Immobilienverkauf

vonadmin
20. Februar 2019
Kategorie:   Allgemein

Bevor der Immobilienverkauf mit der offiziellen Unterschrift des Kaufvertrages beim Notar rechtskräftig wird, sind noch ein paar organisatorische Schritte notwendig. Wir als  Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger für den Raum Krefeld, Duisburg, Moers, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Meerbusch und Neukirchen-Vluyn können Ihnen mit der entsprechenden Vorbereitungen zur Seit stehen. Im ersten Schritt muss ein Notartermin vereinbart werden. In der Regel trifft der Käufer die Entscheidung. Dieser stellt dem Käufer und Verkäufer einen Vertragsentwurf zur Verfügung. Dabei hat der Verkäufer alle benötigten Unterlagen an den Notar zu übergeben. Dazu gehören die Informationen vom Grundbuchamt, zu Haus/Wohnung/Grundstück, den Kaufpreis, Zahlungstermin/-Modalitäten, den Übergabetermin und Angaben zu sich als Person. Der Vertragsentwurf sollte vom Käufer und Verkäufer geprüft werden. Alle wichtigen Inhalte des Kaufvertrages sollten beim Immobilienverkauf vor dem Notartermin geklärt sein. Dazu zählen Kaufpreis und Bezahlung, der Umgang mit eventuellen auf dem Grundstück lastenden Hypotheken / Grundschulden sowie individuelle Vereinbarungen – etwa zur Übernahme von Möbeln etc. Wichtig:  im notariellen Kaufvertrag ist vermerkt , das alle nicht vertraglich festgesetzten Nebenabreden unzulässig sind. Wir als Immobilienmakler und Immobiliengutachter im Raum Krefeld, Duisburg, Moers, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Meerbusch und Neukirchen-Vluyn raten dem Käufer bei einem Immobilienkauf zu einer gewissenhaften Besichtigung im Hinblick auf mögliche Mängel. Eine spätere Sachmängelhaftung wird im Immobilienkaufvertrag ausgeschlossen. Ist der Vertragsentwurf geprüft kann der Vertrag abgeschlossen werden. Beim Notartermin zum Verkauf sind die Personalausweise beider Parteien vorzulegen. Es erfolgt die Verlesung des Entwurfs und die Erläuterung juristischer Begriffe durch den Notar, letzte Unklarheiten können geklärt und Korrekturen am Kaufvertrag vorgenommen werden. Danach wird von beiden Seiten der Vertrag unterzeichnet. Der nun beurkundete Verkauf ist rechtskräftig und die beiden Parteien erhalten im Nachgang den finalen Kaufvertrag mit Notarsiegel. Sie haben noch Fragen zum Immobilienverkauf? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir sind in der Region Krefeld, Duisburg, Moers, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Meerbusch und Neukirchen-Vluyn als Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter tätig.


  • Jürgen Schreiber Immobilien

    Geprüfter Immobilienmakler (ILS)

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