Sachverständiger oder Gutachter welche Bezeichnung ist richtig?
Als Immobiliensachverständiger bzw. Gutachter für Krefeld, Moers, Viersen, Mönchengladbach, Neuss, Düsseldorf, Neukirchen-Vluyn und den linken Niederrhein erstellen wir Gutachten. Doch was ist der Unterschied zwischen einem Immobiliensachverständigen oder Immobiliengutachter.
Behörden Gerichte verwenden in der Regel den Begriff Immobiliensachverständiger. Im alltäglichen Sprachgebrauch fällt häufig der weniger behördensprachlich klingende Begriff Gutachter. Demzufolge gibt es keinen Unterschied zwischen Gutachter und Sachverständiger.
Worauf sollte man bei der Auswahl eines Sachverständigen achten?
Die Bezeichnung Sachverständiger bzw. Immobiliensachverständiger ist rechtlich nicht geschützt. Dies bedeutet, daß auch weniger oder nicht ausreichend qualifizierte Personen auf die nachweisliche Qualifikation eines Sachverständigen achten. Die besondere Sachkunde eines Gutachters basiert auf:
- seine Ausbildung
- Berufserfahrung
- laufende Fortbildung.
Was zeichnet einen Sachverständigen für Immobilien aus?
Von entscheidender Bedeutung ist die Objektivität eines Sachverständigen. In vielen Fällen bestimmt nicht nur der Auftrag über das Gutachten, sondern auch Dritt (Banken, Kaufinteressenten etc.). Sie vertrauen auf die Richtigkeit des Gutachters und treffen auf Grundlage des Gutachtens Ihre Entscheidung. Ein Immobiliensachverständiger muss darum sein Gutachten unter der objektiven Würdigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften und sonstigen Beschaffenheiten des Grundstückes, ohne Rücksichtnahme auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse seines Auftraggebers erstellen.
Was bewertet ein Immobiliensachverständiger?
Der Gutachter verschafft sich einen Eindruck vom kompletten Haus. Er berücksichtigt das Grundstück und rechtliche Aspekt:
- Dach, inkl. Dachstuhl und Ziegel
- Gebäudefassade
- Außenfenster
- Kellerräume
- Geschoßdecken
- elektrische Leitungen
- Heizungsanlage
- Feuchtigkeit innerhalb des Hauses
- Schädlings- oder Pilzbefall
- Bausubstanz mit gesundheitsschädlichen Substanzen
- Belastung des Grundwassers
- Umweltfaktoren wie Lärmbelästigung
- möglicher Denkmalschutz
- Rechte Dritter an der Immobilie.
Was zeichnet ein gerichtsfestes Gutachten aus?
Ist ein gerichtsfestes Gutachten (auch Vollgutachten genannt) gefordert, ist der Umfang größer und die Inhalte sind vorgeschrieben.
Der Inhalt eines Vollgutachtens umfasst:
- Deckblatt und Inhaltsangabe
- Ergebniss der Auswertung in Kurzform
- Vorbemerkungen
- Beschreibung des Grundstücks
- Gebäudebeschreibung
- Wirtschaftlichkeit
- Wertermittlung
- Ermittlung Verkehrswertes bzw. Marktwertes nach § 194 BauGB
- Anlagen.
Je nach Umfang und Aufwand kostet ein Gutachten einige hundert Euro.