Mieterhöhung nach Modernisierung

vonadmin
24. Juli 2016
Kategorie:   Allgemein

Eine Miterhöhung nach Modernisierung können Mieter geltend machen, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Nicht jede Veränderung der Mietwohnung zählt von Gesetz auch als Modernisierung. Nicht dazu zählen Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen. Folgende Maßnahmen rechtfertigen eine Mieterhöhung:

Maßnahmen die Primär- oder Endenergie sparen, beispielsweise Außendämmung, Einbau neuer Fenster oder Solaranlagen.

Maßnahmen, die Wasser sparen.

Maßnahmen, die die Wohnqualität oder den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen- beispielweise der Anbau eines Balkons oder eine Renovierung, die für verbesserten Schallschutz sorgt.

Modernisierungsmaßnahmen und eine eventuelle Mieterhöhung müssen vorher dem Mieter angekündigt werden. Dieser hat drei Monate vor dem Beginn dem Mieter die Modernisierungsmaßnahmen schriftlich anzuzeigen. Folgende Informationen müssen im Schreiben enthalten sein:

Art und Umfang der Maßnahme

Beginn und Dauer der Maßnahme

Betrag der zu erwartenden Erhöhung der Monatsmiete.

Erfolgt dies nicht, kann der Mieter der Modernisierung widersprechen. Laut BGB hat der Vermieter den Mieter über die Möglichkeit des Härteeinwands und der möglichen Frist aufmerksam zu machen. Sind die Maßnahmen für den Mieter unzumutbar kann er widersprechen. Beispiel hohes Alter oder Krankheit des Mieters. Zudem hat er ein Sonderkündigungsrecht und kann das Mietverhältnis zum Ende des Folgemonats kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht für den Vermieter besteht nicht. Nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen darf der Vermieter elf Prozent der entstandenen Modernisierungskosten dauerhaft auf die Jahresmiete umlegen. Hat der Vermieter öffentliche Förderungen und Zuschüsse erhalten, dürfen diese bei der Mieterhöhung nicht mit angerechnet werden. Eine Kappungsgrenze gibt es bei der Modernisierungsmieterhöhung nicht. Das heißt, dass die Miete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren auf einem Schlag um mehr als zwanzig Prozent erhöht werden können. Eine Möglichkeit für den Vermieter nach einer Modernisierung erhebliche Mieterhöhungen durchzusetzen. Ob dies jedoch sinnvoll ist, ist fraglich. Der ein oder andere kann sich unter Umständen die dann sehr hohe Miete gar nicht mehr leisten. Berücksichtigen sollte der Vermieter auch, das der Mieter berechtig ist, die Miete zu mindern, wenn er bestimmte Räume nicht nutzen kann.

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