Maklergebühren

vonadmin
8. Januar 2020
Kategorie:   Allgemein

Maklergebühren fallen an, wer durch Hilfe eines Immobilienmakler seine Immobilie veräußert. Die Gebühren für den Immobilienmakler fungieren als Gegenleistung zu der Leistung, die der Immobilienmakler erbringt. Ausschlaggebend, damit der Immobilienmakler legitim seine Provision einfordern darf, sind folgende Punkte:

  • Es wurde eine tatsächliche Maklertätigkeit erbracht. Der Makler hat entweder den Verkauf oder die Vermietung eines Objektes eingeleitet.
  • Ein rechtskonformer Maklervertrag wurde abgeschlossen
  • Aufgrund der Tätigkeit des Immobilienmaklers kam es zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages.

 

Stimmt der Sachverhalt mit den Punkten überein ist der Immobilienmakler berechtigt gemäß § 652 BGB eine Maklergebühr zu  erheben. Handelt es sich um eine Vermietung so betragen die Maklergebühren 2 Nettokaltmieten die vom Besteller zu bezahlen sind. Dies ist vom Gesetzgeber per festgelegt worden, dass derjenige der den Immobilienmakler beauftragt, die Maklergebühren bezahlen muss.  Dies ist in der Regel der Vermieter. Dadurch sollen Mieter entlastet werden. Beim Verkauf einer Immobilie tritt das Bestellerprinzip nicht in Kraft. Bei einem Hausverkauf ist die Höhe der Gebühr nicht gesetzlich reglementiert und daher individuell mit den Parteien verhandelbar und es gibt  unterschiedliche Möglichkeiten. Diese können sein, dass ausschließlich der Verkäufer oder nur der Verkäufer die Kosten trägt, oder dass beide Parteien sich die Provision teilen.  Die Höhe der Provision ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie kann zwischen 5 und 7 Prozent liegen. Die Provision kann aber auch durch andere Einflüsse beeinflusst werden, z.B. bei sehr schwer verkäuflichen Objekten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass man Maklerprovisionen verhandeln kann. Je besser sich Immobilien verkaufen lassen und je teurer sie sind, desto eher ist die Maklergebühr verhandelbar. Im Umkehrschluss gilt dasselbe, je schwerer ein Objekt zu vermitteln ist und desto weniger es Wert ist, umso wahrscheinlicher sind erhöhte Maklergebühren. Haben Sie Fragen zu der Maklergebühren so sprechen Sie uns gerne an.

Wir sind als

Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter

im Raum

Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Viersen, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, St.-Tönis, Tönisvorst und am linken Niederrhein

tätig.

 


  • Jürgen Schreiber Immobilien

    Geprüfter Immobilienmakler (ILS)

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