Strengere Reglementierung der Baufinanzierung geplant

vonadmin
11. Juli 2016
Kategorie:   Allgemein

Bundesregierung plant strengere Reglementierung der Baufinanzierung. Aufgrund der anhaltenden Immobilienbooms besteht die Gefahr einer Immobilienblase. Zur Vorbeugung sollen strenge Richtlinien die Vergabe von Krediten einschränken. Geplant ist ein Eingriff der Finanzaufsicht und eine Einführung von Obergrenzen. Nach wie vor stehen die Zinsen auf ein historisches Tief was zur Folge hat, dass der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ungebrochen hoch ist. Die Folge einen rasanten Anstieg der Immobilienpreise insbesondere in den Metropolregionen. Die deutsche Bundesbank warnt daher vor dem Risiko einer Immobilienblase und führt das Beispiel in den USA von 2008 an und wesentliche Ursache der Finanzkrise war. Um solche Krisen zu verhindern, rät die Bundesbank Zur Einführung geeigneter Instrumente, die die Immobilienfinanzierung regulieren. Laut Handelsblatt arbeitet die Bundesregierung derzeit an einem Gesetzesentwurf. Geplant ist das die BaFin mehr Einfluss bekommen soll. Künftig sollen Sie Obergrenzen für die Gesamtverschuldung der Verbraucher festlegen, die in Abhängigkeit vom Einkommen ist und Überschuldung vorbeugen soll. Gleichzeitig ist ein Finanzierungslimit geplant, das in Relation zum Marktwert der entsprechenden Immobilie stehen soll. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf eine Amortisationsanforderung vor. Sie soll vorschreiben wann der Darlehensnehmer einen bestimmten Darlehensanteil getilgt haben muss. Auf der einen Seite sollen Kreditnehmer vor möglichen Überschuldungen und somit vor einer Privatinsolvenz bewahrt werden und auf der anderen Seite mindert sich das Ausfallrisiko der Banken. Experten geben zu bedenken, das bei dem neuen Gesetz bestimmte Verbrauchergruppen benachteiligt werden. Außerdem wird die Zahl der Menschen begrenzt, die sich eine Immobilie leisten können. Die geplante Amortisationsanforderung, die bestimmte Einkommensgruppen in Zukunft vom Immobilienkauf ausschließe. Dies hängt mit den kürzeren Laufzeiten zusammen und mit daraus resultierenden höheren Tilgungsraten. Für bestimmte Kreditnehmer kann dies schon das Aus für den geplanten Immobilienkauf bzw. Hausbau bedeuten. Daher ist zu betonen, da der Gesetzesentwurf ausschließlich zur Vorbeugung dient. Im Ernstfall kann der Gesetzgeber so künftig einschreiten und Einfluss auf Finanzierung- bzw. Immobiliennachfrage nehmen.


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