Rahmenbedingungen der Heizkostenabrechnung-Jürgen Schreiber Immobilien

vonadmin
31. Juli 2016
Kategorie:   Allgemein

Die Rahmenbedingungen der Heizkostenabrechnung und welche Informationen enthalten sein müssen führt Jürgen Schreiber Immobilien in diesem Artikel auf. Die Heizkostenabrechnung sorgt jedes Jahr in vielen deutschen Haushalten für Ärger. Aus diesem Grund sollte man die Heizkostenabrechnung besonders gründlich unter die Lupe nehmen. Grundlage für die Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung. Diese gibt vor, wie eine Heizkostenabrechnung aufgebaut sein muss und welche Kostenpunkte auf wen umgelegt werden dürfen. Laut Heizkostenverordnung müssen in Wohngebäuden mit zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgung sowie in Gebäuden, die mit Fernwärme versorgt werden, die Kosten auf die Mieter und Eigentümer des Hauses verteilt werden. Es wird immer ein Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten vorgeschrieben. Der Abrechnungszeit muss aber nicht identisch mit einem Kalenderjahr sein. Grundlage der Berechnung ist der Verbrauch. Der Vermieter muss zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten anhand der individuellen Verbräuche der einzelnen Haushalte in der Wohnung berechnen. Deren Kalkulation muss in der Rechnung genau aufgeschlüsselt sein. Mit aufgeführt werden müsse die während des Abrechnungszeitraums gelieferte Menge und Preis der gelieferten Brennstoffe. Zwingend notwendig sind auch die Anfangs- und Endbestände der Abrechnungsperiode. Bei Fehlen einer dieser Parameter ist die Abrechnung nicht rechtsgültig. Übersteigt der verbrauchsabhängige Teil die 70 Prozent-Marke ist die Abrechnung ebenfalls fehlerhaft. Der Rest In Höhe von 30-50 Prozent wir anhand der Wohnfläche berechnet. Dieser Anteil soll die nicht verbrauchsabhängigen Kosten abdecken. Darunter fallen die finanziellen Aufwendungen für die Wartung der Heizungsanlage, deren Versorgung mit Betriebsstrom, Kosten für den Schornsteinfeger und Gebühren für die Heizkostenverteilung. Der Mieter hat das Recht, bei dem Vermieter sämtliche Unterlagen einsehen zu können, auf deren Basis die Abrechnung erstellt wurde. Die Frist für die Einsicht in die Unterlagen beträgt 4 Wochen nach Eingang der Rechnung. Ist die Heizkostenabrechnung fehlerhaft, müssen Nachzahlungen nicht geleistet werden. Dies gilt so lange, bis der Vermieter die Abrechnung vervollständigt hat. Bei Fehlern kann man eine neue Heizkostenabrechnung verlangen.

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