Gemeinschaftsordnung

vonadmin
26. August 2019
Kategorie:   Allgemein

Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben in Eigentümergemeinschaften, so der in Krefeld tätige Immobilienmakler und Immobiliensachverständige bzw. Immobiliengutachter Jürgen Schreiber. Viele Käufer vergessen nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung das sie nicht nur Rechte haben sondern auch Pflichten. Rechte und Pflichten der Eigentümer regelt die Gemeinschaftsordnung. Um böse Überraschungen zu vermeiden empfiehlt der  Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter die Gemeinschaftsordnung vor dem Kauf einer Immobilie zu lesen. Viele Käufer von Immobilien legen den Fokus auf Lage der Immobilie, Ausstattung und Zustand der Immobilie und natürlich die Finanzierung. Inder Regel wird vergessen, dass die Gemeinschaftsordnung als Regelwert des Zusammenlebens in der Eigentümergemeinschaft gilt. In dieser sind die Details zum Eigentum geregelt.

Was regelt die Gemeinschaftsordnung

Sie ist in der Regel auf drei Säulen aufgebaut. Die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, die Kostenaufteilung beim Gemeinschaftseigentum sowie die Regeln zum Sondereigentum. Sie legt zum Beispiel fest, wie hoch die Instandhaltungsrücklage sein muss. natürlich werden auch die Aufgaben des Verwalters geregelt. Laut dem Immobilienmakler und Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter stehen hier auch Einzelheiten zur Eigentümerversammlung. Auch bestimmte Vereinbarungen können darin stehen, etwa ob alle Eigentümer gemeinsam den Austausch von Fenstern finanzieren müssen, da Sie zur Fassade und damit zum Gemeinschaftseigentum gehören. In den meisten Fällen bestimmt die Gemeinschaftsordnung der Bauträger der  die Eigentumswohnungen aufteilt und verkauft. Sie wird im Grundbuch hinterlegt und ein Notar muss Sie beglaubigen. Sind Änderungen erforderlich so müssen diese Beim Notar veranlasst werden. Änderungen bedürfen der Zustimmung aller Eigentümerberichtet der In Krefeld ansässige Immobilienmakler und Immobiliensachverständige bzw. Immobiliengutachter. Sie hängt oft mit an der Teilungserklärung einer Wohngemeinschaft.  Meistens wird die Gemeinschaftsordnung vom Grundstückseigentümer bei der Abgabe der Teilungserklärung festgelegt. Sie kann aber auch später durch die Wohnungseigentümer festgesetzt werden. Sollten Sie noch Fragen haben so sprechen <sie uns gerne an. Wir sind für im Raum

Krefeld, Duisburg, Moers, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort und am linken Niederrhein für sie als Immobilienmakler, Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter tätig.

 


  • Jürgen Schreiber Immobilien

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