprünglich falsch ausgestellte Unterlagen korrigiert, ergänzt oder neu erstellt denn im Laufe der Jahre hat sich eine Immobilie durch Umbaumaßnahmen oder Modernisierung verändert schildert der Immobilienmakler Krefeld. Die sorgfältig aufbereiteten Unterlagen bilden die Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf. Auch darf ein Energieausweis nicht fehlen. Ein Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Nach der Beschaffung der Unterlagen und der fundierten Bewertung folgt die Vorbereitung des Objektes. Als erfahrener Immobilienmakler Krefeld schauen wir uns Ihr Objekt an. Kleinere Reparaturen oder Erneuerungen sollten zielgerichtet bei einem Verkauf vorgenommen werden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Dadurch wird Ihre Immobilie aufgewertet. Natürlich sprechen wir Punkt für Punkt die notwendigen Maßnahmen mit Ihnen ab. Aber es gibt auch hier Grenzen. Wir als Immobilienmakler Krefeld helfen Ihnen diese Grenzen zu erkennen. Mit unseren Partner helfen wir Ihnen, Ihr Haus auf Vordermann zu bringen. Vertrauen Sie unserer Expertise.
Die Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20 Prozent steigen darf schildert der Immobilienmakler Krefeld. Manche Städte und Gemeinden haben diese Grenze auf 15 Prozent gesenkt so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber.
Ein Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Der Mieter schuldet dann die erhöhte Miete mit Beginn des 3. Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Laut dem Immobilienmakler Krefeld soll durch die vorgenannte Regelung eine Kontinuität der Mietentwicklung geleistet werden. Der Mieter soll vor allzu rasch aufeinander folgenden Mieterhöhungen geschützt werden.
Den Verkaufsabschluss sollt man nie als sicher ansehen, solange nicht die Unterschrift beim Notar erfolgt ist berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Weiteren Kaufinteressenten sollte man sagen, das Verkaufsverhandlungen im Gange sind, aber der Verkauf noch nicht vollzogen ist so der Immobilienmakler Krefeld. Noch vorhandene Käufer wird man nicht absagen so lange der Verkaufsabschluss nicht in trocken Tücher ist. Sollte der aktuelle Abschluss platzen, kann man wieder auf die anderen Interessenten zurückkommen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Es kostet enorm viel Zeit, wenn man mit dem Verkaufsprozess neu starten muss, weil Interessenten nicht mehr zur Verfügung stehen. Scheitert der Verkauf kann man sofort mit den anderen Interessenten weitermachen. Der Hausverkauf ist ein formbedürftiges Rechtsgeschäft schildert der Immobilienmakler Krefeld. Ein Hausverkauf bzw. der Verkaufsabschluss muss bei einem vereidigten Notar erfolgen. Ist die Unterschrift erfolgt lässt der Notar ein Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt eintragen. Dies dient dazu, das der Käufer als zukünftiger Eigentümer vorgemerkt wird und die Immobilie für Ihn gesichert ist erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld kann der Verkäufer den Eigentumsübergang dann nicht mehr rückgängig machen. Bis der eigentliche Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist können einige Wochen vergehen schildert der Immobilienmakler Krefeld. Die verschiedenen Phasen neben bei einem Hausverkauf ein gewisse Zeit in Anspruch. Ergreift man zum richtigen Zeitpunkt im Vorfeld die richtigen Maßnahmen, kann man den Hausverkauf etwas beschleunigen so der Immobilienmakler Krefeld. Darunter zählen ein marktgerechter Angebotspreis, ein guter Objektzustand, frühzeitige Beschaffung aller benötigter Unterlagen, die Erstellung eines ansprechendes Exposes und ein professionelles Verhalten beim Besichtigungstermin. Hat man sich hier sorgfältig vorbereitet so steht einem schnellen und zügigen Vertragsabschluss nicht im Wege so der Immobilienmakler Krefeld. Sollten Sie noch Fragen zum Hausverkauf haben, so sprechen sie uns gerne an.
Beim Privatverkauf einer Immobilie können Sie auf den ersten Blick die Provision für den Immobilienmakler sparen, wodurch sich durch den Verkauf der erzielte Gewinn erhöht berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Viele Verkäufer unterschätzen, mit welchem Aufwand ein Immobilienverkauf verbunden ist und es sinnvoll ist sich für einen Makler zu entscheiden so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Nutzen Sie die Marktkenntnisse des Immobilienmaklers rät der Immobilienmakler Krefeld Beim erfolgreichen Verkauf einer Immobilie, unabhängig von der Frage, ob es sich um ein Haus oder Wohnung oder ein Grundstück handelt, ist ein marktgerechter Preis das A und O sowohl beim Privatverkauf als auch beim Verkauf mit einem Immobilienmakler. Wie überall in Deutschland unterliegen auch die Immobilienpreise in Krefeld und Umgebung zum Teil erheblichen Schwankungen und Bandbreiten berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Wer sich nicht ständig mit den aktuellen Marktpreisen auseinandersetzt, wird Schwierigkeiten haben, das aktuelle Niveau richtig einzuschätzen. Beim Privatverkauf ergibt sich das Problem, dass der Preis zu hoch angesetzt wird, und sich kein Verkäufer findet so der Immobilienmakler Krefeld. Ebenso ist ein zu niedriger Preis schädlich weil sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung dann unter Wert verkaufen. Als professioneller Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter haben wir Kontakte zu aktiv suchenden Kaufinteressenten. Dadurch kann ein Verkauf zu einem marktgerechten Preis üblicherweise schnell realisiert werden. Zusätzlich verfügen wir als Immobilienmakler Krefeld über entsprechende Marketinginstrumente z.B. die Erstellung eines aussagefähigen Exposes sowie der Einstellung der Immobilie auf verschiedenen Online-Plattformen. Auf diese Weise lässt sich eine breite Masse von potentiellen Käfern ausfindig machen – was die Chance erhöht, dass auch der Verkaufspreis den Vorstellungen entspricht schildert der Immobilienmakler Krefeld. Nutzen Sie unser Fachwissen und unsere umfangreichen Branchenkenntnisse als Immobilienmakler in Krefeld. Unterschätzen Sie nicht, mit welchem Zeitaufwand die Erstellung von Verkaufsunterlagen und die Durchführung von Besichtigungsterminen verbunden ist. Haben sie noch Fragen so können Sie uns gerne kontaktieren.
Einfamilienhaus
Das Einfamilienhaus ist so beliebt wie nie zuvor. Ob Verkauf oder Kauf als Immobilienmakler Krefeld begleiten wir Sie bei der spannenden Reise rund um die Immobilie. Neben der Tätigkeit als Immobilienmakler Krefeld sind wir noch als Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachter tätig. Im Segment der Einfamilienhäuser haben wir hilfreiche Fachkompetenz zu bieten. Wir finden bzw. verkaufen Ihr Einfamilienhaus zum Bestpreis.
Das Einfamilienhaus ist viel mehr als eine Immobilie – es Ihre kleine Welt in der Sie Zuhause sind schildert der Immobilienmakler Krefeld. Hier handelt es sich um mehr, als Lage oder Stein auf Stein – es ist Ihr Leben. Aus diesem Grund ist es wichtig rechtzeitig professionelle Hilfe bei Verkauf oder Kauf zu holen so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Mit uns verkaufen Sie Ihr Einfamilienhaus zum Bestpreis. Als Immobilienmakler Krefeld kennen wir den Markt in der Region. Ihr Einfamilienhaus bietet Ihnen die Möglichkeit individuell zu leben, sich etwas aufzubauen und fürs Alter vorzusorgen. Denn sobald der Kredit abgezahlt ist, fallen nur noch die laufenden Betriebskosten an berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Wollen Sie Ihr Haus verkaufen so sollten Sie sich auch auf kritische Fragen vorbereiten. Ein Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter sind heute fast obligatorisch bei einer Zweitbesichtigung. Ob Energieverbrauch oder Baukonstruktion wir sind für Ihren Hausverkauf bestens vorbereitet. Klären Sie vor dem Verkaufsstart was mit den Schulden passiert, wenn diese noch nicht getilgt sind. Hier sollten Sie mit der Bank sprechen ob die Bank einer frühzeitigen Tilgung der Schulden zustimmt rät der Immobilienmakler Krefeld. In der Regel verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Überprüfen sie die Pläne des Verkaufs rechtzeitig. Ein guter Immobilienmakler wir Sie in solchen Fällen auf bestehende Risiken hinweisen. Überprüfen Sie auch ob Rechte Dritter im Grundbuch eingetragen sind. Sollten Sie Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie haben, so sprechen Sie uns gern an. Wir sind als
Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter in Krefeld, Moers, Duisburg, Rheinberg, Neukirchen – Vluyn, St.-Tönis, Tönisvorst, Mönchengladbach, Düsseldorf und am linken Niederrhein
tätig.
Ist ein bebautes Grundstück aus wirtschaftlicher Hinsicht nicht mehr nutzbar, ist ein Abbruch der baulichen Anlagen notwendig berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Zu der Erhaltung des Bodenwertes ist eine Freilegung notwendig. Eine Freilegung des Grundstückes ist aber auch mit Kosten verbunden so der Immobilienmakler Krefeld. Die Freilegungskosten berücksichtigt alle Kosten, welche mit dem Abbruch entstehen erläutert Der Immobilienmakler Krefeld. Darunter fallen die Entsorgung des anfallenden Materials, Aufwendungen für Gutachten, Sicherung, Abbruch und Demontage berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Dabei verringert sich der Bodenwert um die üblichen Kosten der Freilegung, wenn eine Berücksichtigung im allgemeinen Geschäftsverkehr erfolgt. Für den Immobilienmakler Krefeld ist eine Freilegung notwendig, wenn die Nutbarkeit der baulichen Anlage nicht mehr gegeben ist. Ein weiterer Fall ist, wenn der nicht abgezinste Bodenwert den Ertragswert, welcher im Ertragswertverfahren ermittelt wurde, erreicht oder übersteigt. Nicht immer ist eine Freilegung möglich: z.B. bei Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen oder bei Gebäuden mit längeren Mietverhältnissen berichtet der Immobilienmakler Krefeld.
I„Besteller-Prinzip“: dies bestimmt, dass derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt, ihn auch bezahlen muss schildert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Laut dem Immobilienmakler Krefeld wird das im Regelfall der Vermieter sein, der dem Immobilienmaklermakler mitteilt, dass er eine Wohnung zu vermieten hat. Nur wenn der Mieter ausdrücklich einen Suchauftrag erteilt, und der Makler nur deswegen für diesen Kunden aktiv sucht, muss der Mieter die Provision zahlen, die auf max. 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. begrenzt ist berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Dies gilt für alle Wohnungen, die der Immobilienmakler bereits in seinem Bestand hat oder die ihm anschließend vom Vermieter angetragen werden, müssen vom Vermieter vergütet werden, wobei es gegenüber dem Vermieter keine Provisions-Obergrenze gibt erläuter der Immobilienmakler Krefeld. Wichtig: diese Regelung gilt nur für die Vermietung, NICHT für den Verkauf, wo auch weiterhin die Courtage frei vereinbart werden kann. Und es gilt nur für Wohnimmobilien, nicht für Gewerbe-Immobilien erklärt der Immobilienmakler Krefeld.
Die Auswahl des richtigen Immobilienmaklers ist der erste Schritt für die erfolgreiche Vermarktung einer Immobilie berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Makler gibt es viele und jeder behauptet er sei der Beste. Doch welche Unterschiede gibt es tatsächlich und was sind die Aufgaben eines Maklers für Immobilien? Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist die Aufgabe des Immobilienmaklers Häuser bzw. Wohnungen, die verkauft oder vermietet werden sollen, zu vermitteln. Im Gegenzug erhält der Makler für seine Leistung im Erfolgsfall eine Provision. In Deutschland liegt diese Provision im Erfolgsfall beim Verkauf einer Immobilie bei 5-7 Prozent. Oft werden diese auf Verkäufer und Käufer gleichermaßen aufgeteilt schildert der Immobilienmakler Krefeld. Neben sein Fachwissen bezüglich der baulichen Bestandteile gehören auch Marktkenntnisse des jeweiligen Gebietes zur Vermittlungstätigkeit eines Immobilienmaklers. Für den Immobilienmakler Krefeld ist die Wahl des Maklers meist geprägt von der Sympathie und der bisher aufzuweisenden Referenzen. Bedacht werden sollte jedoch, dass jede Immobilie individuell ist und somit einen kompetenten Immobilienmakler benötigt. Kompetent bedeutet hier nicht den höchsten Verkaufspreis zu nennen und dem Verkäufer somit ein zu große Hoffnung zu machen. Laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber liegt der Wunschpreis und der realistische Wert einer Immobilie in den meisten Fällen weit auseinander. Üblicherweise werden Verkaufspreise etwas höher angesetzt, um bei einem mögliche herunterhandeln auf den Preis zu gelangen, der für den Eigentümer akzeptabel ist. Das richtige Verhalten ist jedoch an dieser Stelle den Eigentümer hinsichtlich des richtigen Verkaufspreises zu beraten erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Zu hohe Preise schrecken den zukünftigen Käufer ab. Wird der Verkaufspreis während der Verkaufsphase schrittweise reduziert, warten Schnäppchenjäger auf die nächste Preisreduzierung. Wer einen ersten Anhaltspunkt für den späteren Verkaufspreis haben möchte, sollte eine Immobilienbewertung in Anspruch nehmen, die jeder Makler zu Beginn seiner Tätigkeit anbietet erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Von teuren und kostspieligen externen Gutachten kann man getrost Abstand nehmen. Für Jürgen Schreiber Immobilienmakler Krefeld, den linken Niederrhein, Krefeld, Duisburg, Moers, Rheinberg, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn ist diese strukturierte Arbeitsweise ein muss für eine erfolgreiche Vermarktung.
Für uns ist eine kompetente Beratung entscheidend beim Haus- oder Wohnungskauf. Es sind viele Aspekte zu beachten. Für den Immobilienmakler Krefeld ist der Kauf einer Immobilie mit einer größeren Investition verbunden. Deshalb ist eine Hauskaufberatung von einem Fachmann ratsam. Nicht alle aufkommenden Fragen beim Hauskauf können durch einen Laien beantwortet werden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Darunter fallen die Beurteilung des bautechnische Zustand oder ob der Preis gerechtfertigt ist. Sicherheit erhält man durch eine Hauskaufberatung, die ein unabhängiger Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter durchführt. Dies spart Nerven und Zeit. In der Regel gilt: gekauft wie gesehen. Nach dem Kauf bedeutet dies, dass Sie kein Rücktrittsrecht noch eine Gewährleistung haben schildert der Immobilienmakler Krefeld. Ausnahmen sind jedoch arglistig verschwiegene Mängel oder falsche Angaben. Dies kann zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages führen so der Immobilienmakler Krefeld. Eine ungewollte nachträgliche Rückabwicklung ist nicht im Sinne des Verkäufers oder Käufers. Als Käufer einer Wohnung oder eines Hauses ist es in diesem Fall besser, den Kauf erst gar nicht durchzuführen erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Dadurch kann man einen jahrelangen Rechtsstreit vermeiden. Eine sachliche Abwägung der Punkte die gegen einen Kauf sprechen, müssen sachlich abgewogen werden. Eine neutrale Bewertung durch den Immobiliengutachter/Immobiliensachverständiger kann dabei ausschlaggebend sein oder eine große Hilfe berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Daher sollte eine Hauskaufberatung obligatorisch sein. Verglichen zum Kaufpreis ist eine Hauskaufberatung eine sinnvolle Investition in die Zukunft Ihres neuen Zuhauses. Wir vertreten die Philosophie dass bei einem guten Geschäft beide zufrieden sein sollten. D.h. das der Verkäufer den bestmöglichen Preis erhält und dem Käufer klar ist, was er gekauft hat so der Immobilienmakler Krefeld. Nur so ist eine langfristige Zufriedenheit auf Käufer und Verkäufer Seite gegeben. Brauchen auch Sie kompetente Beratung beim Immobilienverkauf oder Immobilienankauf so sprechen Sie uns gerne an.
Eine To-Do-Liste bei Verkauf / Vermietung bzw. Kauf / Anmietung ist sehr lang für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Als Immobilienmakler Krefeld können wir Ihnen Ihnen die Arbeit abnehmen. Qualifizierte Immobilienmaklermakler beraten Sie in allen Immobilienfragen, zu vertraglichen Aspekten und bei rechtlichen Problemen. Alle Aufgaben rund um Vermarktung, Verkauf, sowie Vermietung übernehmen wir als Immobilienmakler Krefeld. Ein guter Makler bietet Ihnen Sicherheit und Verkaufserfolg. Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber ist der Verkauf einer Immobilie immer zeitaufwendig und man muss verschiedene fachspezifische Aspekte berücksichtigen. Für den Verkäufer der nicht über diese Immobilienkenntnisse verfügt ist dies oft eine gute Entscheidung einen Makler zu beauftragen laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber wird im ersten Schritt der Verkaufswert der Immobilie ermittelt. Basierend auf den individuellen Details des Objekts geschieht dies nach einem Sachwert-,Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren. Der Immobilienmakler Krefeld unterstützt Sie, alle für den Verkauf notwendigen Unterlagen der Immobilie bei den zuständigen Ämtern einzuholen. Sind alle Unterlagen beschafft so erstellen wir als Immobilienmakler Krefeld ein ansprechendes Exposé und veröffentlicht das Kaufangebot auf allen Onlineportalen.
Während der Verkaufstätigkeit koordinieren wir als Immobilienmakler Krefeld die Besichtigungstermine. Gibt es ernsthafte Interessenten treten wir als Makler in die Verkaufsverhandlungen und prüfen die Bonität der Interessenten. Sobald sich Verkäufer und Käufer über die Vertragsmodalitäten einig sind, wird mit Hilfe eines Notars der Vertrag aufgesetzt und nach Prüfung von beiden Seiten beurkundet. Dies sind laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber die wichtigsten Aufgaben eines Maklers bei Verkauf einer Immobilie.
Die Marktwertanalyse von Jürgen Schreiber Immobilien ist ein zielgenaues Mittel zur Preisbestimmung beim Verkauf einer Immobilie. Die Marktwertanalyse ist kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Sie hilft den Wert einer Immobilie richtig einzuschätzen. Mit Ihr können Sie Ihre Immobilie zum marktgerechten, Best erzielbarem Preis verkaufen. Beim Verkauf Ihrer Immobilie ist eine kompetente Analyse der Marktwerte durchzuführen und der genaue Immobilienwert zu ermitteln. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch mit unserer ganzen Infrastruktur. Als Immobilienmakler Krefeld bieten wir Ihnen dabei eine objektive Beratung und Vermittlung Ihrer Immobilie an. Gehen Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie kein Risiko ein. Der richtige Preis zur richtigen Zeit ist die Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung. Wir berücksichtigen die aktuellen Immobilienpreise und die aktuell herrschende Marktgegebenheiten wie Angebot und Nachfrage am Standorte der Immobilie. Denn wer den Preis deutlich zu hoch ansetzt verliert damit viele potentielle Interessenten und erzielt in der Regel erst nach sehr viel längerer Verkaufszeit einen deutlich geringeren Verkaufspreis, als es mit einem marktgerechten Verkaufspreis möglich gewesen wäre. Die Immobilie wird „verbrannt“. Beim Verkauf Ihrer Immobilie sind wir der richtige Partner bei der Marktwertanalyse. Bei der Ermittlung des marktgerechten Marktwerts Ihrer Immobilie beraten wir Sie gerne. Für uns ist der richtige Verkaufspreis die Basis für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie. Es ist unerlässlich den richtigen Marktwert zu finden. Haben Sie noch Fragen zur Marktwertanalyse so sprechen Sie uns gerne an.
Die Zeitdauer beim Hausverkauf wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst, so der Immobilienmakler Jürgen Schreiber. Bis ein Haus verkauft ist, angefangen bei der Verkaufsentscheidung und den ersten Verkaufsbemühungen bis zum endgültigen Eigentumsübergang an einen Verkäufer, vergehen in der Regel immer einige Monate. Die Zeitdauer hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. In der Regel sind mehrere Umstände und Aspekte für die Dauer verantwortlich. Für den Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter ist ein schneller Verkauf von der generellen Nachfrage abhängig. Die Region hat übergreifend wohl die größte Bedeutung für die Nachfrage. In Ballungsräumen wie München, Hamburg, Berlin und anderen Großstädten sind aufgrund des guten Arbeitsmarkts und hoher Kaufkraft stetig hohe Zuwanderungszahlen zu verzeichnen und damit stets auch eine hohe Wohnraumnachfrage. In ländlichen Gegenden ist die Nachfrage dagegen oft gering und die Zeitdauer des Hausverkaufs entsprechend höher. Für den Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter ist die Lage ein weiteres entscheidendes Kriterium, das die Zeitdauer beim Hausverkauf beeinflusst. Immobilien in guter Lage verkaufen sich zumeist schneller und auch zu einem guten Preis.
Wir haben die Erfahrung als Immobilienmakler Krefeld gemacht, das sich neu gebaute/ oder bezugsfreie Häuser leichter vermarkten lassen, als ältere Häuser. Je höher der Renovierungsbedarf, umso schwieriger gestaltet sich meist der Verkauf. Auch Gebäude, die erst noch energetisch saniert werden müssen, verkaufen sich schwieriger als Gebäude mit guten Energiekennzahlen. Die Kunst bei einem Hausverkauf ist, einen marktgerechten Angebotspreis zu ermitteln. Ist der Preis zu hoch kann alles andere stimmen und das Objekt ist nicht loszubekommen. Käufer sind oft erstaunlich gut über die marktübliche Preise informiert. Ein fairer realitätsnaher Angebotspreis ist also das A und O. Stimmt der Preis, findet sich in der Regel auch ziemlich schnell ein Käufer. Sollten Sie noch Fragen haben so sprechen sie uns gerne an.
Kompetente Immobilienmakler kennen den regionalen Immobilienmarkt
Kompetente Immobilienmakler kennen den regionalen Immobilienmarkt. Wir verfügen über ein langjährige praktische Erfahrung. Die Aufgaben eines Immobilienmakler umfasst nicht nur das Erstellen eines Expose oder das Nachweisen von Immobilien. Ein guter Immobilienmakler Krefeld begutachtet Grundstücke, beschafft und überprüft Objektunterlagen, gibt wertvolle Tipps zu Kaufverträgen, vermittelt die passende Finanzierung oder eine Steuerauskunft, unterstützt die Parteien bei Bauvoranfragen oder vermittelt Energieberater oder Handwerker um Fachfragen rund um die Immobilie zu klären. Der ansässige Immobilienmakler kennt den Lokalen und regionalen Immobilienmarkt und kann über die Entwicklung des Immobilienmarkts informieren. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der Immobilienbewertung. Eine Immobilienbewertung nach dem Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren gehört zu den Routineaufgaben eines Maklers. Ein guter Makler kennt die Wünsche und Bedürfnisse seiner Kunden und die wirtschaftliche Situation. Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen und vor mögliche Risiken warnen. Wir bleiben auch nach Vertragsabschluss Ansprechpartner für unsere Kunden. Niemals werden wir unsere Kunden zu einem Vertragsabschluss drängen. Dies sind einige Firmengrundsätze von Jürgen Schreiber Immobilien. Für uns gilt:
-Unsere Kompetenz Ihre Sicherheit-.
Wir legen weiterhin Wert auf eine faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Vermieten einer Immobilie ist eine sehr Anspruchsvolle Aufgabe. Hierfür ist Fachwissen sowie Erfahrung bei der Vermietung einer Immobilie unabdingbar. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt jede Immobilie eine individuelle auf Ihre Gegebenheit abgestimmte Strategie. Für die meisten stellt sich die Frage hole ich mir professionelle Hilfe beim Vermieten und wie hoch sind die Kosten. Durch das 2015 eingeführte Bestellerprinzip, welches besagt, dass derjenige den Immobilienmakler bezahlt, welcher ihn bestellt, ist es folglich nicht mehr ohne Weiteres möglich, die Provision des Immobilienmaklers vom Mieter einer Wohnimmobilie zu verlangen. Deshalb ist die Provision des Immobilienmaklers vom Vermieter zu bezahlen, weil dieser den Makler beauftragt, seine Immobilie zu vermieten. Eine Immobilie stellt für den Besitzer eine wertvolle Kapitalanlage dar. Diese kann neben dem Verkauf auch zu attraktiven Konditionen vermietet werden. Es müssen jedoch zahlreiche Einflussfaktoren beachtet werden. Neben der Qualität und der Lage der Immobilie kommt es hierbei insbesondere auf die Argumentation sowie das Verhandlungsgeschick während der Besichtigung an. In der entscheidenden Phase kann der kleinste Fehler dazu führen, dass sich der Interessent nach einem anderen Objekt umsehen, und die Vermietung erfolglos bleibt. Auch die Anforderung der Mieter steigt immer weiter. Neben der Nähe zu Einzelhändlern, Schulen, und Kindergärten sind Internetverbindung und die Nähe zu Parkmöglichkeiten sowie Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Mieter besonders wichtig. Neben diesen Kriterien müssen zahlreiche weitere Erfolgsfaktoren berücksichtigt werden, um das Objekt erfolgreich vermieten zu können. Wir bieten Ihnen einen professionellen und umfassenden Service. Bei uns profitieren Sie insbesondere von unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir helfen Ihnen Ihre Immobilie optimal zu präsentieren. Sollten Sie noch Fragen zur Vermietung an so sprechen Sie uns gerne an. Als Immobilienmakler Krefeld helfen wir Ihnen gerne weiter.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld können Grundstückspreise mitunter sehr stark variieren und umständehalber immer wieder steigen oder sinken. Für den Immobilienmakler Krefeld geben sogenannte Bodenrichtwerte eine erste annähernde Einschätzungs- und Vergleichsmöglichkeit an. Der Bodenrichtwert gibt als amtlichen Wert an, welchen Preis ein Quadratmeter Bodenfläche in einer bestimmten Zone aktuell hat, berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen der Gemeinde mindesten im 2 Jahres Turnus festgelegt. Er wird aus den zuletzt erzielten Kaufpreisen einer Region berechnet so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Sie dienen als Richtgröße für Käufer oder Verkäufer und ist jedoch keinesfalls verbindlich und variiert. Um den Bodenrichtwert zu ermitteln, werden Grundstücke mit ähnlichen Faktoren wie Nutzungsmöglichkeit, Lage und Infrastruktur zu Bodenrichtwertzonen zusammengefasst berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Diese können unterschiedlich groß sein, nur einzelne Straßen oder ganze Stadteile, bzw. Orte umfassen, so der Immobilienmakler Krefeld. Gutachterausschüsse für Grundstückswerte berechnen anschließend den Durchschnitt aktuell erzielter Preise bei Grundstücksverkäufen. Dieser Durchschnittspreis gilt dann als Bodenrichtwert für die gesamte Zone. Außerdem wird jedem Bodenrichtwert ein beschreibender Datensatz zugeordnet, der alle wertrelevanten Merkmale wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der Nutzung, Geschoßzahl, Baulandtiefe und Grundstücksfläche. Diese Merkmale definieren das Bodenrichtwertgrundstück. Laut dem Immobilienmakler Krefeld können einzelne Grundstücke innerhalb einer Bodenrichtwertzone in Ihren wertrelevanten Merkmalen von der Beschreibung der Merkmale des Bodenrichtwertgrundstückes abweichen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstücks in Bezug auf die wertbestimmenden Eigenschaften bewirken Zu- oder Abschläge vom Bodenrichtwert. Diese können aus Umrechnungsvorschriften des jeweiligen Gutachterausschusses abgeleitet werden.
Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber ist eine gute Verkaufsstrategie das A + O beim Immobilienverkauf. Wer mal eben seine Immobilie ohne sorgfältige Vorbereitung verkaufen will, verliert unter Umständen viel Geld. Hinzu kommt dann oftmals noch unnötiger Ärger und Zeitverlust für alle Beteiligten und Haftungsfallen. Mit einer optimierten Verkaufsstrategie und mit Tipps von uns gibt es keine böse Überraschungen. Es sollten im Vorfeld alle Details geprüft werden. Der Gang ins Bauaktenarchiv sowie die Einsicht in die Altlasten- und Baulastenauskunft sind nur wenige der ersten Schritte. Ebenfalls ist eine Begutachtung durch einen Bausachverständigen, der das Haus auf Bauschäden untersucht, von Vorteil. Vorhandene Bauschäden kann man dann bereits mit Handwerkern durchsprechen und vorliegende Kostenvoranschläge geben Ihnen und dem Interessenten Sicherheit und schützen Sie während der Preisverhandlung. Wir raten Ihnen, die für den Verkauf in Frage kommende Zielgruppe zu bestimmen. Anhand der Zielgruppe können Sie dann die Vermarktung darauf abstimmen. Ein weiterer Schritt für eine gute Verkaufsstrategie ist eine zielorientierte Preisstrategie. Die richtige Preisstrategie ist nicht nur eine einfache Rechenaufgabe, auch die mögliche Käuferzielgruppe und viele andere Faktoren spielen eine Rolle. Legen Sie sich eine Verkaufsstrategie zurecht. Viele Käufer wollen über den Preis verhandeln. Da Sie Ihre Mängel des Hauses kennen, lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Überlegen Sie sich aber frühzeitig, wie sie reagieren möchten, damit in diesen Situationen kein persönlichen Emotionen Ihren Verkauf gefährden. Beachten Sie diese Dinge so dürfte eine erfolgreichen Verkauf nichts entgegenstehen.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, welches Eigentumsverhältnisse einer Liegenschaft rechtswirksam regelt so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Es beinhaltet Informationen zur Lage, den Lasten (Hypotheken, Grundschuld) und den Rechten (Wegerecht, Nießbrauchrecht) eines Grundstücks. Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber ist das Eigentum an Grund und Boden ein ausgesprochen beachtenswerter und knapper Vermögenswert. Damit gewisse Rechte und Plichten im Zusammenhang mit einem Grundstück festgelegt und geltend gemacht werden können, setzt dies entsprechende Einträge und Vermerke im Grundbuch für den Immobilienmakler Krefeld voraus. Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist das Grundbuch wie folgenden Abschnitten aufgeteilt aufgebaut:
1 Aufschrift
In diesem Abschnitt sind das zuständige Amtsgericht, der Grundbuchbezirk, der Band sowie die fortlaufende Aktennummer des Blattes des Grundbuchs vermerkt. Zusätzlich sind die Schließungs- und Umschreibungsvermerke hier zu finden.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld findet man hier Angaben zur genauen Lage des Grundstückes mit der Gemarkung, dem Flurstück, der Flurstücknummer und der Grundstücksgröße.
Hier werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Beispielweise werden hier die Eigentümer eingetragen. Die Eintragungen müssen immer geändert werden, wenn die Immobilie den Besitzer wechselt berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Ein Auszug aus diesem Bereich gilt als Beleg für die Eigentümerschaft.
Das Grundbuch beschreibt in diesem Abschnitt alle Lasten und Beschränkungen, mit Ausnahme der Grundpfandrechte eines Grundstücks. Zu den Lasten gehören Reallasten, Nießbrauchrechte, das Erbbaurecht, eingetragene Wohnrechte, Vorkaufsrechte und Wegerechte. Laut dem Immobilienmakler Krefeld werden hier auch Zwangsversteigerungs- oder auch Insolvenzvermerke erfasst.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld werden hier alle Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden und Pfandrechte erfasst. Wenn z. B. eine Hypothek auf ein Baugrundstück aufgenommen wird, erfolgt der entsprechende Grundbucheintrag in der Abteilung III. Ein Auszug aus der Abteilung III des Grundbuchs kann vor allem für Banken interessant sein.
Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an, welche Entgelte für Mietwohnungen in der betreffenden Gemeinde in den vergangenen Jahren für Wohnraum verlangt wurde. Der Mittelwert dieser Beträge entspricht der ortsüblichen Vergleichsmiete berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Dies ist in § 558, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Laut dem Immobilienmakler Krefeld sind Wohnungen, deren Miethöhe per Gesetz oder aufgrund einer Förderzusage festgelegt wurden von dem Vergleich ausgeschlossen. Bei der Ermittlung der üblichen Vergleichsmiete für eine zu vermietenden Wohnung oder Haus ist es laut dem Immobilienmakler Krefeld wesentlich , dass für den Vergleich herangezogene Wohnungen in der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage sowie im Hinblick auf die energetischen Voraussetzungen vergleichbar sind.
Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?
Für den Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber gibt es unterschiedliche Möglichkeiten die Vergleichsmiete zu ermitteln:
Ist für die Stadt oder den Ort ein Mietspiegel vorhanden, erleichtert dies die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erheblich so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Der Mietspiegel wird von der jeweiligen Stadt oder auch Gemeinde in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden herausgegeben und gibt Auskunft darüber, welche Mieten für Wohnraum im betreffenden Gebiet zum Zeitpunkt der Betrachtung zu zahlen sind. Laut dem Immobilienmakler Krefeld unterscheidet man zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Mietspiegel.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld gibt der einfache Mietspiegel gemäß §558c, Absatz 1 BGB eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten oder die vergleichbaren Gebieten zu zahlende Entgelte. Diese Übersicht wird von der Stadt und Interessenvertretern der Mieter und Vermieter erstellt. Laut dem Immobilienmakler Krefeld soll der einfache Mietspiegel im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.
Ein qualifizierter Mietspiegel gibt ebenfalls Auskunft über die am Ort jeweils zu entrichtenden Mieten und wird ebenfalls von der Stadt und Interessenverbänden von Mietern und Vermieter erstellt. Laut dem Immobilienmakler Krefeld geschieht dies jedoch nach anerkannten wissenschaftlichen Grundätzen. Der qualifizierte Mietspiegel muss alle 2 Jahre der Marktentwicklung angepasst werden. Nach 4 Jahren ist er zwingend neu zu erstellen berichtet der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber.
Ist in einer Stadt oder einem Ort kein Mietspiegel vorhanden kann die ortsübliche Vergleichsmiete alternativ über Vergleichswohnungen ermittelt werden. Laut dem Immobilienmakler Krefeld sind hierbei folgende Faktoren entscheidend:
Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen werden vom Staat mit einer sogenannten Spekulationssteuer belegt, wenn bei diesem Geschäft die Spekulationsfrist nicht eingehalten wird so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist die Höhe der Spekulationssteuer abhängig vom ermittelten Wertgewinn sowie dem persönlichen Steuersatz. Das bedeutet, der Hausverkauf oder Wohnungsverkauf wird über private Einkünfte versteuert. Die Spekulationsfrist bei Immobilien beträgt 10 Jahre ab Zeitpunkt des Kaufs. Verkauft der Immobilienbesitzer eine Immobilie nach Ablauf der Frist, entfällt die Spekulationssteuer schildert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Spekulationssteuer fällt beim Verkauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen an, wenn das Objekt innerhalb der Zehnjahresfrist wiederverkauft wird und dabei Spekulationsgewinn abwirft – also wenn der Verkaufspreis über dem Kaufpreis liegt. Es gibt jedoch Ausnahmeregeln wo keine Spekulationssteuer anfällt schildert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. So entfällt die Spekulationssteuer wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken selbst genutzt wurde. Bei einer geerbten Immobilie ist der ursprüngliche Kaufzeitpunkt, also der Zeitpunkt des Kaufs durch den Erblasser, maßgebend für den Beginn der Spekulationsfrist. Dieser Zeitpunkt gilt auch bei einer Schenkung. Die Spekulationssteuer kann aber durch entstehende Kosten beim Verkauf gemindert werde. Verkaufskosten (z.B. Maklergebühren) Kaufnebenkosten (z.B. Grunderwerbsteuer) Modernisierungskosten und die Vorfälligkeitsentschädigung können bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden erläutert der Immobilienmakler Krefeld.
Eine Eigentumswohnung kostet normalerweise deutlich weniger als ein Haus. Für den Immobilienmakler Krefeld bedeutet dies, dass dadurch die Finanzierung einfacher zu bekommen und die Rückzahlung deutlich kürzer und die Belastung monatlich geringer ist. Meistens ist die Wohnfläche kleiner, die Höhe der notwendigen Gelder für Renovierung, Instandhaltung, Modernisierung und Betrieb recht gering berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Auch ist der Unterhalt günstiger durch die gemeinsame Übernahme der Eigentümergemeinschaft so der Immobilienmakler Krefeld. Das Gleiche gilt für die Verwaltungskosten, die auf alle Parteien aufgeteilt werden. Die meisten ETW liegen zentral im weiteren Stadtkernbereich und eine hervorragende Infrastruktur ist meist vorhanden schildert der Immobilienmakler Krefeld. Eigentumswohnungen sind für Singles, kinderlose Paare und ältere Paare aufgrund der kleineren Größe interessanter. Die eigene Verantwortlichkeit hält sich in Grenzen, ein Verwalter ist zuständig. Eine ETW ist eine hervorragende Kapitalanlage. Die Zimmer findet man hier immer auf einer Ebene, es gibt kaum Treppensteigen weiß der Immobilienmakler Krefeld zu berichten.
Nachteile einer Eigentumswohnung
Leider hat der Eigentümer aufgrund der Eigentümergemeinschaft nur einen engen Spielraum für eigene Entscheidungen in Bezug auf Objektgestaltung oder Veränderungen. Man wohnt direkt neben und unter oder über Nachbarn, das kann zu Problemen führen erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Die Hauskosten müssen einkalkuliert werden. Aufgrund der vorhandenen Hausordnung ist man nicht unabhängig. Oft sind auch die Pkw-Stellplätze ein großes Problem
Den Begriff Nießbrauchrecht hört man öfters im Zusammenhang mit einer Schenkung berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Es gibt dem Nießbraucher das Recht, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und Einnahmen wie Miete daraus zu erzielen, ohne dass es ihm selbst gehört. Für den Immobilienmakler Krefeld Der Berechtigte profitiert der Berechtigte also in zweierlei Hinsicht und kann damit zwei von drei Rechten eines Eigentümers wahrnehmen. Verzichten tut er lediglich auf das dritte Recht, nämlich über die Sache zu verfügen. Er kann die Immobilie nicht verkaufen so der Immobilienmakler Krefeld. Dieses Recht hat nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Am häufigsten kommt der Nießbrauch bei Immobilien zur Anwendung, und zwar in Form Nutzen daraus zu ziehen berichte der Immobilienmakler Krefeld. Das Recht des Nießbrauchs muss übrigens nicht für die gesamte Immobilie festgelegt werden. Es kann sich auch auf einen Teil der Immobilie beschränken – etwa eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus so der Immobilienmakler Krefeld. Dann ist von einem Bruchteilnießbrauch die Rede. Möglich ist auch ein Quotennießbrauch, der eine anteilige Nutzung vorsieht. Laut dem Immobilienmakler Krefeld muss ein Nießbrauchrecht notariell beglaubigt werden und im Grundbuch in Abteilung II eingetragen werden. In der Regel wird ein Nießbrauchrecht lebenslang vereinbart. Es kann aber auch eine feste Dauer festgelegt werden oder durch schriftliche Vereinbarung gelöst werden erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Das Nießbrauchrecht ist nicht vererbbar. Auch beim Verkauf der Immobilie bleibt das Recht bestehen es sei denn es wurde was anderes vereinbart In der Regel erlischt das Recht bei Tod des berechtigten.
Für den Immobilienmakler Krefeld berechtigt ein lebenslanges Wohnrecht einer Immobilie bzw. Wohnung ohne Mietzahlung bis zum Lebensende unter Berücksichtigung der vertraglichen Regelungen zu nutzen. Das Wohnrecht ist gesetzlich im BGB geregelt schildert der Immobilienmakler Krefeld. Darin ist verankert, das dieses Recht personengebunden ist und somit nicht übertragbar ist. Zudem besteht die Berechtigung, Familienmitglieder oder Personen zur Pflege aufzunehmen. Ein Verkauf der Immobilie berührt das Wohnrecht nicht. Dieses bleibt bestehen auch wenn der Eigentümer wechselt so der Immobilienmakler Krefeld. Eine Änderung wird nur rechtskräftig wenn beide Parteien dieser zustimmen. Es muss keine Eintragung ins Grundbuch stattfinden schildert der Immobilienmakler Krefeld. Wir empfehlen aber diesen Schritt zu gehen, um bei Konflikten Ansprüche gelten machen zu können. Es ist auch wichtig, neben der Eintragung im Grundbuch einen Vertrag zwischen den Parteien aufzusetzen. Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist es sinnvoll, den Vertrag notariell beglaubigen zu lassen. Um Streitigkeiten in Bezug auf die Kosten zu vermeiden, empfiehlt der Immobilienmakler Krefeld, diesen Aspekt im Vertrag festzuhalten. In der Regel trägt der zum Wohnen auf Lebenszeit Berechtigte die umlagefähigen Nebenkosten und Heizkosten aber nach Vereinbarung auch Kosten für kleine Reparaturen. Der Eigentümer ist verantwortlich für die Begleichung von Instandhaltungs- sowie Instandsetzungskosten sagt der Immobilienmakler Krefeld.
Für den Immobilienmakler Krefeld gibt es einiges zu beachten bei einer Immobilienbesichtigung damit beim Kauf nichts schief geht. Bevor man sich für eine Immobilie entscheidet werden in der Regel mehrere Immobilien besichtigt. Der in Krefeld ansässige Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber weiß daß es dabei einiges zu beachten gibt. Möchten Sie eine Immobilie in Krefeld kaufen, werden Sie sicherlich einige Besichtigungstermine mit Verkäufer wahrnehmen, bevor Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden haben. Laut dem Immobilienmakler Jürgen Schreiber sollt man ganz genau hinschauen, denn beim Immobilienkauf heißt es in der Regel „gekauft wie gesehen“. Es gibt nur wenige Mängel die sie im Nachhinein preismindernd gelten machen können berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Doch bei der Besichtigung geht es nicht nur um spätere eventuelle Mängel, sondern auch darum, dass Sie eine Immobilie finden, die wirklich langfristig zu Ihnen passt. Laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber passiert es oft, das man sich Hals über Kopf in ein Detail verliebt und dabei dann, wie bei der Liebe üblich, alle Vernunft über Bord wirft. Dies sollten Sie vermeiden, denn mit einer solchen Kaufentscheidung werden Sie auf Dauer nicht glücklich schildert der Immobilienmakler Krefeld. Vergewissern Sie sich, dass die Gegebenheiten wirklich mit Ihren Bedürfnissen übereinstimmen. Für den Immobilienmakler Krefeld ist es auch wichtig, die Heizungsanlage, die Fenster, die Dämmung und die Elektroinstallation genau unter die Lupe zu nehmen. Aber auch das Alter der Wasserleitungen ist von Bedeutungen. Rohrbrüche können schwere Schäden nach sich ziehen. Für den in Krefeld tätigen Immobilienmakler Krefeld ist die Bausubstanz ein wichtiges Kriterium. Laut dem Immobilienmakler Krefeld weisen ältere Gebäude oft erhebliche Mängel an der Bausubstanz auf. Für einen Laien sind diese oft nicht zu erkennen. so dass Sie vor einer endgültigen Kaufentscheidung einen Fachmann zu Rate ziehen sollten. Als erfahrener Immobilienmakler Krefeld stehen wir Ihnen natürlich gern beratend zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Objekt und besichtigen es gemeinsam. Wir sind als Immobilienmakler Krefeld auch im Raum Krefeld, Moers, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und am linken Niederrhein für Sie tätig. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne und geben Ihnen die nötige Unterstützung beim Hauskauf.
Der Kaufvertrag
Der Kaufvertrag beim Immobilienkauf ist an hohe gesetzliche Auflagen geknüpft so der in Krefeld ansässige Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Für den Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter ist der Kaufvertrag sehr kompliziert und somit auch umfangreich. Dies trifft für den Hauskauf oder den Verkauf einer Eigentumswohnung zu. Der Kaufvertrag muss laut dem Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter immer durch einen Notar beurkundet werden. Erfolgt dies nicht gilt der Kaufvertrag als nicht durchgeführt. Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist der Notar keiner Partei verpflichtend, sondern fungiert als neutraler Dritter. Dieser erstellt im ersten Schritt einen Vertragsentwurf nach Vorstellungen vom Käufer und Verkäufer und schickt diesen den Parteien zur Prüfung zu. Ein versierter Immobilienmakler oder Rechtsanwalt sollte diesen Vertrag noch mal überprüfen ob z.B. alle Besonderheiten oder Vertragsdetails enthalten sind. Hier gehören etwaige Besonderheiten dazu wie z.B. Gegenstände die im Objekt verbleiben sollen erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Der Kaufvertrag sollte außerdem die Angaben der Vertragsparteien enthalten. Auch sollte der Kaufgegenstand detailliert bestimmt sein schildert der Immobilienmakler Krefeld. Dazu gehört die Lage der Immobilie, die genaue Anschrift und Details zum Grundbucheintrag. Weiterhin sind eventuelle Grundschulden, andere Rechte Dritter (Wohnrecht, Leitungsrecht, Notwegerecht, etc.) und ein Grundbuchauszug als Anlage in den Kaufvertrag aufzunehmen. Für den Immobilienmakler Krefeld und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter gehört natürlich auch der Kaufpreis mitsamt aller Zahlungsmodalitäten in den Vertrag. Hierzu zählen die Fristen, zu denen die Zahlung zu erfolgen hat und ein Übergabetermin. Sinnvoll ist auch eine Vereinbarung für Schäden, die zwischen Unterzeichnung des Notarvertrages und Eigentumsübereignung entstehen können. Handelt es sich beim Kauf um eine Eigentumswohnung so gehören neben der Wohnung noch weitere Anteile zum Objekt berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Diese können ein Kellerraum, eine Garage oder aber Sondernutzungsrecht an Gartenflächen, Stellplätzen sein. Aber auch das Gemeinschaftseigentum mit den erlaubten Nutzungsrecht müssen aufgeführt werden. Haben Sie beim Verkauf oder Ankauf Fragen so können Sie uns gerne kontaktieren.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber erwirbt man bei einem Kauf einer Eigentumswohnung nicht nur das Sondereigentum an der Wohnung, sondern auch Anteile am Gemeinschaftseigentum. Zu dem Gemeinschaftseigentum gehören beispielsweise Anteile am Grundstück, am Treppenhaus, an Strom und Wasserleitungen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentum sind alle Eigentümer gemeinsam zuständig schildert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Für den Immobilienmakler Krefeld ist der damit verbundene Aufwand lässt sich jedoch in Eigenregie kaum überblicken. Eine professionelle Hausverwaltung leiste hier wertvolle Hilfe so der Immobilienmakler Krefeld. Für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind in der Eigentümergemeinschaft alle gemeinsam verantwortlich. Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet sich mit seinem Miteigentumsanteil an den Kosten und Lasten zu beteiligen. Für den Immobilienmakler Krefeld ist es sinnvoll hierfür einen Wirtschaftsplan zu erstellen der die jährlichen Einnahmen und Ausgaben beinhaltet. Aach die Beträge der Eigentümer zur Instandhaltungsrückstellung müssen festgelegt werden und auf ein dafür eingerichtetes Konto deponiert werden. Entscheidungen die das Gemeinschaftseigentum betreffen dürfen nicht von den einzelnen Eigentümer sondern müssen von allen Eigentümern beschlossen werden. Bei dem Sondereigentum ist der Eigentümer selber verantwortlich berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Sondereigentum ist im wesentlichen alles, was sich innerhalb der Wohnung selbst befindet. Dazu zählen z.B. Innentüren, nicht tragende Innenwände, Deckenverkleidungen, Fußbodenbeläge und sanitäre Einrichtungen. Ale alleiniger Eigentümer müssen Sie bei Schäden am Sondereigentum auch alleine für die entstehenden Kosten
Laut dem Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber treffen sich bei einer Eigentümerversammlung alle stimmberechtigten Wohnungseigentümer sowie die Hausverwalter um Beschlüsse über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohneigentums zu treffen. Bei einer Eigentümerversammlung gibt es unterschiedliche Vorstellungen über die Investitionen die am Haus getätigt werden sollen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Jede Entscheidung bedarf daher einer Abstimmung innerhalb der Eigentümerversammlung. Je nach Art des Beschlusses ist dafür eine andere Mehrheit notwendig schildert der Immobilienmakler Krefeld. Für den Immobilienmakler Krefeld gilt bei Abstimmungen das Mehrheitsprinzip. Dabei ist je nach Art des Beschlusses eine andere Mehrheit notwendig. Laut dem Immobilienmakler wird zwischen der einfachen Mehrheit, der qualifizierten Mehrheit, der doppelt qualifizierten Mehrheit und der Allstimmigkeit unterschieden. Welche Mehrheit gefordert wird hängt vom Gegenstand der Abstimmung ab erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Bei einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit müssen je nach Teilungserklärung mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Anwesenden oder die Mehrheit der Miteigentumsanteile über den Beschluss abstimmen erläutert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Für den Immobilienmakler Krefeld wird die einfache Mehrheit für die Entscheidungsfindung der meisten Beschlüsse in einer Wohnungseigentümer benötigt. Laut dem Immobilienmakler Krefeld gehören hier zu Wirtschaftspläne, Anstellung/Auswechslung des Hausmeisters, Entlastung des Verwalters. Bei einer Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit müssen mindesten 51 Prozent der Eigentümer über den Beschluss abstimmen. Diese Mehrheitsform wird nach WEG (Wohneigentumsgesetz) lediglich für die Entziehung von Wohneigentum benötigt, beispielweise wenn der Wohnungseigentümer mit Zahlungen mehr als 8 Monat im Rückstand ist oder sich ordnungswidrig verhält erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Bei der doppelt qualifizierten Mehrheit müssen mindestens 75 Prozent aller Eigentümer (Kopfprinzip) und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile über den Beschluss abstimmen erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Für den Immobilienmakler Krefeld find die doppelt qualifizierte Mehrheit Anwendung bei Modernisierungsmaßnahmen. Laut Immobilienmakler Krefeld müssen bei der Allstimmigkeit alle im Grundbuch eingetragene Eigentümer über den Beschluss abstimmen. Laut dem Immobilienmakler Krefeld kommt dieser einstimmig getroffene Beschluss bei baulichen Veränderungen zum tragen.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld beschließt die Wohnungseigentümerversammlung den Wirtschaftsplan. Dieser wird vom Hausverwalter unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf das kommende Wirtschaftsjahr erstellt erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Auf der Grundlage des Wirtschaftsplans ergibt sich der monatliche Betrag, den jeder Eigentümer für die Bewirtschaftung des Wohneigentums zu entrichten hat schildert der Immobilienmakler Krefeld. Zum sogenannten Hausgeld gehört beispielsweise die Instandhaltungsrücklage. Diese ist zweckgebunden und darf nur dafür verwendet werden, um das Gemeinschaftseigentum instand zu halten bzw. nach einem Schaden wieder instand zu setzen.
Des Weiteren ist es nach § 28 Absatz 2 WEG die Aufgabe des Verwalters eine Jahresabrechnung aufzustellen, damit die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossen Vorschüsse beschließen können.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld regelt die Teilungserklärung die Aufteilung von Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus. In der Teilungserklärung werden auch die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümer definiert. In der Teilungserklärung werden die Eigentumsverhältnisse innerhalb einer Eigentümergemeinschaft geregelt berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Der Verkauf einzelner Wohnungen ist einem Grundstückseigentümer nur dann möglich, wenn das Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum aufgeteilt ist und eine Teilungserklärung existiert berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Nach den Bestimmungen des Wohneigentumsgesetz regelt die Teilungserklärung die Einteilung einer Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. In der Teilungserklärung werden, neben der Abgrenzung einzelnen räumlichen Einheiten, auch die von allen Miteigentümern genutzten Einzelkomponenten (Gemeinschaftseigentum) geregelt berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum tragende Wände, Das Dach, Haustüren, die Fassade, Geländer und Gitter von Balkonen, die Heizungsanlage, der Hausflur, das Treppenhaus oder ein Aufzug. Laut dem Immobilienmakler Krefeld sind bei Veränderungen oder Maßnahmen zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums entsprechende Beschlüsse in der Eigentümerversammlung notwendig. Für den Immobilienmakler Krefeld gilt das sogenannte Kopfprinzip bei Abstimmungen in der Eigentümerversammlung vorausgesetzt in der Teilungserklärung ist nichts anderes vereinbart. Für das Sondereigentum hingegen sind die jeweiligen Wohnungseigentümer selbst verantwortlich schildert der Immobilienmakler Krefeld. Zum Sondereigentum zählen die zu wohnzwecken dienenden Räume, Innentüren, dem Innenraum des Balkons, nicht tragende Innenwände oder Fußbodenbeläge in der Wohnung. Aber auch Garagen und Kellerräume können zum Sondereigentum zählen. Laut dem Immobilienmakler Krefeld bezeichnet man das Sondereigentum an einer Wohnung Wohnungseigentum. Bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes spricht man von Teileigentum erläutert der Immobilienmakler Krefeld.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld standen die in Deutschland stark gestiegenen Mieten immer wieder in der Kritik. Immer weiter steigende Mieten und kaum noch auffindbarer bezahlbarer Wohnraum bracht viele Haushalte an Ihre Belastungsgrenze berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Hiervon waren insbesondere die deutschen Ballungszentren betroffen schildert der Immobilienmakler Krefeld. Um die Mietsteigerung zu stoppen und Wohnraum wieder bezahlbar zu machen führte die Bundesregierung die Mietpreisbremse ein. Ziel der Mietpreisbremse ist, das starke Preiserhöhungen bei der Miete vermieden werden erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Im Fokus stehen dabei insbesondere Neuvermietungen. Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz im Juni 2015 dürfen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld wird vorausgesetzt, das eine Rechtsverordnung der Landesregierung vorliegt, die das Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt ausweist. Damit die Landesregierung die Rechtsverordnung ausweisen kann, muss die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet sein. Bsp. Indizien: Mieten steigen stärker als im Bundesdurchschnitt; durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte deutlich höher als im Bundesdurchschnitt; geringer Leerstand bei großer Nachfrage; Bevölkerung wächst, ohne das durch Neubautätigkeit der notwendige Wohnraum geschaffen wird erklärt der Immobilienmakler Krefeld. Diese Rechtsverordnung ist für 5 Jahre gütig und kann nach Ablauf verlängert werden. Laut dem Immobilienmakler gibt es jedoch Ausnahmen für diese Regelung. So z.B. bei:
erläutert der Immobilienmakler Krefeld.
Der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber steht Ihnen in Sachen Verkauf Ihrer Immobilie kompetent und diskret in allen Belangen zur Seite. Für den Immobilienmakler Krefeld kann der Verkauf und die Vermietung von Immobilien eine Mehrzahl von Risiken in sich bergen. Wir als Immobilienmakler Krefeld bringen Sicherheit in die Vermarktung Ihres Objektes. Die mühsame zeit- und nervenaufreibende Suche nach dem passenden Käufer für Ihr wertvolles Eigentum kann ab sofort zu Ihrer Freizeit und zur Aufgabe des Immobilienmaklers Krefeld Jürgen Schreiber werden. Überzeugen Sie sich persönlich von unserem Leistungsspektrum als Immobilienmakler Krefeld. Ein erstes Beratungsgespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld sind in den letzten Dekaden sowohl Baulandpreise als auch Baupreise teilweise explosionsartig gestiegen. Für den Immobilienmakler Krefeld hat dieser Preiswettbewerb zu steigenden Miet- und Kaufpreisen geführt. Dies hat zur Folge, dass viele Einkommensgruppen, insbesondere die Einkommensschwachen, in vielen Lagen erhebliche Probleme haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Um dieser Entwicklung entgegen zu steuern soll das Baulandimmobilisierungsgesetz eine Beitrag leisten, einfacher Bauland für Wohnzwecke zu mobilisieren berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen und hierbei das Bauplanungsrecht zu verbessern erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld wird angestrebt, dass Gemeinden einfacher Bauland mobilisieren können und zum andern sollen die Möglichkeiten des Flächenzugriffs der Gemeinden gestärkt werden. Die wesentlichen Neuerungen sind:
Des Weiteren ist geplant, die Obergrenzen, die bisher für Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung galten, als Orientierungswerte auszugestalten; dadurch soll eine größere Flexibilität im Hinblick auf die Bebauungsdichte erreicht werden, vor allem bei der Ausweisung von Wohngebieten erklärt der Immobilienmakler Krefeld. . Schließlich sollen Aspekte des Klimaschutzes oder auch der Digitalisierung durch die Novellierung gestärkt werden. So rücken Grün- und Freiflächen als Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung mehr in den Fokus. Die Belange des Mobilfunkausbaus mit dem Ziel der flächendeckenden Mobilfunkversorgung werden ebenso wie die Elektromobilität als Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität weiterentwickelt
Laut dem Immobilienmakler Krefeld bilden in Deutschland Mietspiegel die Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für den Vermieter diene Sie dazu, die Miete für Ihre Wohnung festzulegen oder eine Mieterhöhung zu begründen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Mieter können Mietspiegel heranziehen, um Informationen zu erhalten, ob sie die passende Miete zahlen. Mit der Reformierung des Mietspiegelrechts treten zum 1. Juli 2022 einige Änderungen in Kraft schildert der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld treten mit der Reform des Mietspiegelrechts zum 01. Juli 2022 einige Änderungen in Kraft. Das neue Mietspiegelreformgesetz beinhaltet unter anderem einheitliche Vorgaben für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel. So soll vor allem eine rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Wiedergabe der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden erklärt der Immobilienmakler Krefeld. In der Vergangenheit war es immer öfter der Fall, dass qualifizierte Mietspiegel vor Gericht angezweifelt wurden. Streitpunkt in solchen Fällen war häufig die ungenaue Abbildung des Wohnungsmarktes und die fehlende wissenschaftliche Grundlage der Mietspiegel erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kam es häufig, wenn zum Beispiel Mieter mit Mieterhöhungen nicht einverstanden waren. Um den Mietspiegel zukünftig rechtssicherer zu machen und den Wohnungsmarkt realistischer abzubilden, haben Bundestag und Bundesrat am 25.06.2021 die Reform des Mietspiegelrechts beschlossen schildert der Immobilienmakler Krefeld. Sofern die Mietspiegel den neuen gesetzlichen Standards entsprechen, wird juristisch zukünftig angenommen, dass sie nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind. Damit können sie dann vor Gericht nicht mehr ohne weiteres angezweifelt werden. Laut dem Immobilienmakler Krefeld waren Gemeinden in Deutschland bislang nicht zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Mit der Reform, die ab dem 01.07.2022 in Kraft tritt, ändert sich das jetzt. Erstellt werden müssen Mietspiegel dann für alle Gemeinden ab 50.000 Einwohnern. Für Gemeinden, die erstmalig einen Mietspiegel erstellen, muss dieser bis zum 01.01.2023 vorliegen. Für qualifizierte Mietspiegel räumt der Gesetzgeber den Gemeinden etwas mehr Zeit ein. Diese müssen bis zum 01.01.2024 erstellt werden. Laut dem Immobilienmakler Krefeld gelten bei der Erstellung qualifizierter Mietspiegel einheitliche Vorgaben. Die neue Mietspiegelverordnung legt dafür gesetzliche Mindeststandards fest berichtete der Immobilienmakler Krefeld. Für den Immobilienmakler Krefeld soll damit das Ziel erreicht werden, dass Mietspiegel zukünftig vor Gericht nicht mehr angezweifelt werden können. Weiter wird die Auskunft für Mieter und Vermieter über
Laut dem Immobilienmakler Krefeld spricht man von sektoralem Bebauungsplan, wenn sich ein Bebauungsplan nur auf bestimmte Bereiche (Sektoren) bezieht. Die Einführung von sogenannten sektoralen Bebauungsplänen soll es Gemeinden ermöglichen im ungeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem neuen Bebauungsplantyp festsetzen zu können berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Dieser setzt fest, dass insbesondere nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die die baulichen Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen schildert der Immobilienmakler Krefeld. Es kann sich aber auch ein Vorhabenträger in einem städtebaulichen Vertrag dazu verpflichten, die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung einzuhalten erläutert der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Für den Immobilienmakler Krefeld gehören hierzu die Einhaltung der Mietpreisbremse. Damit wird erstmals eine Rechtsgrundlage geschaffen, um auch die Entwicklung von Wohnungsbauvorhaben im ungeplanten Innenbereich an die dargestellten Voraussetzungen zu knüpfen erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld soll die Möglichkeit dieses neuen Planungsinstrument zunächst bis zum 31.12.2024 befristet sein.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld können durch das Mietrechtanpassungsgesetz von 2018 können Vermieter Modernisierungskosten in Höhe von 8 Prozent ( vorher 11 % ) auf die Mieter umgelegt werden. Die Absenkung der Modernisierungsumlage greift für Modernisierungen, die ab dem 1.1.2019 angekündigt werden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Ferner gilt für die Umlage von Modernisierungskosten nun eine Kappungsgrenze von 3 Euro je Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren. . Sofern die Miete unterhalb von 7 Euro je Quadratmeter liegt, darf die Miete infolge einer Modernisierung nur 2 Euro innerhalb von 6 Jahren steigen schildert der Immobilienmakler Krefeld.
Laut dem Immobilienmakler Krefeld bilden in Deutschland Mietspiegel die Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für den Vermieter diene Sie dazu, die Miete für Ihre Wohnung festzulegen oder eine Mieterhöhung zu begründen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Mieter können Mietspiegel heranziehen, um Informationen zu erhalten, ob sie die passende Miete zahlen. Mit der Reformierung des Mietspiegelrechts treten zum 1. Juli 2022 einige Änderungen in Kraft schildert der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld treten mit der Reform des Mietspiegelrechts zum 01. Juli 2022 einige Änderungen in Kraft. Das neue Mietspiegelreformgesetz beinhaltet unter anderem einheitliche Vorgaben für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel. So soll vor allem eine rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Wiedergabe der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden erklärt der Immobilienmakler Krefeld. In der Vergangenheit war es immer öfter der Fall, dass qualifizierte Mietspiegel vor Gericht angezweifelt wurden. Streitpunkt in solchen Fällen war häufig die ungenaue Abbildung des Wohnungsmarktes und die fehlende wissenschaftliche Grundlage der Mietspiegel erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kam es häufig, wenn zum Beispiel Mieter mit Mieterhöhungen nicht einverstanden waren. Um den Mietspiegel zukünftig rechtssicherer zu machen und den Wohnungsmarkt realistischer abzubilden, haben Bundestag und Bundesrat am 25.06.2021 die Reform des Mietspiegelrechts beschlossen schildert der Immobilienmakler Krefeld. Sofern die Mietspiegel den neuen gesetzlichen Standards entsprechen, wird juristisch zukünftig angenommen, dass sie nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind. Damit können sie dann vor Gericht nicht mehr ohne weiteres angezweifelt werden. Laut dem Immobilienmakler Krefeld waren Gemeinden in Deutschland bislang nicht zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Mit der Reform, die ab dem 01.07.2022 in Kraft tritt, ändert sich das jetzt. Erstellt werden müssen Mietspiegel dann für alle Gemeinden ab 50.000 Einwohnern. Für Gemeinden, die erstmalig einen Mietspiegel erstellen, muss dieser bis zum 01.01.2023 vorliegen. Für qualifizierte Mietspiegel räumt der Gesetzgeber den Gemeinden etwas mehr Zeit ein. Diese müssen bis zum 01.01.2024 erstellt werden. Laut dem Immobilienmakler Krefeld gelten bei der Erstellung qualifizierter Mietspiegel einheitliche Vorgaben. Die neue Mietspiegelverordnung legt dafür gesetzliche Mindeststandards fest berichtete der Immobilienmakler Krefeld. Für den Immobilienmakler Krefeld soll damit das Ziel erreicht werden, dass Mietspiegel zukünftig vor Gericht nicht mehr angezweifelt werden können. Weiter wird die Auskunft für Mieter und Vermieter über
Laut dem Immobilienmakler Krefeld ist am 01.12.2020 die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Das Sondereigentum kann sich danach nach dem 01.12.202 auch auf außerhalb des Gebäudes liegende Grundstücksflächen beziehen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Demnach sind für den Immo0bilienmakler Krefeld Stellplätze uneingeschränkt sondereigentumsfähig. Sie werden dann wie abgeschlossene Räume behandelt. Voraussetzung hierfür ist, dass statt der Abgeschlossenheitserklärung die eindeutige Bestimmung der betreffenden Fläche durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt ist. Das Sondereigentum kann (neben den Stellplätzen) auch auf ein außerhalb der Wohnung liegenden Teil des Grundstücks – wie z.B. Garten oder Terrassenflächen – erstreckt werden berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Voraussetzung dafür ist, dass eine Wohnung bzw. das Teileigentum die wirtschaftliche Hauptsache der gesamten Einheit bildet. Laut dem Immobilienmakler Krefeld können Stellplätze und Außenbereichsflächen weiterhin in Form von Sondernutzungsrechten ausgestaltet werden.
Aufgrund der aktuellen und wirtschaftlichen Situation rückt das Thema Energieeffizienz von Gebäuden Immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Laut Bundesregierung ist der Gebäudesektor mit 14 Prozent an den CO2 Emissionen verantwortlich. Aus diesem Grund steht die Energieeffizienz der Gebäude stetig auf der Tagesordnung der Bundesregierung. Für den Immobilienmakler Krefeld erlangt die energetische Sanierung von Gebäuden durch den Klimawandel und stark steigenden Energiepreisen an noch größerer Bedeutung in der Zukunft. Um die Energieeffizienz zu steigern gibt es mehrere Möglichkeiten.
Durch den Austausch von Fenstern können Heizkosten deutlich verringert werden und außerdem tragen Sie zur Verbesserung de Wohnkomforts bei schildert der Immobilienmakler Krefeld. Neue Fenster sorgen dafür, dass Wärme aus dem inneren des Gebäudes verloren geht. Ein Austausch der Fenster macht jedoch nur dann Sinn, wenn die Außenwände gedämmt werden so der Immobilienmakler Krefeld. Ein der wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Hauses ist die Dachdämmung. Durch eine mangelhafte Dachdämmung kann die nach oben steigende Wärme im inneren des Gebäudes ungehindert nach Außen entweichen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Eine Dachdämmung trägt demzufolge auch zum Einsparen von Heizenergie bei. Eine weitere effektive Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz ist die Dämmung der Kellerdecke. Die Durchführung der Kellerdeckendämmung ist verhältnismäßig einfach und günstig umzusetzen erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Als Eigentümer einer Immobilie sollte man auch auf die Anlagentechnik achten. Wirksame Maßnahmen können die Erneuerung der Heizanlage, die Optimierung der bestehenden Anlage und die Optimierung der raumlufttechnischen Anlagen sein. Auch den Einbau von digitalen Systeme können den Verbrauch der der Heizungslage verbessern schildert der Immobilienmakler Krefeld. Fest steht, dass die Sanierung der Gebäude in Deutschland im Rahmen der Energiewende eine zentrale Rolle spielt. Es ist ratsam eine energetische Sanierung ihrer Immobilie sorgfältig zu planen. Bei der Planung sollte man auf jedem Fall einen Energieeffizienz Berater mit ins Boot zu nehmen.
Grundsteuerreform
Laut dem Immobilienmakler Krefeld beschloss das Bundesverfassungsgericht Ende 2019, dass die herkömmliche Berechnungsmethode der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Daraufhin leitete die Regierung eine Reform der Grundsteuer ein, die 2025 in Kraft tritt. Dadurch verlieren die bisherigen Einheitswerte Ihre Gültigkeit erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Bisher wurde die Grundsteuer mithilfe von dessen Einheitswert berechnet. Das Problem hierbei ist, dass diese Einheitswerte in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935 stammen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. In 58 bzw. 87 Jahren hat sich aber einiges auf dem Immobilienmarkt verändert, was in der alten Berechnungslage der Grundsteuer gar nicht berücksichtigt wird so der Immobilienmakler Krefeld Jürgen Schreiber. Die Einheitswerte spiegeln bei weitem nicht die aktuellen Marktwerte der Immobilien und Grundstücke wider. Dies hat zur Folge, dass selbst vergleichbare Immobilien völlig unterschiedlich bewertet werden und verschiedene Steuersätze erhalten. Da dies gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes verstößt, wird nun eine Reform der Grundsteuer durchgeführt berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld soll durch die Reform die Grundsteuer in der Zukunft fair und transparent errechnet werden und dadurch in erster Linie die Bewertungsgrundlage der Grundsteuer erneuert und die Anzahl der Kriterien für die Bewertung deutlich reduziert werden. Gleichzeitig soll die Grundsteuermesszahl gesenkt und die Hebesätze in den Ballungszentren minimiert werden schildert der Immobilienmakler Krefeld. Ebenfalls neu ist die sogenannte Grundsteuer C, die sich ausschließlich auf unbebaute Grundstücke bezieht erläutert der Immobilienmakler Krefeld. Damit die Reform bis 2025 umgesetzt werden kann, müssen Sie als Eigentümer einer Immobilie eine gesonderte Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Laut dem Immobilienmakler geben Sie bestimmte Informationen und Daten zu Ihrem Grundstück und Ihren Gebäuden an. Die Informationen, müssen sich auf den Stichtag des 01, . Januar 2022 beziehen. Da jedes Land seine eigenen Grundsteuerregelungen erlassen kann sollten Sie sich genau informieren, welche konkreten Daten von Ihnen benötigt werden. Die meisten Länder werden dem Modell des Bundesgesetzgebers folgen berichtet der Immobilienmakler Krefeld. Laut dem Immobilienmakler Krefeld verlangt das Modell des Bundesgesetzgebers Auskunft über folgende Daten z. B. bei Wohnungsgrundstücken: Lage (Straße und Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer), Grundstücksfläche, Grundstücksart, Bodenrichtwert, Art des Gebäudes, ggf. Anzahl der Wohnungen, Wohnfläche, Baujahr, ggf. Anzahl der Tiefgaragenplätze. Nach Eingang der Erklärung stellt das Finanzamt den neuen Grundstückswert per Bescheid fest. Laut dem Immobilienmakler Krefeld wird der Wert ab 2025 erstmals zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen.