Reservierungsvereinbarung

vonadmin
11. Dezember 2019
Kategorie:   Allgemein

Die Reservierungsvereinbarung bietet Käufer und Verkäufer ein Stück mehr Sicherheit beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie so der in Krefeld tätige Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter Jürgen Schreiber. Beim Haus- oder Wohnungskauf sind mehrere Details zu klären bis es zu einem erfolgreichen Abschluss kommt. Bei der Verhandlung konkretisiert sich das Ganze. In der Regel wird der Kaufpreis diskutiert und der Immobilienmakler versucht ein Konsens zwischen Verkäufer und Interessent zu finden. Sind sich beide Vertragsparteien einig bedeutet dies noch lange nicht, dass das Geschäft abgeschlossen ist. Bis zur Beurkundung und Übergabe sind einige organisatorische Dinge zu klären. Während dieser Zeit kann der Immobilienmakler mit einer Reservierungsvereinbarung für beide Seiten eine Sicherheit bieten. Die Reservierung einer Immobilie soll ein Stück mehr Sicherheut bieten. Der Immobilienmakler bzw. Verkäufer verpflichtet sich damit , dass Objekt innerhalb des bestimmten Zeitraums nicht weiter zu vermarkten. Dadurch hat der Käufer den Vorteil, dass er mehr Zeit hat sich zu überlegen, ob er die Immobilie kaufen möchte. Verkäufer und Immobilienmakler erhalten dadurch eine Bestätigung über das feste Interesse des Käufers. Die Reservierungsvereinbarung kann grundsätzlich privatrechtlich erfolgen. Die Gebühr erhält der Immobilienmakler, um den Verzicht auf die weitere Vermarktung auszugleichen. Kommt es zu einer notariellen Beurkundung wird die Gebühr mit der Maklerprovision verrechnet. Die Kosten liegen bei 5 bis 10 Prozent der zu erwartenden Maklerprovision. Daneben hat man die Möglichkeit einen notariellen Vorvertrag abzuschließen. In einem Vorvertrag verpflichten sich beide Parteien zum Abschluss des Kaufvertrages. Durch einen Vorvertrag erlangt der Verkäufer eine Verbindlichkeit gegenüber dem Käufer.  Außerdem ist dort der Verkaufsablauf fixiert. Meistens kommt dieser zum Einsatz, wenn der Käufer noch auf die Finanzierungszusage der Bank wartet. Ein Vorvertrag benötigt eine notarielle Beurkundung. Haben Sie Fragen zu der Reservierung von Immobilien so sprechen Sie uns gerne an.

Wir sind als

Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter

im Raum

Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Viersen, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, St.-Tönis, Tönisvorst und am linken Niederrhein

tätig.

 


  • Jürgen Schreiber Immobilien

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