Wertermittlung von Immobilien

vonadmin
16. August 2018
Kategorie:   Allgemein

Die Wertermittlung von Immobilien ist kompliziert und sollte in die Hand von qualifizierten Fachkräften gelegt werden. Für den Immobilienmakler und Immobiliengutachter Jürgen Schreiber, der im Raum Krefeld, Moers, Duisburg und Düsseldorf tätig ist, ist es sinnvoll bei jeder Veränderung der Eigentumsverhältnisse ein Immobiliengutachten anfertigen zu lassen. Sie hatten einen Todesfall in der Familie? Sie stehen vor einer Scheidung und wollen wissen, wer was bekommt? Sie wollen ein Haus oder eine andere Immobilie kaufen oder verkaufen? Ein professionelles Gutachten gibt Auskunft über den Verkehrswert einer Immobilie und ist somit Basis für jede Art von Eigentumsübergang. Für den Makler und Immobiliensachverständigen Jürgen Schreiber  der auch in Neuss, Mönchengladbach, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn tätig ist, gibt es bei der Wertermittlung ständig gesetzliche Änderungen die bei der Wertermittlung berücksichtigt werden müssen. Diese können z.B. in den Bereichen Grundstückspreisen, Erbaurecht, BauNVO und Baurecht sein. Für den Krefelder Immobilienmakler und Gutachter müssen die gesetzlichen Vorgaben und Normen sowohl beim Verkauf als auch bei der Bewertung berücksichtigt werden. Die Immobiliengutachter müssen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben und Normen beachten, um eine rechtssichere Wertermittlung von Immobilien vornehmen zu können. Der Gesetzgeber passt diese Regelungen an sich verändernde Rahmenbedingungen an. Von diesen Änderungen sind folgende Bereiche betroffen: Grundstückspreise, Erbbaurecht, Baurecht, BauNVO. Mit Hilfe von Bodenrichtwerten kann der Marktwert eines Grundstücks ermittelt werden. In diese Bodenrichtwerte fließen die in der Vergangenheit erzielten Verkaufspreise vergleichbarer Grundstücke ein. Da die Grundstückspreise vor allem in den begehrten Lagen der Ballungsgebiete teilweise rasant steigen, beeinflusst dies die entsprechenden Bodenrichtwerte. Somit haben die bereits erzielten Grundstückspreise erheblichen Einfluss auf die Wertermittlung einer Immobilie, die auf den Bodenrichtwerten basiert. Muss bei der Wertermittlung von Immobilien das Erbbaurecht berücksichtigt werden, ist es noch schwieriger, ein Immobiliengutachten zu erstellen. Um eine EU-Norm umzusetzen, wurde 2017 die BauNVO geändert. Ebenfalls zum 01. Januar 2018 traten Neuregelungen hinsichtlich des Bauvertragsrechts und der kaufrechtlichen Mängelgewährleistung in Kraft. Mit diesen sollen der Verbraucherschutz und die Rechte der Bauherren gestärkt werden. Die Änderungen betreffen drei Bereiche des Baurechts: Regelungen der Aus- und Einbaukosten, Verbraucherschutz, Bauvertragsrecht. Die Reform betrifft alle Arten von Verträgen im Bereich des Bauwesens. Außerdem wird in diesem Zusammenhang auch das Werkvertragsrecht reformiert. Für den in Krefeld ansässigen Immobilienmakler und Gutachter alles Punkt die  bei der Wertermittlung Berücksichtigung finden muss. Die Firma Jürgen Schreiber Immobilien ist in Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Neuss, Düsseldorf und am linken Niederrhein tätig.

 


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