Bei einem Mietvertrag bei Todesfall geht das Nutzungsrecht am Mietobjekt und damit auch die Mietschuld auf die Erben oder Mitmieter über. Mit dem Tod geht nicht nur der Beitz des Verstorbenen auf Hinterbliebene über. Auch Ansprüche aus Schuldverhältnissen werden weitergegeben. Mitmieter oder Erben können entscheiden, ob Sie das Mietobjekt weiterhin nutzen möchten. Entscheiden Sie sich dagegen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dass die Wohnung auf die Erben bzw. Mitbewohner übergeht, dient als Schutzfunktion damit niemand sofort aus der Wohnung ausziehen muss. Die Sicherung dient auch als Schutz für den Vermieter, der auf die Miete des Verstorbenen angewiesen ist. Haben die Erben bzw. Mitbewohner kein Interesse am Mietobjekt des Verstorbenen, so haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass man zügig handeln muss, um langfristige zusätzliche finanzielle Belastungen zu vermeiden. Laut §564 BGB kann der Mitmieter oder Erbe innerhalb eines Monates nach Kenntnis vom Tod des Verstorbenen, gekündigt werden. Es bedarf keiner besonderen Begründung. Dies gilt auch für den Vermieter. Ausnahme der Erbe hat vorher schon im Haushalt des Verstorbenen gelebt. Dann muss für das außerordentliche Kündigungsrecht des Vermieters in der Person des Erben ein wichtiger Grund vorliegen. Dies bestimmt §563 Abs. 4 BGB. Ein wichtiger Grund könnte sein, dass die Lebensweise des Mieters, eine Weiterführung des Mitverhältnisses für den Vermieter unzumutbar macht. Die vom Verstorbenen geleistete Kaution steht den Erben zu. Aber nur soweit, wie der Vermieter sie wegen offener Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis nicht zu verwerten berechtigt ist. Dies kann zum Beispiel eine aufgrund des Todesfalls nicht bezahlte Monatsmiete sein. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution wird stets mit dem Tod des Mieters fällig, denn die Kaution ist an das Bestehen des Vertrages zwischen Vermieter und dem verstorbenen Mieter gebunden. Stirbt der Vermieter, läuft der bestehende Mietvertrag mit dessen Erben weiter. Das bedeutet, dass es keinerlei Änderungen im Vertrag gibt.


