Kaufvertrag

vonadmin
9. Dezember 2019
Kategorie:   Allgemein

Der Kaufvertrag beim Immobilienkauf ist an hohe gesetzliche Auflagen geknüpft so der in Krefeld ansässige Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter Jürgen Schreiber. Für den Immobilienmakler ist der Kaufvertrag sehr kompliziert und somit auch umfangreich. Dies trifft für den Hauskauf oder den Verkauf einer Eigentumswohnung zu. Der Kaufvertrag muss laut dem Krefelder Immobilienmakler immer durch einen Notar beurkundet werden. Erfolgt dies nicht ist gilt der Kaufvertrag als nicht durchgeführt. Laut dem Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter ist der Notar keine Partei verpflichtend, sondern fungiert als neutraler Dritter. Dieser erstellt im ersten Schritt einen Vertragsentwurf nach Vorstellungen vom Käufer und Verkäufer und schickt diesen den Parteien zur Prüfung zu. Ein versierter Immobilienmakler oder Rechtsanwalt sollte diesen Vertrag noch mal überprüfen ob z.B. alle Besonderheiten oder Vertragsdetails enthalten sind. Hier gehören etwaige Besonderheiten dazu wie z.B. Gegenstände die im Objekt verbleiben sollen. Der Kaufvertrag sollte außerdem die Angaben der Vertragsparteien enthalten. Auch sollte der Kaufgegenstand detailliert bestimmt sein. Dazu gehört die Lage der Immobilie. die genaue Anschrift und Details zum Grundbucheintrag. Weiterhin sind eventuelle Grundschulden, andere Rechte Dritter (Wohnrecht, Leitungsrecht, Notwegerecht, etc.) und ein Grundbuchauszug als Anlage in den Kaufvertrag aufzunehmen. Für den Krefelder Immobilienmakler und Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger gehört natürlich auch der Kaufpreis mitsamt aller Zahlungsmodalitäten in den Vertrag. Hierzu zählen die Fristen, zu denen die Zahlung zu erfolgen hat und ein Übergabetermin. Sinnvoll ist auch eine Vereinbarung für Schäden, die zwischen Unterzeichnung des Notarvertrages und Eigentumsübereignung entstehen können. Handelt es sich beim Kauf um eine Eigentumswohnung so gehören neben der Wohnung noch weitere Anteile zum Objekt. Diese können ein Kellerraum, eine Garage oder aber Sondernutzungsrecht an Gartenflächen, Stellplätzen sein. Aber auch das Gemeinschaftseigentum mit den erlaubten Nutzungsrecht müssen aufgeführt werden. Haben Sie beim Verkauf oder Ankauf Fragen so können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir sind als

Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter

im Raum

Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Viersen, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, St.-Tönis, Tönisvorst und am linken Niederrhein

tätig.


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