Der Energieausweis ist notwendig bei der Vermietung und auch Verkauf einer Immobilie. Laut Energieeinsparverordnung (EnEv) muss den Interessenten dieser Ausweis vorgelegt werden. Im Energieausweis wird der energetische Zustand des Gebäudes bewertet. Außerdem werden Modernisierungsempfehlungen und Maßnahmen aufgeführt, um den energetischen Zustand zu verbessern. Ausnahmen sind denkmalgeschützte Häuser.
Immobilienmakler und Immobiliensachverständige bzw. Immobiliengutachter erhalten Angaben zum Energiebedarf
Für den in Krefeld tätigen Immobilienmakler und Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter gibt der Energieausweis Auskunft über allgemeine Angaben zum Gebäude, Kennwerte für Energiebedarf, Energieeffizienzklasse des Hauses, Kennwerte für den Energieverbrauch und auch Erläuterungen zu den Berechnungsverfahren. Man unterscheidet zwischen 2 Varianten: den Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis gibt den Energiebedarf des Gebäudes an und der Verbrauchsausweis den Energieverbrauch. Laut dem Immobilienmakler und Immobiliensachverständigen bzw. Gutachter der sein Tätigkeitsfeld in Krefeld, Neuss, Moers, Mönchengladbach, Duisburg, Düsseldorf, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und am linken Niederrhein hat, wird beim Bedarfsausweis der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Es werden Alter des Gebäudes, sowie Bauteile, beispielweise Fenster herangezogen. Berücksichtigung finden auch die Dämmung und Heizungstechnik des Hauses. Aus diesen Daten erfolgt dann die Berechnung des durchschnittlichen Energiebedarf welcher für die Beheizung und Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Erstellung der Daten auf Grundlage des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre. Dabei ist zu beachten, dass dieser Wert vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängt. Es kann hier vorkommen, dass zwei Gebäude mit gleicher Bausubstanz, einen ganz unterschiedlichen Energieverbrauch ausweisen.
Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter oder Immobilienmakler benötigen Kennzahlen
Der Energieausweis gibt keine Rückschluss auf den tatsächlichen Energiebedarf eines Gebäudes. Im Bedarfsausweis werden der Primär- und Endenergiebedarf ausgewiesen. Im Verbrauchsausweis der (End-) Energieverbrauchskennwert. Der Primärenergiebedarf gibt Auskunft über die Umweltverträglichkeit eines Energieträgers. Der Endenergiebedarf ergibt sich aus der theoretischen Berechnung eines Gebäudes. Ein niedriger Bedarf kann durch gute Wärmedämmung, Fenster mit Wärmeschutzverglasung eine effiziente Anlagentechnik und eine effiziente Anlagensteuerung und Überwachung, beispielsweise durch Gebäudeautomation oder Raumautomation, erreicht werden.
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