Ein Übergabeprotokoll gibt Mieter und Vermieter mehr Sicherheit. Ein Übergabeprotokoll beugt Konflikte vor. Jürgen Schreiber Immobilien gibt Ihnen hier ein paar wertvolle Tipps. Ein Übernahmeprotokoll sollte sowohl beim Einzug als auch beim Auszug erstellt werden. Der richtige Zeitpunkt für ein Übernahmeprotokoll Ist beim Ein- bzw. Auszug, wenn alle Möbel aus der Wohnung ausgeräumt und die Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind. Wer in eine neue Wohnung zieht kann sich mit einem Übernahmeprotokoll sehr viel Ärger ersparen. Stellen Sie Mängel bei der Wohnungsübergabe fest, lassen sie sich diese in das Protokoll eintragen. Dadurch lassen Sie sich Ihr Gewährleistungsrecht vorbehalten. Andernfalls können Sie zum Beispiel nicht die Miete mindern. Außerdem hat das Wohnungsübergabeprotokoll eine weitere wichtige Funktion: Der Vermieter kann Sie nicht haftbar machen, indem er behauptet , sie seien während der Mietzeit entstanden. Treten Unstimmigkeiten auf und können nicht sofort geklärt werden, werden diese ebenfalls im Protokoll festgehalten. In der Regel entdeckt man nicht alle Mängel. Diese sind natürlich nicht im Übergabeprotokoll gelistet. Bei gravierenden Mängel hat der Mieter das Recht diese beseitigen zu lassen. Darunter fallen Schimmelbefall, defekte Heizungen und nicht funktionierende Leitungen. Im Gegenzug ist der Mieter verpflichtet bis zur Wohnungsübergabe alle Schönheitsreparaturen durchführen zu lassen. Darunter fallen Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken, Streichen von Fußböden, Streichen von Heizungsrohren und Heizkörpern, Streichen von Innentüren, Innenseiten von Außentüren und Fenstern und schließen von Dübel und Bohrlöchern. Außerdem sollten im Übernahmeprotokoll sämtliche Zählerstände an Wasseruhren, Heizkörpern sowie Stromzählern festgehalten werden. Im Übernahmeprotokoll sollte man die Anzahl der Schlüssel z.B. für Haustür, Wohnungstür, Keller, Briefkasten, Dachboden, Waschküche, Eingangstor, usw. festgehalten werden. Nach erfolgreicher Wohnungsübergabe steht der Auszahlung der gezahlten Mietkaution nichts mehr im Wege. Der Vermieter kann jedoch für ausstehende Betriebskosten einen Teil zurückbehalten. Für das Übergabeprotokoll sollten sich Vermieter und Mieter Zeit nehmen und alles genau protokollieren. Fotos von Schäden können auch dem Übergabeprotokoll beigefügt werden.

