Unterlagenpruefung

vonadmin
20. August 2019
Kategorie:   Allgemein

Eine Unterlagenpruefung ist ein wesentlicher Bestandteil bei einemkauf von einer Eigentumswohnung. Der in Krefeld tätige Immobilienmakler und Immobiliensachverständige bzw. Gutachter Jürgen Schreiber rät Unterlagen vor dem Kauf zu prüfen. Für den Immobilienmakler zählen hierzu die Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan, letzten  Protokolle der Eigentümerversammlung, Teilungserklärung, Grundbuch bzw. Angaben dazu im Kaufvertag.

Details zur Unterlagenpruefung

Laut dem Immobilienmakler und Immobiliensachverständigen bzw. Gutachter findet man in der Jahresabrechnung die umlagefähigen (Nebenkosten für den Mieter) und nicht umlagefähigen Kosten (reduzieren die Rendite). Die Nebenkosten sollten nicht unüblich hoch sein,da dadurch die Vermietbarkeit verschlechtert wird. Aus den Protokollen der Eigentümerversammlung können Sie eine Menge ablesen so der Immobilienmakler und Immobiliensachverständige bzw. Immobiliengutachter. Weiterhin findet man in der Teilungserklärung die Regelung zur Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten. Aus Ihr geht auch hervor, wie groß der Miteigentumsanteil ist. Üblicherweise entsprechen die Miteigentumsanteile den Wohnflächen. Dies muss aber nicht immer der Fall sein. Ist der Miteigentumsanteil überproportional gr0ß, bedeutet das, dass Ihnen viel vom Grund und Gebäude gehört, Sie aber überproportional an den Kosten beteiligt werden. Für den Immobilienmakler in Krefeld sind eher kleinere Miteigentumsanteile zu bevorzugen. Zur Unterlagenpruefung gehört für den Immobilienmakler aus Krefeld auch die Prüfung des Grundbuchs bzw. die Angaben dazu im Kaufvertrag. Es muss überprüft werden, dass Sie tatsächlich die besichtigte Wohnung kaufen, ob Stellplätze richtig aufgeführ.t sind, ob es wertmindernde Belastungen gibt und welchen Miteigentumsanteil Sie am Gemeinschaftseigentum kaufen. Für den Krefeld tätigen Immobilienmakler und Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter die bestehenden Mietverträge von Bedeutung. Bei den Mietverträgen sollten folgende Punkte geprüft werden: Sind Mieterhöhungen grundsätzlich möglich und wann fand die letzte statt? Sind die Regelungen zur Betriebskostenumlage vernünftig, so dass Nebenkosten abgerechnet werden können? Wurde ein Mitkaution vereinbart? Gibt es Sonderregelungen wie Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung? Grundriss /Aufteilungsplan sollte überprüft werden, dies geht insbesondere für die Wohnfläche.  Auch eine Übersicht über die durchgeführten Modernisierungen ist wichtig, um einen Eindruck vom Zustand zu erhalten. Daraus laäßt sich abschätzen welche Modernisierungen in Zukunft notwendig werden. Haben Sie noch Fragen zur Veräußerung und Bewertung Ihrer Immobilie, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind als

Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter im Raum Krefeld, Düsseldorf, Moers, Duisburg, Neuss, Mönchengladbach, Viersen, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort und am linken Niederrhein tätig.


  • Jürgen Schreiber Immobilien

    Geprüfter Immobilienmakler (ILS)

    Moerser Landstrasse 458a
    47802 Krefeld

    Mobil: +49 (0) 173 2 51 76 31
    Telefon: +49 (0) 2151 3 27 35 27
    info@immobilien-schreiber.com
  • Unbenannt kompetenzlogo
  • Advanced Search