Insolvenz der Baufirma – Was nun?

vonadmin
15. Juli 2016
Kategorie:   Allgemein

Insolvenz der Baufirma während der Bauzeit – was nun? Dies hat für viele Bauherren fatale Folgen. Durch das Insolvenzverfahren kommt es bei dem Bauvorhaben zu zeitlichen Verzögerungen und Mehrkosten. Jedoch gibt es gravierende Unterschiede ob man mit einem Bauträger oder Generalunternehmer baut. Der wichtigste Unterschied liegt darin, dass wenn man mit einem Bauträger baut Baugrundstück und Bauwerk bis zum Schluss im Eigentum des Bauträgers bleibt. Mit einem Generalunternehmer baut man immer auf dem eigenen Grundstück des Bauherren. In diesem Fall bedeutet das, dass bei einer Insolvenz der Baufirma, dem Bauherren das eigene Grundstück und mit allem was darauf gebaut wurde, gehört. Aber Achtung tritt der worst case ein sind einige Dinge zu beachten. Mit Beantragung des Insolvenzverfahrens stockt das Bauvorhaben für mindestens 6 Monate. Dies liegt am gesetzlich geregelten Insolvenzverfahren. Auch bis ein Insolvenzverwalter bestellt ist und er entschieden hat ob weitergebaut wird, verstreicht einige Zeit. In dieser Phase muss der Bauherr warten und darf nichts tun. Auf keinem Fall darf er weiterbauen. Andernfalls wird es teuer. Baut der Bauherr weiter, kann der Insolvenzverwalter Schadenersatz verlangen. Da die Firma noch formal besteht, nimmt man Ihr die Möglichkeit den Bau noch vertragsgemäß fertigzustellen und eine entsprechende Rechnung zu stellen. Das liegt natürlich im Interesse aller. Der Insolvenzverwalter wird sich die entgangenen Einnahmen bei dem Bauherren zurückholen. Der Bauherr zahlt in solchen Fällen doppelt, zum einen die Firma die den Bau fertigstellt und der ursprünglichen Firma den entgangenen Gewinn. Bevor Bauherren etwas unternehmen, sollte ein Anwalt konsultiert werden. Gemeinsam sollte man beraten, wie man das investierte Geld schützt um den Schaden möglichst gering zu halten. Hier sollt man zwischen materielle und finanzielle Schäden unterscheiden. Materielle Schäden entstehen, wenn der Bau durch Regen und Frost durchfeuchtet wird, Wasser in den Keller läuft und wertvolle Baustoffe ungeschützt in der Witterung lagen. In den meisten Fällen bahnen sich Insolvenzen an. Bauherren sollten deshalb regelmäßig Ihre Baustelle kontrollieren und darauf achten:

-wenn sich arbeiten verzögern

-Material nicht geliefert wird

-Subunternehmen nicht mehr kommen

-wenn die Baustelle verwaist und einen schlampigen Eindruck macht.

 

Sollten diese Probleme auftreten sollten Bauherren mit Ihrem Sachverständigen und Rechtsanwalt überlegen, was zu tun ist.


  • Jürgen Schreiber Immobilien

    Geprüfter Immobilienmakler (ILS)

    Moerser Landstrasse 458a
    47802 Krefeld

    Mobil: +49 (0) 173 2 51 76 31
    Telefon: +49 (0) 2151 3 27 35 27
    info@immobilien-schreiber.com
  • Unbenannt kompetenzlogo
  • Advanced Search