Immobilientransaktion

vonadmin
17. Dezember 2018
Kategorie:   Allgemein

Um eine Immobilientransaktion korrekt abzuwickeln, muss einiges beachtet werden so der Immobilienmakler und Immobiliensachverständige Jürgen Schreiber. Jürgen Schreiber ist als Immobilienmakler und Immobiliengutachter im Raume Krefeld, Moers, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss und am linken Niederrhein tätig. Haben sie die Kaufverhandlungen abgeschlossen und sich auf einen Notar geeinigt  so erhalten sie vom Notar einen Kaufvertragsentwurf. Dieser Kaufvertrag bildet die Basis für die Abwicklung einer jeden Immobilientransaktion. Wenn ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt, treffen Käufer und Verkäufer eine verbindliche Vereinbarung, die zudem notariell beglaubigt werden muss. Laut dem in Krefeld ansässigen Immobilienmakler und Sachverständigen Jürgen Schreiber ist der Notar gegenüber beiden Parteien zur Neutralität verpflichtet und steht sowohl Käufer als auch Verkäufer beratend zur Seite. Der Vertragsentwurf sollte beiden Parteien mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen, sodass die Möglichkeit einer kritischen Überprüfung, gegebenenfalls durch einen Anwalt, besteht. Bei Kaufverträgen handelt es sich meistens um standardisierte Kontrakte. Neben den nötigen Angaben zum Verkäufer und Käufer, wie unter anderem deren Bankverbindung, müssen eine Grundstücksbeschreibung (Flurkarte) sowie ein aktueller Grundbuchauszug enthalten sein. Bei einer gebrauchten Immobilie, wird zumeist die Klausel “gekauft wie gesehen” aufgenommen. Im Gegensatz zu Neubauten, die bei Kaufvertragsunterzeichnung mitunter noch von einem Bauträger errichtet werden und dem Käufer eine fünfjährige Gewährleistung auf dem Bauwerk garantieren, besteht bei der Veräußerung einer Gebrauchtimmobilie keine Gewährleistungspflicht. Um den Verkäufer zusätzlich abzusichern, werden etwaige Mängel bei den Gebäuden aus zweiter Hand explizit in den Kaufvertrag aufgenommen, um die Verkäufer zusätzlich abzusichern. Der Kaufvertrag enthält außerdem die terminlichen Vorgaben, die mit einer Immobilienübertragung verbunden sind. Häufig übernimmt der Erwerber vom Vorbesitzer zusätzliche Gegenstände wie Kücheneinrichtung, Gartenmöbel, oder Heizöl, das noch im Tank bevorratet wird. Diese Sondervereinbarungen sollten Eingang in den Kaufvertrag finden. Bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer bleiben die Sonderposten jedoch außen vor. Haben Sie Fragen zu den korrekten Vertragsinhalten für den Verkauf Ihrer Immobilie? Wir beraten Sie gerne! Wir sind als Immobilienmakler und Immobiliensachverständige bzw. -Gutachter im Raume Krefeld, Moers, Duisburg, Düsseldorf, Neuss und am linken Niederrhein für Sie tätig.


  • Jürgen Schreiber Immobilien

    Geprüfter Immobilienmakler (ILS)

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