Provision des Maklers bei Verkauf + Vermietung

vonadmin
5. Mai 2018
Kategorie:   Allgemein

Die Provision des Maklers bei Verkauf und Vermietung ist laut Jürgen Schreiber Immobilien Immobilienmakler und Immobiliengutachter im Raume Alpen, Anrath, Brüggen, Büderich, Duisburg, Düsseldorf, Geldern, Grefrath, Grevenbroich, Issum, Kaarst, Kaiserswerth, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerken, Kevelaer, Kleve, Korschenbroich, Krefeld, Meerbusch, Moers, Nersen, Nettetal, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Niederkrüchten, Oedt, Ratingen, Rheinberg, Schwalmtal, St.-Tönis, Süchteln, Tönisberg, Tönisvorst, Velbert, Viersen unterschiedlich. Bis Juni 2015 hat der Gesetzgeber keine Vorgabe gemacht wer die Provision des Maklers zu bezahlen hat. Nachdem die Regierung zum 1. Juni das Bestellerprinzip eingeführt hat, bezahlt der Besteller des Immobilienmaklers in der Regel der Vermieter, die Maklerprovision. Gleichzeitig wurde die Maklerprovision des Maklers auf 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt festgesetzt. Für Jürgen Schreiber Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger im Raume Alpen, Anrath, Brüggen, Büderich, Duisburg, Düsseldorf, Geldern, Grefrath, Grevenbroich, Issum, Kaarst, Kaiserswerth, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerken, Kevelaer, Kleve, Korschenbroich, Krefeld, Meerbusch, Moers, Nersen, Nettetal, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Niederkrüchten, Oedt, Ratingen, Rheinberg, Schwalmtal, St.-Tönis, Süchteln, Tönisberg, Tönisvorst, Velbert, Viersen bringt das Vermieten mit Makler dem Vermieter einige Vorteile. Ein guter Immobilienmakler übernimmt die zeitaufwendige Mietersuche vor Ort. Ein guter Makler prüft die Bonität des potenziellen Mieters. Ein guter Immobilienmakler sorgt für einen guten Mietvertrag. Bei einem Immobilienverkauf ist die Provision des Maklers laut Jüren Schreiber Immobilien Makler und Sachverständiger im Raum Alpen, Anrath, Brüggen, Büderich, Duisburg, Düsseldorf, Geldern, Grefrath, Grevenbroich, Issum, Kaarst, Kaiserswerth, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerken, Kevelaer, Kleve, Korschenbroich, Krefeld, Meerbusch, Moers, Nersen, Nettetal, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Niederkrüchten, Oedt, Ratingen, Rheinberg, Schwalmtal, St.-Tönis, Süchteln, Tönisberg, Tönisvorst, Velbert, Viersen laut Jürgen Schreiber Immobilien frei vereinbar und orientiert sich an den marktüblichen Regelungen. Im Regelfall wird der Makler eine übliche Provision verlangen. Sie liegt im Normalfall zwischen drei und sechs Prozent der Kaufpreissumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Ein Rabatt ist selbstverständlich verhandelbar. Ein Makler hat drei Möglichkeiten, seine Provision in Rechnung zu stellen:

  • Innenprovision (Verkäufer zahlt) Die Courtage wird zwischen Verkäufer und Makler vereinbart und ist Gegenstand des Maklervertrages. Die Innenprovision ist für den Käufer einer Immobilie nicht ersichtlich.
  • Außenprovision (Käufer zahlt) Die Außenprovision ist die Courtage, die beispielsweise als Maklerprovision in Anzeigen oder Exposés ausgewiesen ist. Sie ist vom Käufer zu entrichten. Jedem Käufer steht es frei, über die Höhe mit dem Makler zu verhandeln.
  • Mischform der Provision (beide zahlen) Diese häufig anzutreffen Form der Verprovisionierung teilt die Gesamtcourtage zwischen Käufer und Verkäufer auf. In welchem Verhältnis der Makler die Provision aufteilt, ist regional verschieden.

  • Jürgen Schreiber Immobilien

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