Bodenwerte

vonadmin
4. Juli 2018
Kategorie:   Allgemein

Bodenwerte sind für den im Raum Krefeld, Moers, Duisburg und im Raum Düsseldorf tätigen Immobilienmakler und Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter Jürgen Schreiber sowohl bei der Bewertung unbebauter als ach bei der Bewertung bebauter Grundstücke zu ermitteln. Der Makler bzw. Sachverständige oder Gutachter muss bei einer Bewertung bebauter Grundstücke mittels Ertrags-oder Sachwertverfahren auch immer eine separate Bodenwertermittlung durchführen. Zudem beeinflusst die Höhe des Bodenwerts den Sachwertfaktor bei der Sachwertermittlung entscheidend. Für Jürgen Schreiber Immobilienmakler in Krefeld, Moers, Duisburg und am linken Niederrhein sind  Bodenwerte ohne Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Neben oder anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke können zur Ermittlung der Bodenwerte auch geeignete Richtwerte herangezogen werden. Für den Makler und Sachverständigen ist der Bodenwert der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche und einen bestimmten Richtwertstichtag. Bodenrichtwerte werden zum Ende eines jeden bzw.  zweiten Kalenderjahres vom zuständigen Gutachterausschuss ermittelt und beziehen sich somit auf den 31. Dezember des Ermittlungsjahres bzw.  neuerdings auf den 1. Januar des Folgejahres. Für den im Raum Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf und am linken Niederrhein  tätigen Immobilienmakler und Immobiliensachverständigen bzw. Gutachter sind Bodenrichtwerte geeignet, wenn sie entsprechend den örtlichen Verhältnissen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklungszustand gegliedert sind und nach Art und Maß der baulichen Nutzung, abgabenrechtlichen Zustand und jeweils vorherrschender Grundstücksgestalt hinreichend bestimmt sind und diese Merkmale hinreichend mit den Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks übereinstimmen. Bodenrichtwerte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind als unmittelbare Grundlage für die Bodenwertermittlung ungeeignet. Da in diesen Fällen oftmals auch keine angemessenen Vergleichskaufpreise verfügbar sind, sind solche Bodenrichtwerte zu plausibilisieren und bzgl. fehlender Wertmerkmalsbeschreibungen zu ergänzen.  Gemäß gesetzlichen Auftrag werden vom Gutachterausschuss für jedes Gemeindegebiet die Bodenrichtwerte in sogenannte Richtwertkarten veröffentlicht. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

 

 


  • Jürgen Schreiber Immobilien

    Geprüfter Immobilienmakler (ILS)

    Moerser Landstrasse 458a
    47802 Krefeld

    Mobil: +49 (0) 173 2 51 76 31
    Telefon: +49 (0) 2151 3 27 35 27
    info@immobilien-schreiber.com
  • Unbenannt kompetenzlogo
  • Advanced Search