Gemeinschaftsordnung

vonadmin
15. Oktober 2018
Kategorie:   Allgemein

Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft. Für den Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger Jürgen Schreiber – der in Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn tätig ist – ist es wichtig die Gemeinschaftsordnung zu kennen um den Käufer diese bei Erwerb näher zu bringen. Viele Käufer vergessen nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung das sie nicht nur Rechte haben sondern auch Pflichten. Die Rechte und Pflichten die Sie als Eigentümer haben, regelt die Gemeinschaftsordnung so der Immobilienmakler und Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständige Jürgen Schreiber der im Raum Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn tätig ist. Der Fokus beim Immobilienverkauf liegt bei den meisten Käufern, wie ist der Zustand Eigentumswohnung, die Lage und wie sieht es mit der Finanzierung aus und zu guter letzt, der Kaufvertrag. Wir von Jürgen Schreiber Immobilien die in Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn als Makler, Immobiliensachverständiger bzw. Gutachter tätig sind, sagen nicht das die Faktoren unwichtig sind aber zu einem sorgfältig geplanten kauf einer Eigentumswohnung gehört nun mal die Gemeinschaftsordnung. Es wird total vergessen, dass die Gemeinschaftsordnung als Regelwert des Zusammenlebens in der Eigentümergemeinschaft gilt. In der Regel ist sie auf drei Säulen aufgebaut. Die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, die Kostenaufteilung beim Gemeinschaftseigentum sowie die Regeln zum Sondereigentum. Es wird z.B. festgelegt, wie hoch muss die Instandhaltungsrücklage sein oder welche Aufgaben hat der Verwalter der Wohnanlage. Auch bestimmte Vereinbarungen für das Gemeinschaftseigentum kann Sie enthalten, etwa ob alle Eigentümer gemeinsam den Austausch von Fenstern finanzieren müssen, da Sie zur Fassade und damit zum Gemeinschaftseigentum gehören. Im Normallfall, bestimmt die Gemeinschaftsordnung der jenige, der die Wohnung in Eigentumswohnungen aufteilt und verkauft. Das ist in den meisten Fällen der Bauträger. Da die Gemeinschaftsordnung im Grundbuch hinterlegt wird, muss diese auch der Notar beglaubigen. Dies gilt auch für Änderungen. Um Änderungen  vornehmen zu können, müssen alle Eigentümer zustimmen. Haben Sie noch Fragen so sprechen Sie uns an. Als Immobilienmakler und Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter im Raum  Krefeld, Moers, Duisburg, Mönchengladbach, Düsseldorf, Neuss, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn beantworten wir gerne Ihre Fragen.

 


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