Maklervertrag

vonadmin
17. Januar 2020
Kategorie:   Allgemein

Ein Maklervertrag wird in den meisten Fällen beim Engagement eines Immobilienmaklers abgeschlossen. In der Regel schließen Immobilienmakler und Auftraggeber miteinander einen Maklervertrag ab. Ein Maklervertrag ist nicht formbedürftig er kann also mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Nachweisgründen sollt jedoch die Schriftform gewählt werden. Laut dem in Krefeld tätigen Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter Jürgen Schreiber wird kaum ein seriöser Immobilienmakler ohne Vertrag  bereit sein, die Vermarktung einer Immobilie durchzuführen. Es gibt unterschiedliche Vertragsarten. Ein  einfacher Maklervertrag ist die unverbindlichste Form. Hierbei hat der Verkäufer die Möglichkeit mehrere Makler zu beauftragen, mit denen er ebenfalls Verträge abschließt.Viele Makler weigern sich aber, einfache Maklerverträge abzuschliessen.  Sie würden für Ihre Tätigkeit kein Geld bekommen, wenn ein anderer Makler die Immobilie vermittelt. Nachteil für den Verkäufer ist, das der Immobilienmakler bei Abschluss eines einfachen Maklervertrages nicht dazu verpflichtet ist tätig zu werden, aktiv Werbung für die Immobilie zu machen oder seine Vermittlungsbemühungen nachzuweisen. Er kann abwarten, ob sich zufällig ein Interessent meldet. Dadurch kann es vorkommen, dass mehrere Immobilienmakler das Objekt auf demselben Portal bewerben. Dies könnte Käufer verunsichern. Um dem entgegen zu wirken, schließt man einen Alleinauftrag ab. Ein Alleinauftrag beschränkt die Vermittlungstätigkeit auf einen einzigen Immobilienmakler. Der Makler muss sich um den Verkauf kümmern und in angemessener Weise tätig werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach so wird er eventuell schadensersatzpflichtig. Allerdings darf der Verkäufer selber nach einen Käufer suchen. Findet der Eigentümer schneller als der Immobilienmakler einen Käufer braucht er auch keine Provision zu zahlen. Für den Verkäufer liegt der Vorteil darin, dass er einen einzigen Ansprechpartner hat, der professionell arbeitet und sich um alle Verkaufsaktivitäten kümmert. Kann der Verkäufer beim Makleralleinauftrag die Immobilie noch selber verkaufen und die Provision somit einsparen wird der Immobilienmakler versuchen einen qualifizierten Alleinauftrag abzuschließen. Bei dieser Vertragsform muss der Verkäufer Interessenten an den Immobilienmakler verweisen. Hält sich der Eigentümer nicht daran, hat der Immobilienmakler Anspruch auf Schadenersatz. Haben Sie noch Fragen zur Vermarktung Ihrer Immobilie, so sprechen Sie uns gern an. 

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